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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Gunzenhausen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Gunzenhausen kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer — bundesweit einer der niedrigsten Sätze. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse; die Kappungsgrenze bleibt bei 20 % in drei Jahren.
Quelle: Finanzamt München; GrunderwerbsteuerQuelle: Verkündungsplattform Bayern; Mieterschutzverordnung
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) berechnet Bayern die Steuer nach dem Flächenmodell — Flächen von Grundstück und Gebäude, nicht der aktuelle Verkaufspreis. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz. Grundsteuer B: 280 % ab 1. Januar 2025 (Satzungsstand 05.12.2024, Folgejahre). Vermieter können die Steuer über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Stadt Gunzenhausen; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Stadt Gunzenhausen; Grundsteuerreform Flächenmodell
Das Grundbuch für Gunzenhausen führt das Amtsgericht Weißenburg (Niederhofener Straße 9, 91781 Weißenburg). Eigentumsumschreibung, Grundschulden und Auszüge laufen dort; Einsicht braucht ein berechtigtes Interesse. Dazu kommen Notar- und Grundbuchgebühren nach Gerichts- und Notarkostengesetz — unabhängig von der Grunderwerbsteuer.
Quelle: Amtsgericht Weißenburg; Grundbuchamt
Prüfen Sie vor dem Kauf die Hochwassergefahrenkarte (Altmühl als Gewässer I. Ordnung). Seit Februar 2026 erstellt die Stadt die kommunale Wärmeplanung — sie zeigt voraussichtliche Versorgungsgebiete, begründet aber allein keinen Anschlusszwang. Für Heizungstausch bleiben Gebäudeenergiegesetz und spätere Satzungen maßgeblich.
Quelle: Stadt Gunzenhausen; HochwasserQuelle: Stadt Gunzenhausen; Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
In ganz Bayern — und damit auch in Gunzenhausen — beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % der Bemessungsgrundlage (meist der Kaufpreis). Das ist landesweit einheitlich und einer der niedrigsten Sätze in Deutschland.
Neben der Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Maklercourtage nur, wenn vertraglich vereinbart (Bestellerprinzip Kauf). Die genauen Beträge hängen vom Kaufpreis und dem Beurkundungsumfang ab — Ihr Notar nennt die Kosten vorab.
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Bayern das Flächenmodell (kein Verkaufspreis-/Marktwert-Modell). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz. Für Grundsteuer B gilt ab dem 1. Januar 2025 ein Hebesatz von 280 % (Hebesatzsatzung vom 05.12.2024, Folgejahre).
Quelle: Stadt Gunzenhausen; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Stadt Gunzenhausen; Grundsteuerreform Flächenmodell
Zuständig ist das Amtsgericht Weißenburg — Grundbuchamt, Niederhofener Straße 9, 91781 Weißenburg. Einsicht und Auszüge nur bei berechtigtem Interesse (§ 12 GBO). Online-Anträge sind über das BayernPortal möglich; private Drittanbieter sind teurer und nicht das Gericht selbst.
Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss über das bayernweite Portal BORIS-Bayern (bzw. die Nachfolgeauskunft der Gutachterausschüsse). Die Werte sind zonenbezogen und ersetzen keine Verkehrswertermittlung — sie dienen der Orientierung beim Grundstücks- und Hauskauf.
Ja. Die Altmühl ist Gewässer I. Ordnung; die Stadt verweist auf Hochwassergefahren- und -risikokarten sowie den kommunalen Einsatzplan. Prüfen Sie Adresse und Flurstück im LfU-Kartendienst bzw. BayernAtlas (Naturgefahren) — unabhängig vom technischen Schutz an der Promenade.
Quelle: Stadt Gunzenhausen; HochwasserQuelle: LfU Bayern; Wassergefahren prüfen
Seit Februar 2026 erarbeitet die Stadt den kommunalen Wärmeplan. Er soll Gebiete mit voraussichtlich zentraler bzw. dezentraler Versorgung kennzeichnen — ohne alleinigen Zwang zum Systemwechsel. Für Kauf und Sanierung lohnt der Blick auf den Planungsstand und parallel auf Förderprogramme von Bund/Land.
Für Eigentumserwerb und energetische Sanierung kommen Landes- und Bundesprogramme infrage (u. a. Bayerische Wohnraumförderung, KfW/BAFA je Programmstand). Zuständige Erstauskunft: Landratsamt bzw. die Förderportale des Freistaats und der KfW — Voraussetzungen und Fördersätze ändern sich, prüfen Sie den aktuellen Aufruf.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden