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Die Stadt Lößnitz betreibt den Eigenbetrieb Fernwärmeversorgung. In den Gebieten der Satzungsanlage gilt ein Anschluss- und Benutzungszwang. Er greift, wenn die Heizung erneuert wird oder ein neues Gebäude eine Heizungsanlage bekommt. Ob Ihr Grundstück im Gebiet liegt, steht in der Anlage zur Satzung. Die Satzung gilt seit dem 1. Januar 1995 und ist weiter im Ortsrecht geführt.
Quelle: Stadt Lößnitz; Fernwärme AnschlusszwangQuelle: Stadt Lößnitz; Satzungsliste FernwärmeQuelle: Fernwärme Lößnitz; Eigenbetrieb
2026 beginnt der Ausbau in der Schmiedgasse. Dabei werden Fernwärmeleitungen neu verlegt und in Richtung Rudolf-Weber-Straße verlängert. Die Mietpreisbremse gilt in Lößnitz nicht. Die sächsische Verordnung nennt bis zum 30. Juni 2027 nur Dresden und Leipzig.
Quelle: Stadt Lößnitz; Heimatblatt Fernwärme 2026Quelle: Freistaat Sachsen; Mietpreisbremse
Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest. Die Stadt setzt den Hebesatz. Beides zusammen ergibt die Jahressteuer. Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 385 %. Er gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke, also auch für Wohnhäuser. Die Hebesatzsatzung vom 9. Januar 2025 gilt 2026 unverändert. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) sind es 195 %. Für baureife Grundstücke (Grundsteuer C) und für Grundstücke in Gebieten für Windenergieanlagen (Grundsteuer D) steht der Hebesatz auf 0 %. Diese Sonderhebesätze erhebt die Stadt damit nicht. Der Hebesatz ist kein Verkaufspreis.
Quelle: Stadt Lößnitz; Hebesätze 2026Quelle: Stadt Lößnitz; Hebesatzsatzung 2025
Ab dem 1. Januar 2026 staffelt die Stadt die Elternbeiträge nach Betreuungsstunden und nach der Zahl der Kinder. Im Kindergarten kostet eine Betreuung von neun Stunden für das erste Kind 172,70 € im Monat. Das zweite Kind kostet 103,62 €, das dritte 34,54 €. In der Krippe liegt das erste Kind bei neun Stunden bei 345,40 €. Alleinerziehende zahlen für denselben Kindergartenplatz 155,43 €. Hort und kürzere Zeiten stehen in derselben Tabelle. Fragen laufen über das Ordnungsamt, Sachgebiet Schulen und Kitas. Die Stadt ist Träger von drei Grundschulen: Affalter, Altstadt und Neustadt. Dazu kommt die Oberschule Lößnitz.
Quelle: Stadt Lößnitz; Elternbeiträge 2026Quelle: Stadt Lößnitz; KinderbetreuungQuelle: Schuldatenbank Sachsen; Schulen Lößnitz
Die City-Bahn Chemnitz hält am unteren und am oberen Bahnhof. Linie C13 fährt tagsüber im Stundentakt zwischen Aue, Chemnitz und Burgstädt. Der Fahrplan gilt ab dem 14. Dezember 2025. Die Halte liegen in Tarifzone 22 des Verkehrsverbunds Mittelsachsen. Im Bus fahren drei Linien des Regionalverkehrs Erzgebirge durch den Ort. Linie 363 verbindet Aue, Lößnitz, Affalter und Zwönitz. Linie 368 fährt von Aue über Lößnitz nach Dittersdorf. Linie 378 bindet die Neustadt an Aue und Alberoda an. Einen Bewohnerparkausweis enthält die Satzungsliste der Stadt nicht.
