Bes. 12.9.: Ruhiger geht es kaum in Untergrombach - inkl. Sonnenparadies auf dem Südbalkon


Aktuell haben wir keine Immobilien in Karlsruhe – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Aktuell ist 1 Anbieter in Karlsruhe und Umgebung (20-km-Umkreis) aktiv.
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Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Karlsruhe laut Landesverordnung Baden-Württemberg weiterhin die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze (15 % in drei Jahren) — befristet bis zum 31. Dezember 2026. Wer kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer.
Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Land Baden-Württemberg; KappungsgrenzeQuelle: service-bw; Grunderwerbsteuer
Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Orientierung liefert der qualifizierte Karlsruher Mietspiegel 2025 (gültig 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026). Im laufenden Vertrag sind Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren gekappt.
Quelle: Stadt Karlsruhe; Mietspiegel 2025Quelle: Stadt Karlsruhe; Mietspiegelrechner
In ausgewiesenen Bewohnerparkzonen brauchen Sie einen Bewohnerparkausweis — auch als Mieter. Die Jahresgebühr beträgt laut Gebührenordnung der Stadt 360 €; Änderungen oder Ersatz kosten jeweils 36,50 €. Ein fester Stellplatz ist nicht garantiert.
Quelle: Stadt Karlsruhe; BewohnerparkausweisQuelle: Stadt Karlsruhe; Parkgebührenordnung
Eine allgemeine Beitragsfreiheit gibt es in Karlsruhe nicht. Seit dem 1. Januar 2026 sind Geschwisterkinder nicht mehr beitragsfrei; die Stadt übernimmt beim Grundbeitrag noch 70 %, den Rest und Verpflegungspauschalen tragen die Eltern. Einkommensschwache Haushalte können einen Zuschuss zum Elternbeitrag beantragen.
In ausgewiesenen Bewohnerparkzonen benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis. Die Jahresgebühr beträgt 360 €; Änderungen oder Ersatz kosten jeweils 36,50 €. Der Ausweis begründet keinen Anspruch auf einen freien Stellplatz.
Ja, für städtische und viele freie Einrichtungen fallen Elternbeiträge an — eine allgemeine Beitragsfreiheit gibt es nicht. Seit dem 1. Januar 2026 sind Geschwisterkinder nicht mehr beitragsfrei; die Stadt übernimmt beim Grundbeitrag noch 70 %. Einkommensschwache Haushalte mit Wohnsitz im Stadtkreis können einen Zuschuss zum Elternbeitrag beantragen.
Ja. Die Stadt hat die kommunale Wärmeplanung im Energieleitplan erstellt; er wurde Ende 2023 eingereicht und im April 2024 vom Regierungspräsidium bestätigt. Der Plan selbst ist rechtlich unverbindlich. Erst eine Satzung zu Wärmenetzgebieten würde Heizungsregeln für Bestandsgebäude verbindlich machen.
Karlsruhe liegt im Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) mit Stadtbahn, Straßenbahn, Bus und Regionalzügen. Das Deutschlandticket gilt im KVV-Nahverkehr und kostet ab dem 1. Januar 202663 € im Monat (persönliches Abo).
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) beträgt der Hebesatz B 270 % (Beschluss vom 22. Oktober 2024). Baden-Württemberg bewertet nach dem modifizierten Bodenwertmodell — nicht nach dem aktuellen Verkaufspreis. Die Grundsteuer kann bei Mietwohnungen in die Nebenkosten einfließen, wenn der Vertrag das vorsieht.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden