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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Kandel – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
von Schlapp Immobilien - Nadia Schlapp bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Das Grundbuch für Grundstücke in Kandel führt das Amtsgericht Kandel selbst, Landauer Straße 19. Eigentümer beantragen den Auszug schriftlich oder in Zimmer 14 im Erdgeschoss mit Ausweis; wer nicht im Blatt steht, braucht Vollmacht oder ein berechtigtes Interesse. Reines Kaufinteresse reicht nicht. Ein einfacher Ausdruck kostet 10 Euro, die beglaubigte Fassung 20 Euro. Gemeindeeigene Bauplätze bietet die Stadt derzeit nicht an.
Quelle: Amtsgericht Kandel; GrundbuchamtQuelle: VG Kandel; Bauplatzvergabe
Seit der Grundsteuerreform ab 2025 setzt das Finanzamt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz. Für 2025 hat der Stadtrat in der Hebesatzsatzung vom 19. Dezember 2024 Grundsteuer A auf 400 v. H. und Grundsteuer B auf 465 v. H. festgesetzt, die Gewerbesteuer auf 420 v. H. Der Doppelhaushalt 2026/2027 übernimmt dieselben Sätze. Die Jahressteuer steht im Bescheid der Gemeinde; ein Vergleich mit Zahlen vor der Reform sagt über die heutige Last nichts. Für Wohngrundstücke ist regelmäßig die Grundsteuer B maßgeblich.
Quelle: Stadt Kandel; Hebesatzsatzung 2025
Wer ein Haus kauft, schaut auf den Stand der kommunalen Wärmeplanung. Die Verbandsgemeinde muss den Plan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen. Solange der Rat keine Gebiete ausweist und nichts ins Baurecht übernimmt, bleibt der Plan Orientierung, kein Anschlusszwang. Ab dem 1. Juli 2026 gelten für neu eingebaute Heizungen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes, wenn bis dahin keine frühere Gebietsausweisung greift. Die kostenlose Energieberatung der Verbandsgemeinde erklärt, was das für ein konkretes Gebäude heißt. Fossile Anlagen sind damit nicht vom Tag des Planbeschlusses an verboten.
Quelle: VG Kandel; Wärmeplan und Heizung
Kandel liegt nicht am Rhein, sondern im Hinterland Richtung Bienwald. Ob ein einzelnes Grundstück im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet (HQ100) oder in einer Extrem-Kulisse liegt, zeigt die Hochwassergefahrenkarte des Landes im Wasserportal – Adresse eingeben und den Layer zu den festgesetzten Gebieten einschalten. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd setzt Überschwemmungsgebiete per Rechtsverordnung fest. Beim Kauf fällt Grunderwerbsteuer von 5,0 Prozent an. Für selbstgenutzten Wohnraum bietet die Investitions- und Strukturbank das Darlehen „Wohneigentum Universell“ (Programm 710): Antrag vor Vorhabenbeginn, Selbstnutzung, weiterer Kreditgeber, zehn Prozent Eigenkapital. Eine örtliche Extra-Prämie der Stadt kommt derzeit nicht hinzu.
Quelle: Land RLP; HochwassergefahrenkarteQuelle: ISB RLP; Wohneigentum Universell
Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:
Das Amtsgericht Kandel, Landauer Straße 19, Zimmer 14 im Erdgeschoss. Eigentümer kommen mit Ausweis vorbei oder stellen den Antrag schriftlich. Ein einfacher Ausdruck kostet 10 Euro, die beglaubigte Fassung 20 Euro. Reines Kaufinteresse reicht für die Einsicht nicht.
Nach der Reform ab 2025: Grundsteuer B 465 v. H., Grundsteuer A 400 v. H. Dieselben Sätze stehen im Doppelhaushalt 2026/2027. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz; die Jahressteuer steht im Bescheid.
Der Wärmeplan der Verbandsgemeinde allein zwingt dazu nicht. Er soll bis zum 30. Juni 2026 vorliegen und wird erst verbindlich, wenn Gebiete ausgewiesen und ins Baurecht übernommen sind. Für neu eingebaute Heizungen gelten danach die Regeln des Gebäudeenergiegesetzes.
Die Stadt liegt nicht am Rhein. Ob Ihr Grundstück im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet (HQ100) liegt, prüfen Sie in der Hochwassergefahrenkarte des Landes: Adresse suchen und den Layer zu den festgesetzten Gebieten einschalten.
5,0 Prozent, wie im ganzen Land Rheinland-Pfalz. Den Landesrahmen finden Sie im Block zur Bundesland-Info auf dieser Seite.
Eine städtische Extra-Prämie ist nicht ausgewiesen. Für selbstgenutztes Wohneigentum in Rheinland-Pfalz gibt es das ISB-Darlehen „Wohneigentum Universell“ (Programm 710): Antrag vor Beginn, Selbstnutzung, weiterer Kreditgeber, zehn Prozent Eigenkapital.
Aktuell nein. Die Verbandsgemeinde weist für die Stadt ausdrücklich „aktuell keine Bauplätze“ aus. Private Grundstücke laufen über den Markt, nicht über eine städtische Warteliste.
Im Doppelhaushalt der Stadt: Grundsteuer A 400 v. H., Grundsteuer B 465 v. H., Gewerbesteuer 420 v. H. – dieselben Werte wie in der Hebesatzsatzung für 2025.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden