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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Karlsruhe – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Karlsruhe kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer. Beim Mieten gelten parallel die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren (Gebietskulisse bis 31. Dezember 2026) — relevant, falls Sie vermieten oder selbst noch mieten.
Quelle: service-bw; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) hat der Gemeinderat am 22. Oktober 2024 den Hebesatz B auf 270 % festgesetzt. Baden-Württemberg nutzt das modifizierte Bodenwertmodell (Grundstücksfläche und Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis-Modell). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer.
Quelle: Stadt Karlsruhe; Grundsteuer Hebesätze
Nach der Grundbuchamtsreform führt das Amtsgericht Maulbronn das Grundbuch auch für die Gemarkung Karlsruhe. Für Abschriften und Einsicht stehen vor Ort Grundbucheinsichtsstellen der Stadt (u. a. Liegenschaftsamt) zur Verfügung; die eigentliche Führung liegt beim Amtsgericht.
Quelle: Amtsgericht Maulbronn; GrundbuchzuständigkeitQuelle: Stadt Karlsruhe; Grundbucheinsicht
Karlsruhe hat die kommunale Wärmeplanung im Energieleitplan gebündelt; er wurde Ende 2023 eingereicht und im April 2024 vom Regierungspräsidium bestätigt. Der Plan ist informell: Erst eine Satzung zu Wärmenetzgebieten würde Heizungsregeln nach dem Gebäudeenergiegesetz verbindlich auslösen.
In Baden-Württemberg — und damit in Karlsruhe — beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Hinzu kommen Notar- und Grundbuchkosten sowie ggf. Maklerprovision nach Vereinbarung.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) beträgt der Hebesatz B 270 % (Gemeinderatsbeschluss vom 22. Oktober 2024). Baden-Württemberg bewertet nach dem modifizierten Bodenwertmodell (Fläche und Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz.
Das Grundbuch für die Gemarkung Karlsruhe führt das Amtsgericht Maulbronn. Vor Ort gibt es Grundbucheinsichtsstellen der Stadt (u. a. Liegenschaftsamt), die Abschriften und Einsicht ermöglichen — die Führung selbst liegt beim Amtsgericht.
Quelle: Amtsgericht Maulbronn; GrundbuchzuständigkeitQuelle: Stadt Karlsruhe; Grundbucheinsicht
Der Energieleitplan mit Wärmeplanung wurde Ende 2023 eingereicht und im April 2024 bestätigt. Er ist informell und ohne unmittelbare Außenwirkung. Verbindliche Pflichten zum Heizungstausch in Bestandsgebäuden entstehen erst, wenn die Stadt Wärmenetzgebiete per Satzung ausweist.
Zur Grunderwerbsteuer von 5 % kommen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz sowie — falls vereinbart — eine Maklerprovision. Planen Sie die Nebenkosten als Eigenkapitalpuffer; genaue Beträge hängen vom Kaufpreis und Vertrag ab.
In Bewohnerparkzonen gilt auch für Eigentümerinnen und Eigentümer mit Hauptwohnsitz die Jahresgebühr von 360 €. Der Ausweis sichert keinen festen Stellplatz.
Es gibt keine allgemeine Beitragsfreiheit. Seit dem 1. Januar 2026 sind Geschwisterkinder nicht mehr beitragsfrei; die Stadt übernimmt beim Grundbeitrag noch 70 %. Mit Wohnsitz im Stadtkreis können Sie bei Bedarf einen einkommensabhängigen Zuschuss beantragen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden