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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Lößnitz – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Die Stadt Lößnitz erhebt keinen Straßenbaubeitrag mehr für den Ausbau vorhandener Verkehrsanlagen. Der Stadtrat hat am 1. April 2009 die Straßenbaubeitragssatzung vom 14. November 2002 aufgehoben. Für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsstraße bleibt eine Erschließungsbeitragssatzung in Kraft. Ob ein Grundstück schon abgerechnet ist, prüft die Stadt am Flurstück. Einen pauschalen Freibrief für die ganze Stadt gibt die Satzung nicht.
Quelle: Stadt Lößnitz; Aufhebung StraßenbaubeitragQuelle: Stadt Lößnitz; Erschließungsbeiträge
Seit dem 28. Juli 2023 führt die Satzungsliste einen Bebauungsplan zur Einbeziehung weiterer Wohnnutzungen am Erzgebirgsblick. Das ist ein konkretes Plangebiet, kein fertiges Neubaugebiet für die ganze Stadt. Ob ein Kaufgrundstück darin liegt, steht im Plan, nicht in einer Stadtübersicht.
Quelle: Stadt Lößnitz; Bebauungsplan Erzgebirgsblick
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt das Finanzamt den Messbetrag fest. Die Stadt setzt den Hebesatz. Daraus folgt die Jahressteuer. Hebesatz B beträgt 385 % für bebaute und unbebaute Grundstücke. Die Hebesatzsatzung vom 9. Januar 2025 gilt auch 2026. Landwirtschaft (Grundsteuer A) liegt bei 195 %. Für baureife Grundstücke hat der Stadtrat Grundsteuer C auf 0 % gesetzt. Für Grundstücke in Gebieten für Windenergieanlagen steht Grundsteuer D ebenfalls auf 0 %. Diese beiden Sonderhebesätze werden also nicht erhoben. Der Hebesatz bildet keinen Verkaufspreis ab.
Quelle: Stadt Lößnitz; Hebesätze 2026Quelle: Stadt Lößnitz; Hebesatzsatzung 2025
Käufer sollten vor einem späteren Kesseltausch die Anlage zur Fernwärmesatzung lesen. Im dort gezeichneten Gebiet besteht Anschluss- und Benutzungszwang, sobald die Heizung erneuert wird oder ein neues Gebäude eine Heizungsanlage erhält. Die Satzung gilt seit dem 1. Januar 1995. Betreiber ist der Eigenbetrieb Fernwärmeversorgung der Stadt Lößnitz, Schneeberger Straße 62, Wärmeversorgung seit 1997. 2026 werden in der Schmiedgasse Leitungen neu verlegt und in Richtung Rudolf-Weber-Straße verlängert. Außerhalb der Satzungsanlage entsteht aus diesem Bauabschnitt kein automatischer Zwang.
Quelle: Stadt Lößnitz; Fernwärme AnschlusszwangQuelle: Fernwärme Lößnitz; EigenbetriebQuelle: Stadt Lößnitz; Heimatblatt Fernwärme 2026
Grundstücke in Lößnitz führt das Grundbuchamt beim Amtsgericht Aue-Bad Schlema, Gerichtsstraße 1, 08280 Aue-Bad Schlema. Die Zweigstelle Stollberg ist dafür nicht zuständig. Ihr Bezirk nennt Lößnitz nicht. Das Ortsverzeichnis des Gerichts führt Lößnitz einschließlich der Ortsteile Affalter, Dittersdorf und Grüna beim Amtsgericht Aue-Bad Schlema. Ein einfacher Grundbuchausdruck kostet 10 €, ein amtlicher Ausdruck 20 €. Bodenrichtwerte je Zone stehen im Portal BORIS Sachsen. Einen einzelnen Richtwert für die ganze Stadt weist das Portal nicht aus. Der Richtwert ist eine amtliche Vergleichsgröße, kein Angebotspreis.
Quelle: Justiz Sachsen; Amtsgericht Aue-Bad SchlemaQuelle: REVOSax Sachsen; Gerichtsbezirk StollbergQuelle: Amtsgericht Aue-Bad Schlema; OrtsverzeichnisQuelle: Justiz Sachsen; GrundbuchgebührenQuelle: BORIS Sachsen; Bodenrichtwerte
Zusätzliche Info zum Bundesland Sachsen:
Die Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Bundesland. Den Satz sehen Sie im Bundesland-Block.
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) beträgt Hebesatz B 385 %. Er gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke, also auch für Wohnhäuser. Die Satzung vom 9. Januar 2025 gilt 2026 weiter. Hebesatz A für Landwirtschaft liegt bei 195 %. Grundsteuer C für baureife Grundstücke und Grundsteuer D für Windenergiegebiete stehen auf 0 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz. Daraus folgt die Jahressteuer. Der Hebesatz ist kein Kaufpreis.
Quelle: Stadt Lößnitz; Hebesätze 2026Quelle: Stadt Lößnitz; Hebesatzsatzung 2025
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Aue-Bad Schlema, Gerichtsstraße 1, 08280 Aue-Bad Schlema. Die Zweigstelle Stollberg führt Lößnitz nicht in ihrem Gemeindebezirk. Ein einfacher Ausdruck kostet 10 €, ein amtlicher Ausdruck 20 €.
Quelle: Justiz Sachsen; Amtsgericht Aue-Bad SchlemaQuelle: REVOSax Sachsen; Gerichtsbezirk StollbergQuelle: Justiz Sachsen; Grundbuchgebühren
Den Beitrag für den Ausbau vorhandener Verkehrsanlagen hat der Stadtrat am 1. April 2009 aufgehoben. Damit ist die Straßenbaubeitragssatzung vom 14. November 2002 weggefallen. Für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsstraße gilt weiter die Erschließungsbeitragssatzung. Ob Ihr Flurstück schon abgerechnet ist, prüft die Stadt im Einzelfall.
Quelle: Stadt Lößnitz; Aufhebung StraßenbaubeitragQuelle: Stadt Lößnitz; Erschließungsbeiträge
Nur wenn das Grundstück in der Anlage zur Fernwärmesatzung liegt und die Heizung erneuert wird oder ein neues Gebäude eine Heizungsanlage bekommt. Die Satzung gilt seit dem 1. Januar 1995. Betreiber ist der städtische Eigenbetrieb. 2026 verlängert er Leitungen in der Schmiedgasse Richtung Rudolf-Weber-Straße. Dieser Bauabschnitt ersetzt nicht den Blick in die Satzungsanlage.
Quelle: Stadt Lößnitz; Fernwärme AnschlusszwangQuelle: Fernwärme Lößnitz; EigenbetriebQuelle: Stadt Lößnitz; Heimatblatt Fernwärme 2026
Bodenrichtwerte stehen zonenweise im Portal BORIS Sachsen. Einen einzelnen Wert für die ganze Stadt gibt es dort nicht. Sie suchen das Flurstück oder die Zone. Der Richtwert ist eine amtliche Vergleichsgröße, kein Angebotspreis.
Seit dem 28. Juli 2023 steht in der Satzungsliste der Bebauungsplan zur Einbeziehung weiterer Wohnnutzungen am Erzgebirgsblick. Das betrifft dieses Plangebiet. Es ist kein Freifahrtschein, dass überall in der Stadt neue Wohngrundstücke ausgewiesen sind. Ob ein konkretes Flurstück dazugehört, zeigt der Plan.
Die Beiträge hängen nicht daran, ob Sie mieten oder kaufen. Ab dem 1. Januar 2026 kostet neun Stunden Kindergarten 172,70 € für das erste Kind, 103,62 € für das zweite und 34,54 € für das dritte. Neun Stunden Krippe kosten für das erste Kind 345,40 €. Alleinerziehende liegen beim ersten Kind im Kindergarten bei 155,43 €. Schulträger vor Ort ist die Stadt für drei Grundschulen und die Oberschule.
Quelle: Stadt Lößnitz; Elternbeiträge 2026Quelle: Schuldatenbank Sachsen; Schulen Lößnitz
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden