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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Ingolstadt – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Ingolstadt kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer — einer der niedrigsten Sätze bundesweit. Beim Mieten gilt seit dem 1. Januar 2026 die Mietpreisbremse mit abgesenkter Kappungsgrenze (15 % in drei Jahren) bis Ende 2029; das betrifft Sie, wenn Sie vermieteten Bestand erwerben oder später selbst vermieten.
Quelle: Finanzamt München; GrunderwerbsteuerQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV
Ab dem 1. Januar 2026 liegt der Hebesatz der Grundsteuer B bei 630 % (Stadtratsbeschluss März 2026; neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025). Bayern bewertet nach dem wertunabhängigen Flächenmodell — entscheidend sind Grundstücks- und Gebäudeflächen, nicht der Verkaufspreis. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest; die Stadt multipliziert ihn mit dem Hebesatz zur Jahressteuer.
Quelle: Stadt Ingolstadt; HebesatzsatzungQuelle: Freistaat Bayern; Grundsteuer Flächenmodell
Für Grundstücke in der Stadt Ingolstadt führt das Grundbuchamt beim Amtsgericht Ingolstadt (Harderstraße 6) das Grundbuch. Eintragung und Umschreibung laufen in der Regel über Ihren Notar; das Amt berät nicht zum Kaufvertrag.
Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt Ingolstadt
Die kommunale Wärmeplanung zeigt, ob Ihr Objekt eher in einem Wärmenetzeignungsgebiet liegt — ohne Anschlusszwang. Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 sind kostenlos über BORIS-Bayern bzw. den BayernAtlas einsehbar.
Quelle: Stadt Ingolstadt; WärmeplanungQuelle: BORIS-Bayern; Bodenrichtwerte
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
In Bayern — und damit in Ingolstadt — beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Das zuständige Finanzamt setzt sie nach der notariellen Beurkundung per Bescheid fest.
Typisch sind Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz sowie — falls beauftragt — die Maklerprovision nach Vereinbarung. Zusammen mit der Grunderwerbsteuer von 3,5 % sollten Sie die Nebenkosten im Eigenkapitalpuffer einplanen; genaue Beträge hängen vom Kaufpreis und den beauftragten Leistungen ab.
Das Grundbuchamt beim Amtsgericht Ingolstadt, Harderstraße 6, ist für Grundstücke in der Stadt Ingolstadt und im Landkreis Eichstätt zuständig. Die Umschreibung nach dem Kauf übernimmt in der Regel Ihr Notar.
Für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) beträgt der Hebesatz ab dem 1. Januar 2026630 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025). Bayern nutzt ein wertunabhängiges Flächenmodell: Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach Flächen fest, die Stadt wendet den Hebesatz an. Die Grundsteuer A bleibt bei 390 %.
Quelle: Stadt Ingolstadt; HebesatzsatzungQuelle: Freistaat Bayern; Flächenmodell
Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 sind kostenlos über BORIS-Bayern bzw. den BayernAtlas einsehbar. Schriftliche Auskünfte der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Technisches Rathaus, Spitalstraße 3) bleiben gebührenpflichtig.
Quelle: BORIS-Bayern; BodenrichtwerteQuelle: Stadt Ingolstadt; Bodenrichtwerte
Ingolstadt hat die kommunale Wärmeplanung mit dem Energienutzungsplan beschlossen. Die Karte zeigt, wo eher Wärmenetze oder dezentrale Lösungen (z. B. Wärmepumpe) vorgesehen sind — als Orientierung ohne Anschlusszwang. Prüfen Sie Adresse und Heizungsoption vor dem Kauf unter 2035.de bzw. bei den Stadtwerken.
Quelle: Stadt Ingolstadt; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Ingolstadt; Wärmeplan FAQ
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gelten Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze (15 % in drei Jahren) auch in Ingolstadt bis Ende 2029. Bei Umwandlung in Eigentum und Verkauf an Dritte beträgt die Kündigungssperrfrist wegen Eigenbedarfs zehn Jahre.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuVQuelle: BayernPortal; Mieterschutz
Es gibt keine pauschale Beitragsfreiheit. Für Kindergartenkinder gilt bis Ende 2026 ein staatlicher Elternbeitragszuschuss von 100 € monatlich. Anmeldung und Platzvergabe laufen über den Kita-Finder der Stadt; Gebührenübernahme bei Bedürftigkeit ist möglich.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden