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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Oelsnitz - Erzgeb. – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Oelsnitz - Erzgeb. kauft, zahlt die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) mit Hebesatz B 350 % und Hebesatz A 249 % (Hebesatzsatzung ab 01.01.2025, Stadtrat 10.10.2024). Eine Grundsteuer C wird nicht erhoben (Statistik Sachsen, 1. Quartal 2026). Das Finanzamt Stollberg setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz — das ist kein Verkaufspreis. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse.
Quelle: Stadt Oelsnitz/Erzgeb.; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Statistik Sachsen; Hebesätze Q1 2026Quelle: Finanzamt Stollberg; GrundsteuerQuelle: REVOSax Sachsen; Mietpreisbremse
Die kommunale Wärmeplanung läuft seit November 2024 (Pflicht bis 2028). In der Bestandsanalyse wurden Gas- und Wärmenetze kartiert; geprüft wird ausdrücklich Grubenwassergeothermie aus dem ehemaligen Steinkohlenrevier. Ein fertiger Anschlusszwang folgt daraus nicht: Der Plan ist Strategie, das Gebäudeenergiegesetz steuert die zulässige Heizung. Vor dem Kauf Lage und vorhandene Netze in den städtischen Faktenblättern prüfen.
Quelle: Stadt Oelsnitz/Erzgeb.; WärmeplanungQuelle: Stadt Oelsnitz/Erzgeb.; Potenzialanalyse Wärme
Das Grundbuch für Oelsnitz - Erzgeb. führt das Amtsgericht Aue-Bad Schlema (Hauptstelle Aue, Grundbuchamt). Die Zweigstelle Stollberg gehört zumselben Amtsgerichtsbezirk, ist aber nicht die Grundbuchstelle. Auszüge dort bzw. über Amt24, nicht über private Portale. Der VMS plant im Chemnitzer Modell Stufe 5 eine umsteigefreie Verlängerung über Oelsnitz; heute fährt die RB 92, nach Chemnitz steigen Sie in Stollberg in die C11 um.
Quelle: Amtsgericht Aue-Bad Schlema; GrundbuchamtQuelle: REVOSax Sachsen; AmtsgerichtsbezirkQuelle: VMS; Chemnitzer Modell Stufe 5Quelle: City-Bahn Chemnitz; C11
Zusätzliche Info zum Bundesland Sachsen:
Landesweit 5,5 % — siehe Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung. Notar- und Grundbuchkosten kommen hinzu; die genaue Bemessung folgt dem notariellen Kaufvertrag.
Für die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) gilt Hebesatz B 350 % und Hebesatz A 249 % (Hebesatzsatzung ab 01.01.2025). Eine Grundsteuer C wird nicht erhoben (Statistik Sachsen, 1. Quartal 2026). Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz. Das ist kein Verkaufspreis.
Quelle: Stadt Oelsnitz/Erzgeb.; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Statistik Sachsen; Hebesätze Q1 2026
Zuständig ist das Amtsgericht Aue-Bad Schlema; das Grundbuchamt sitzt an der Hauptstelle Aue. Oelsnitz - Erzgeb. liegt im Amtsgerichtsbezirk; die Zweigstelle Stollberg übernimmt andere Sachen, nicht das Grundbuch. Auszüge dort bzw. über Amt24, nicht über private Portale.
Quelle: Amtsgericht Aue-Bad Schlema; StartseiteQuelle: Amtsgericht Aue-Bad Schlema; GrundbuchamtQuelle: REVOSax Sachsen; Amtsgerichtsbezirk
Amtliche Bodenrichtwerte stehen in BORIS Sachsen. Der Wert ist eine zonale Orientierung der Gutachterausschüsse, kein vereinbarter Kaufpreis und kein Grundsteuer-Messbetrag.
Die Stadt erstellt den Wärmeplan (Start November 2024, Vorlage bis 2028) und prüft Grubenwassergeothermie. Gas- und Wärmenetze sind in der Bestandsanalyse erfasst. Der Plan ist Strategie, kein automatischer Anschlusszwang; maßgeblich bleibt das Gebäudeenergiegesetz.
Quelle: Stadt Oelsnitz/Erzgeb.; WärmeplanungQuelle: Stadt Oelsnitz/Erzgeb.; Bestandsanalyse Wärme
Landesweit unter anderem das SAB-Programm Familienwohnen (Darlehen für selbst genutztes Eigentum, einkommensabhängig). Kommunale Extra-Programme der Stadt sind auf den ausgewerteten Seiten nicht als eigene Förderrichtlinie ausgewiesen — aktuell bei SAB und Stadt nachfragen. Siehe Bundesland-Block.
Ja, flurstückbezogen. Das Rückhaltebecken Neuwürschnitz (2017) verbessert den Schutz an der Würschnitz, ersetzt aber keine Lageprüfung. Nutzen Sie die Hochwassergefahrenkarten des Landeshochwasserzentrums.
Quelle: LTV Sachsen; HRB NeuwürschnitzQuelle: LHWZ Sachsen; Hochwasserkarten
Noch nicht in Betrieb. Geplant ist eine umsteigefreie Verlängerung über Oelsnitz mit dichterem Takt Stollberg–Oelsnitz. Heute: RB 92 plus Umstieg in Stollberg auf die C11. Vorhabenstand beim VMS prüfen, nicht als fertige Lagequalität einpreisen.
Den Grundsteuermessbescheid erlässt das Finanzamt Stollberg. Den Zahlbescheid mit Hebesatz stellt die Stadt Oelsnitz/Erzgeb. (Sachgebiet Finanzen, Rathausplatz 1).
Quelle: Finanzamt Stollberg; GrundsteuerQuelle: Stadt Oelsnitz/Erzgeb.; Steuern
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden