Immobilien zum Kaufen in Wörth am Rhein

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Das Wichtigste zum Kaufen in Wörth am Rhein

Wer in Wörth am Rhein kauft, zahlt in Rheinland-Pfalz 5 % Grunderwerbsteuer vom Kaufpreis. Beim Mieten gilt vor Ort keine Mietpreisbremse; die Kappungsgrenze bleibt bei 20 % in drei Jahren. Dazu kommen Notar- und Grundbuchkosten sowie ggf. Maklerprovision.

Quelle: Finanzministerium RLP; GrunderwerbsteuerQuelle: Deutscher Mieterbund; Mietpreisbremse RLP

Wie hoch ist der Hebesatz nach der Grundsteuerreform?

Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt in Wörth der Hebesatz Grundsteuer B von 465 % (Stand 2025, IHK-Übersicht). Rheinland-Pfalz nutzt das wertabhängige Bundesmodell: Das Finanzamt setzt den Messbetrag aus dem Grundsteuerwert; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz. Das ist kein aktueller Verkaufspreis.

Quelle: IHK Rheinland-Pfalz; Hebesatz Grundsteuer BQuelle: Landesamt für Steuern RLP; Grundsteuerreform

Was bedeutet das Hochwasser-Konzept fürs Grundstück?

Am 5. Mai 2026 hat der Stadtrat ein Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept beschlossen. Es nennt kommunale Maßnahmen und konkrete Prüffragen für Hauseingänge, Keller und Oberflächengefälle. Zur Einschätzung empfiehlt die Stadt den landesweiten Hydro-Zwilling; Elementarschadenversicherung bleibt private Vorsorge.

Quelle: Stadt Wörth am Rhein; Hochwasservorsorge

Wo liegt das Grundbuchamt — und was plant die Wärmeversorgung?

Zuständig ist das Amtsgericht Kandel (Grundbuchamt) für Wörth einschließlich Maximiliansau, Schaidt und Büchelberg. Für Heizungsentscheidungen lohnt der Blick in die fertige Wärmeplanung und das Geothermie-Projekt WärmeWerk Wörth — ohne Sofortpflicht zum Tausch aus dem Plan allein.

Quelle: Amtsgericht Kandel; Grundbuch-ZuständigkeitQuelle: Stadt Wörth am Rhein; Wärmeplanung

Bundesland Rheinland-Pfalz:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mietpreisbegrenzungsverordnung (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine Installationspflicht (PV-ready)

Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:

Häufige Fragen zum Kaufen in Wörth am Rhein

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Wörth am Rhein?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Rheinland-Pfalz?
  • Fallen beim Hauskauf 5 Prozent Grunderwerbsteuer an?

Ja — in Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer seit dem 1. März 2012 einheitlich 5 % der Gegenleistung (Kaufpreis). Der Satz gilt landesweit, also auch in Wörth am Rhein.

Quelle: Finanzministerium RLP; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kostet Notar und Grundbuch zusätzlich?
  • Muss ich Maklerprovision einplanen?

Neben der Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an — oft grob im niedrigen einstelligen Prozentbereich des Kaufpreises. Eine Maklerprovision nur, wenn ein Makler beauftragt wurde; die Höhe steht im Vertrag.

Quelle: Finanzministerium RLP; Grunderwerbsteuer

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz nach der Reform?
  • Welcher Hebesatz B gilt 2025 in Wörth?
  • Nutzt Rheinland-Pfalz das Bundesmodell?

Für die neue Grundsteuer (ab 2025) liegt der Hebesatz Grundsteuer B in Wörth bei 465 % (Stand 2025). Rheinland-Pfalz wendet das wertabhängige Bundesmodell an: Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz. Das ist kein aktueller Verkaufspreis.

Quelle: IHK Rheinland-Pfalz; Hebesatz Grundsteuer BQuelle: Landesamt für Steuern RLP; Grundsteuerreform

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch für Wörth?
  • Gilt Kandel auch für Maximiliansau und Schaidt?

Zuständig ist das Amtsgericht Kandel (Grundbuchamt), Landauer Straße 19, 76870 Kandel — inkl. der Stadtteile Maximiliansau, Schaidt und Büchelberg.

Quelle: Amtsgericht Kandel; Grundbuch-Zuständigkeit

  • Ist Wörth hochwasser- oder starkregengefährdet?
  • Was beschließt das kommunale Vorsorgekonzept?
  • Wo prüfe ich das Risiko meines Grundstücks?

Die Stadt hat am 5. Mai 2026 ein Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept beschlossen. Es betont vor allem lokal schwer vorhersagbaren Starkregen und gibt Prüffragen für Gebäude. Zur Einschätzung empfiehlt die Stadt den Hydro-Zwilling; Elementarschadenversicherung bleibt private Vorsorge.

Quelle: Stadt Wörth am Rhein; Hochwasservorsorge

  • Was plant die Stadt für Wärme und Fernwärme?
  • Gibt es schon eine fertige Wärmeplanung?
  • Was ist WärmeWerk Wörth für Käufer?

Die kommunale Wärmeplanung ist seit dem Stadtratbeschluss vom 5. Mai 2026 veröffentlicht und zeigt potenzielle Netzgebiete — ohne Sofortpflicht zu einem bestimmten Heizsystem. Das Joint Venture WärmeWerk Wörth prüft und plant Geothermie für Werk und Nahwärmenetz; relevant für langfristige Sanierungsentscheidungen.

Quelle: Stadt Wörth am Rhein; WärmeplanungQuelle: WärmeWerk Wörth; Geothermie-Projekt

  • Gilt beim Kauf die Mietpreisbremse als Standortfaktor?
  • Ist Wörth ein angespannter Wohnungsmarkt nach Landes-VO?
  • Unterscheidet sich Mieterschutz von Mainz oder Speyer?

Als Kaufentscheidung relevant: Wörth unterliegt nicht der Mietpreisbremse und nicht der abgesenkten 15-Prozent-Kappungsgrenze. Das unterscheidet den Ort klar von Städten wie Mainz oder Speyer — ohne Aussage über künftige Angebotspreise (die gehören nicht in diese Schicht).

Quelle: Deutscher Mieterbund; Mietpreisbremse RLP

  • Ab wann ist die Kita beitragsfrei — auch für Eigentümer-Familien?
  • Gilt Beitragsfreiheit ab zwei in Wörth?
  • Was kostet Verpflegung zusätzlich?

Gleich wie landesweit: Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zur Einschulung ist die Kita-Betreuung beitragsfrei. Unter zwei und Hort können Beiträge anfallen; Verpflegung bleibt kostenpflichtig.

Quelle: Land Rheinland-Pfalz; Kita Beitragsfreiheit

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