Quelle: City-Bahn Chemnitz; Linie C13Quelle: City-Bahn Chemnitz; Fahrplan C13Quelle: Verkehrsverbund Mittelsachsen; Buslinien LößnitzQuelle: Stadt Lößnitz; Satzungsliste Parken
Zusätzliche Info zum Bundesland Sachsen:
Ja, aber nur in den Gebieten der Satzungsanlage. Dort muss der Eigentümer an die Fernwärme des städtischen Eigenbetriebs anschließen, wenn die Heizung erneuert wird oder ein neues Gebäude eine Heizungsanlage bekommt. Die Satzung gilt seit dem 1. Januar 1995. Der Eigenbetrieb sitzt in der Schneeberger Straße 62 und liefert seit 1997 Wärme. 2026 werden Leitungen in der Schmiedgasse neu verlegt und in Richtung Rudolf-Weber-Straße verlängert.
Quelle: Stadt Lößnitz; Fernwärme AnschlusszwangQuelle: Fernwärme Lößnitz; EigenbetriebQuelle: Stadt Lößnitz; Heimatblatt Fernwärme 2026
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) liegt Hebesatz B bei 385 %. Er gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke. Hebesatz A für Land- und Forstwirtschaft beträgt 195 %. Grundsteuer C für baureife Grundstücke und Grundsteuer D für Grundstücke in Windenergiegebieten stehen auf 0 %. Die Hebesatzsatzung vom 9. Januar 2025 gilt auch 2026. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz. Daraus folgt die Jahressteuer. Der Hebesatz ist kein Verkaufspreis.
Quelle: Stadt Lößnitz; Hebesätze 2026Quelle: Stadt Lößnitz; Hebesatzsatzung 2025
Ab dem 1. Januar 2026 kostet neun Stunden Kindergarten für das erste Kind 172,70 € im Monat, für das zweite 103,62 € und für das dritte 34,54 €. Neun Stunden Krippe kosten für das erste Kind 345,40 €. Alleinerziehende zahlen für neun Stunden Kindergarten beim ersten Kind 155,43 €. Kürzere Zeiten und der Hort stehen in derselben Tabelle der Stadt. Fragen nimmt das Ordnungsamt, Sachgebiet Schulen und Kitas, entgegen.
Quelle: Stadt Lößnitz; Elternbeiträge 2026Quelle: Stadt Lößnitz; Kinderbetreuung
Die Stadt ist Träger von drei Grundschulen und einer Oberschule. Die Grundschulen heißen Affalter, Altstadt und Lößnitz-Neustadt. Dazu kommt die Oberschule Lößnitz. Die Schuldatenbank des Freistaats führt sie unter der Stadt Lößnitz, Marktplatz 1.
Die City-Bahn-Linie C13 hält am unteren und am oberen Bahnhof. Tagsüber fährt sie im Stundentakt zwischen Aue, Chemnitz und Burgstädt. Der Fahrplan gilt ab dem 14. Dezember 2025. Die Halte liegen in Tarifzone 22 des Verkehrsverbunds Mittelsachsen.
Quelle: City-Bahn Chemnitz; Linie C13Quelle: City-Bahn Chemnitz; Fahrplan C13
Der Regionalverkehr Erzgebirge fährt mit drei Linien durch Lößnitz. Linie 363 verbindet Aue, Lößnitz, Affalter und Zwönitz. Linie 368 fährt von Aue über Lößnitz nach Dittersdorf. Linie 378 fährt von Aue über Lößnitz-Neustadt nach Alberoda und zurück nach Aue. Es gilt der Tarif des Verkehrsverbunds Mittelsachsen. Die Zuordnung steht zum Fahrplan ab dem 14. Dezember 2025.
Die Satzungsliste der Stadt enthält keine Bewohnerparkregelung. Gebühren an Parkscheinautomaten regelt eine Parkplatzgebührenordnung von 1994. Die Beträge darin stehen noch in D-Mark. Einen aktuellen Euro-Satz nennt dieses Dokument nicht. Für den Alltag zählt deshalb das Schild vor Ort, nicht die alte Ordnung als Preisliste.
Quelle: Stadt Lößnitz; Satzungsliste ParkenQuelle: Stadt Lößnitz; Parkplatzgebührenordnung 1994
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden