Immobilien zum Mieten in Lappersdorf

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Das Wichtigste zum Mieten in Lappersdorf

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Lappersdorf keine Mietpreisbremse: Der Markt steht nicht in der Anlage der MiSchuV. Bei Neuverträgen fehlt die 10-Prozent-Deckelung über der ortsüblichen Vergleichsmiete; im Bestand bleibt die Kappung bei 20 % in drei Jahren. Die neue Grundsteuer (ab 2025) kann über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht — Hebesatz B: 320 v. H.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Markt Lappersdorf; Hebesatzsatzung 2025

Gibt es einen amtlichen Mietspiegel?

Nein. Im Ortsrecht des Marktes ist kein Mietspiegel veröffentlicht. Für Vergleichsmiete und Mieterhöhung bleiben Vergleichswohnungen, ein Gutachten oder — soweit einschlägig — ein Mietdatenbank-Auszug die gesetzlichen Wege; Angebotsportale ersetzen das nicht.

Quelle: Markt Lappersdorf; Ortsrecht

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Zuständig ist das Landratsamt Regensburg (Sozialer Wohnungsbau, Altmühlstr. 3). Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein reicht für nahezu alle Landkreisgemeinden — Lappersdorf gehört nicht zu den wenigen Orten mit gesetzlicher Belegung durch das Landratsamt. Den Antrag können Sie über das BayernPortal stellen; die Wohnungssuche bleibt Ihre Aufgabe.

Quelle: Landkreis Regensburg; Wohnberechtigungsschein

Was zahlen Eltern an den Marktkitas?

Für Krabbelstube und Kinderhaus Am Sportzentrum gilt die Gebührensatzung ab 1. September 2025: In der Krippe liegen die Monatsbeiträge je nach Buchung bei 290 bis 470 €. Im Kindergarten bleiben nach Abzug des Landes-Zuschusses 0 bis 54 €. Andere Träger setzen eigene Sätze. Die Bedarfsanmeldung 2026/27 ist nur digital (2.–22. Februar 2026, mindestens drei Wunsch-Kitas).

Quelle: Markt Lappersdorf; Kita-GebührensatzungQuelle: Markt Lappersdorf; Kita-Bedarfsanmeldung

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Mieten in Lappersdorf

  • Gilt in Lappersdorf die Mietpreisbremse?
  • Steht Lappersdorf auf der MiSchuV-Liste?
  • Darf die Neuvermietungsmiete beliebig über der Vergleichsmiete liegen?

Nein. In der Anlage zur bayerischen Mieterschutzverordnung (ab 1. Januar 2026, bis 31. Dezember 2029) ist Lappersdorf nicht aufgeführt — im Landkreis Regensburg steht dort nur Neutraubling, plus die kreisfreie Stadt Regensburg. Die 10-Prozent-Grenze bei Neuvermietung von Bestandswohnungen greift hier also nicht.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

  • Welche Kappungsgrenze gilt für Mieterhöhungen in Lappersdorf?
  • Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Gilt die abgesenkte Kappung der MiSchuV?

Die abgesenkte Kappung von 15 % gilt nur in MiSchuV-Gemeinden. Weil Lappersdorf nicht gelistet ist, bleibt es bei der allgemeinen Grenze von 20 % in drei Jahren. Ausnahmen im Einzelfall prüft eine Fachstelle, nicht dieser Text.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV

  • Gibt es in Lappersdorf einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Hat der Markt einen qualifizierten Mietspiegel?

Nein — im Ortsrecht des Marktes ist kein Mietspiegel hinterlegt. Vermieter müssen eine Erhöhung nach den gesetzlichen Begründungswegen darlegen (Vergleichswohnungen, Gutachten oder Mietdatenbank), nicht über Inseratsmittelwerte.

Quelle: Markt Lappersdorf; Ortsrecht

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein für Lappersdorf?
  • Wer vergibt Sozialwohnungen im Landkreis?
  • Reicht ein allgemeiner WBS?

Beim Landratsamt Regensburg, Sozialer Wohnungsbau (Altmühlstr. 3). Für Lappersdorf genügt in der Regel der allgemeine WBS; der Markt gehört nicht zu den Gemeinden mit gesetzlicher Wohnungsbelegung durch das Landratsamt.

Quelle: Landkreis Regensburg; Wohnberechtigungsschein

  • Was kosten Kita und Kindergarten in Lappersdorf?
  • Sind die Marktkitas beitragsfrei?
  • Welche Gebühren gelten in der Krabbelstube?

An Krabbelstube und Kinderhaus Am Sportzentrum gelten ab 1. September 2025 kommunale Gebühren: Krippe 290–470 €/Monat je Buchung; Kindergarten nach Landes-Zuschuss 0–54 €. Andere Einrichtungen haben eigene Trägerbeiträge. Beitragsfrei ist der Kindergarten nur in den kurzen Buchungsfenstern der Satzung.

Quelle: Markt Lappersdorf; Kita-Gebührensatzung

  • Kann der Vermieter die Grundsteuer auf die Nebenkosten umlegen?
  • Welcher Hebesatz B gilt in Lappersdorf?
  • Was gilt nach der Reform ab 2025 für Mieter?

Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Für die neue Grundsteuer (ab 2025) beträgt der Hebesatz B 320 v. H. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, der Markt den Hebesatz. Ohne Vertragsklausel bleibt die Steuer beim Eigentümer.

Quelle: Markt Lappersdorf; Hebesatzsatzung 2025

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Regensburg?
  • Reicht der RVV für den Arbeitsweg?
  • Was kostet das Ticket im Ort?

Mit den RVV-Buslinien zum Hauptbahnhof Regensburg, ohne eigenen Bahnhof im Markt. Im Gemeindegebiet gibt es das 1-Euro-Gemeindeticket (max. eine Stunde); für die Fahrt nach Regensburg gelten die normalen RVV-Tarife.

Quelle: RVV; Lappersdorf LinienQuelle: RVV; Einzel-Ticket Gemeinden

  • Brauche ich in Lappersdorf einen Anwohnerparkausweis?
  • Wie lange darf ich in der Ortsmitte parken?
  • Gilt die Parkscheibe auch für Mieter?

Einen Anwohnerparkausweis weist der Markt für die Ortsmitte nicht aus. Dort parken Sie auf gekennzeichneten Flächen mit Parkscheibe, werktags 8–18 Uhr, maximal zwei Stunden — unabhängig vom Mietstatus.

Quelle: Markt Lappersdorf; Parken Ortsmitte

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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