Teilmöbliertes SINGLE-Wohnen in ruhiger Aussichtslage Bruchsals - auch längerfristig (bis 3 Jahre)


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Karlsruhe – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Karlsruhe die Mietpreisbremse: Die Stadt steht in der Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg — die Bremse gilt also hier, nicht automatisch in jeder Gemeinde des Landes. Bis zum 31. Dezember 2026 darf die Nettokaltmiete bei Neuabschluss die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Ausnahmen gelten unter anderem für Wohnungen mit Erstnutzung nach dem 1. Oktober 2014 und für bestimmte Erstvermietungen nach umfassender Modernisierung.
Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
Wird die Mietwohnung in Wohnungseigentum umgewandelt und verkauft, kann dem Bestandmieter in Karlsruhe wegen Eigenbedarfs erst nach fünf Jahren gekündigt werden — nicht schon nach den gesetzlichen drei Jahren. Grundlage ist die Kündigungssperrfristverordnung Baden-Württemberg; Karlsruhe steht in derselben Gebietskulisse wie bei der Mietpreisbremse. Die Verordnung gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026.
Quelle: Gesetzblatt BW; Kündigungssperrfrist
Maßstab ist der Karlsruher Mietspiegel 2025 — anerkannt als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB und gültig vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026. Er gilt nur für Wohnungen im Stadtgebiet, nicht in den Umlandgemeinden, und erfasst erstmals auch möblierten Wohnraum. PDF und Rechner stellt die Stadt kostenfrei bereit.
Im laufenden Vertrag begrenzt die abgesenkte Kappungsgrenze Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren — und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Kulisse entspricht der Mietpreisbremse und läuft ebenfalls bis Ende 2026. Modernisierungsumlagen nach § 559 BGB fallen nicht unter diese Kappung.
Quelle: Stadt Karlsruhe; Mietspiegel 2025Quelle: Stadt Karlsruhe; MietspiegelrechnerQuelle: Land BW; Kappungsgrenze
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn das Haushaltseinkommen die Grenzen einhält. In Karlsruhe stellt ihn die Wohnraumförderung im Liegenschaftsamt aus (Lammstraße 7a); der Schein begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Über das Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm (KaWoF) fördert die Stadt zusätzlich den Bau und die Belegung von Sozialmietwohnungen — Anträge laufen ebenfalls über das Liegenschaftsamt.
In Bewohnerparkzonen beantragen auch Mieterinnen und Mieter den Bewohnerparkausweis. Die Jahresgebühr liegt bei 360 €; mit Karlsruher Pass oder Kinderpass können Sie 50 % beim Jugendfreizeit- und Bildungswerk zurückholen. Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht; Hebesatz B beträgt 270 %.
Quelle: Stadt Karlsruhe; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Karlsruhe; WohnraumförderungQuelle: Stadt Karlsruhe; BewohnerparkausweisQuelle: Stadt Karlsruhe; Grundsteuer Hebesätze
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Ja. Karlsruhe steht in der Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg — die Bremse gilt hier, nicht landesweit. Seit dem 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 darf die Nettokaltmiete bei Neuabschluss die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Ausnahmen gelten unter anderem für bestimmte Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen.
In Karlsruhe gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Die Nettokaltmiete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen — und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Regelung läuft parallel zur Mietpreisbremse bis Ende 2026. Modernisierungsumlagen nach § 559 BGB fallen nicht darunter.
Ja. Der Karlsruher Mietspiegel 2025 ist als qualifizierter Mietspiegel anerkannt und gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026. Er gilt nur im Stadtgebiet und erfasst erstmals auch möblierten Wohnraum. PDF und Rechner stellt die Stadt kostenfrei bereit.
Quelle: Stadt Karlsruhe; Mietspiegel 2025Quelle: Stadt Karlsruhe; Mietspiegelrechner
In Karlsruhe beträgt die Kündigungssperrfrist nach Umwandlung in Wohnungseigentum und Verkauf fünf Jahre — nicht die gesetzlichen drei Jahre. Karlsruhe steht in der Kulisse der Kündigungssperrfristverordnung Baden-Württemberg (1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026).
Zuständig ist die Wohnraumförderung im Liegenschaftsamt (Lammstraße 7a). Den Antrag füllen Sie online aus, unterschreiben ihn und senden ihn postalisch oder per E-Mail. Der WBS ist Voraussetzung für öffentlich geförderte Wohnungen — aber kein Anspruch auf ein konkretes Angebot.
Quelle: Stadt Karlsruhe; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Karlsruhe; Wohnraumförderung
In Bewohnerparkzonen brauchen auch Mieterinnen und Mieter mit Hauptwohnsitz einen Bewohnerparkausweis. Die Jahresgebühr beträgt 360 €. Inhaberinnen und Inhaber des Karlsruher Passes oder Kinderpasses können 50 % beim Jugendfreizeit- und Bildungswerk erstatten lassen.
Die Grundsteuer darf nur umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt in Karlsruhe der Hebesatz B von 270 %. Ohne vertragliche Klausel trägt der Eigentümer die Steuer.
Elternbeiträge richten sich nach Betreuungsform und Trägerin. Seit dem 1. Januar 2026 übernimmt die Stadt den Grundbeitrag für Geschwisterkinder noch zu 70 % — vollständig beitragsfrei sind sie nicht mehr. Einen einkommensabhängigen Zuschuss beantragen Sie bei der Sozial- und Jugendbehörde.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 05.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden