Immobilien zum Kaufen in Ingolstadt

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Das Wichtigste zum Kaufen in Ingolstadt

Wer in Ingolstadt kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer — einer der niedrigsten Sätze bundesweit. Beim Mieten gilt seit dem 1. Januar 2026 die Mietpreisbremse mit abgesenkter Kappungsgrenze (15 % in drei Jahren) bis Ende 2029; das betrifft Sie, wenn Sie vermieteten Bestand erwerben oder später selbst vermieten.

Quelle: Finanzamt München; GrunderwerbsteuerQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV

Wie setzt sich die neue Grundsteuer zusammen?

Ab dem 1. Januar 2026 liegt der Hebesatz der Grundsteuer B bei 630 % (Stadtratsbeschluss März 2026; neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025). Bayern bewertet nach dem wertunabhängigen Flächenmodell — entscheidend sind Grundstücks- und Gebäudeflächen, nicht der Verkaufspreis. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest; die Stadt multipliziert ihn mit dem Hebesatz zur Jahressteuer.

Quelle: Stadt Ingolstadt; HebesatzsatzungQuelle: Freistaat Bayern; Grundsteuer Flächenmodell

Welches Grundbuchamt ist zuständig?

Für Grundstücke in der Stadt Ingolstadt führt das Grundbuchamt beim Amtsgericht Ingolstadt (Harderstraße 6) das Grundbuch. Eintragung und Umschreibung laufen in der Regel über Ihren Notar; das Amt berät nicht zum Kaufvertrag.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt Ingolstadt

Wärmeplan und Bodenrichtwert prüfen

Die kommunale Wärmeplanung zeigt, ob Ihr Objekt eher in einem Wärmenetzeignungsgebiet liegt — ohne Anschlusszwang. Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 sind kostenlos über BORIS-Bayern bzw. den BayernAtlas einsehbar.

Quelle: Stadt Ingolstadt; WärmeplanungQuelle: BORIS-Bayern; Bodenrichtwerte

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen für Käuferinnen und Käufer in Ingolstadt

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Ingolstadt?
  • Welcher Grunderwerbsteuersatz gilt in Bayern?
  • Fallen beim Immobilienkauf 3,5 Prozent Steuer an?

In Bayern — und damit in Ingolstadt — beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Das zuständige Finanzamt setzt sie nach der notariellen Beurkundung per Bescheid fest.

Quelle: Finanzamt München; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen außer der Grunderwerbsteuer hinzu?
  • Was kostet Notar und Grundbuch beim Kauf?
  • Muss ich Maklercourtage einplanen?

Typisch sind Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz sowie — falls beauftragt — die Maklerprovision nach Vereinbarung. Zusammen mit der Grunderwerbsteuer von 3,5 % sollten Sie die Nebenkosten im Eigenkapitalpuffer einplanen; genaue Beträge hängen vom Kaufpreis und den beauftragten Leistungen ab.

Quelle: Finanzamt München; Grunderwerbsteuer

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Ingolstadt?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?

Das Grundbuchamt beim Amtsgericht Ingolstadt, Harderstraße 6, ist für Grundstücke in der Stadt Ingolstadt und im Landkreis Eichstätt zuständig. Die Umschreibung nach dem Kauf übernimmt in der Regel Ihr Notar.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Ingolstadt?
  • Was gilt nach der Grundsteuerreform ab 2025?
  • Welches Grundsteuer-Modell gilt in Bayern?

Für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) beträgt der Hebesatz ab dem 1. Januar 2026630 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025). Bayern nutzt ein wertunabhängiges Flächenmodell: Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach Flächen fest, die Stadt wendet den Hebesatz an. Die Grundsteuer A bleibt bei 390 %.

Quelle: Stadt Ingolstadt; HebesatzsatzungQuelle: Freistaat Bayern; Flächenmodell

  • Wo finde ich den Bodenrichtwert für ein Grundstück in Ingolstadt?
  • Sind Bodenrichtwerte online verfügbar?
  • Was hat der Gutachterausschuss beschlossen?

Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 sind kostenlos über BORIS-Bayern bzw. den BayernAtlas einsehbar. Schriftliche Auskünfte der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Technisches Rathaus, Spitalstraße 3) bleiben gebührenpflichtig.

Quelle: BORIS-Bayern; BodenrichtwerteQuelle: Stadt Ingolstadt; Bodenrichtwerte

  • Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung beim Immobilienkauf?
  • Muss ich Fernwärme anschließen?
  • Wo sehe ich Wärmenetzeignungsgebiete?

Ingolstadt hat die kommunale Wärmeplanung mit dem Energienutzungsplan beschlossen. Die Karte zeigt, wo eher Wärmenetze oder dezentrale Lösungen (z. B. Wärmepumpe) vorgesehen sind — als Orientierung ohne Anschlusszwang. Prüfen Sie Adresse und Heizungsoption vor dem Kauf unter 2035.de bzw. bei den Stadtwerken.

Quelle: Stadt Ingolstadt; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Ingolstadt; Wärmeplan FAQ

  • Gilt in Ingolstadt auch Mieterschutz, wenn ich vermieteten Bestand kaufe?
  • Gilt die Mietpreisbremse für vermietete Kaufobjekte?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gelten Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze (15 % in drei Jahren) auch in Ingolstadt bis Ende 2029. Bei Umwandlung in Eigentum und Verkauf an Dritte beträgt die Kündigungssperrfrist wegen Eigenbedarfs zehn Jahre.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuVQuelle: BayernPortal; Mieterschutz

  • Wie sind Kita-Beiträge für Käuferfamilien geregelt?
  • Gibt es Beitragsfreiheit für Kindergartenplätze?

Es gibt keine pauschale Beitragsfreiheit. Für Kindergartenkinder gilt bis Ende 2026 ein staatlicher Elternbeitragszuschuss von 100 € monatlich. Anmeldung und Platzvergabe laufen über den Kita-Finder der Stadt; Gebührenübernahme bei Bedürftigkeit ist möglich.

Quelle: Stadt Ingolstadt; Kita FAQs

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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