Immobilien zum Mieten in Regensburg
0 Immobilien werden in Regensburg zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Regensburg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Regensburg
Seit dem 1. Januar 2026 begrenzt die bayerische MiSchuV in Regensburg die Neuvertragsmiete: höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietpreisbremse bis 31. Dezember 2029). Im Bestand gilt die Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren. Beim Kauf in Bayern fallen 3,5 % Grunderwerbsteuer an — relevant, falls Sie später kaufen.
Quelle: Justiz Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
Wie prüfen Sie die Vergleichsmiete?
Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel Regensburg 2026 (in Kraft seit 1. März 2026, kostenfrei online; Druckfassung 2 €). Damit prüfen Sie, ob die geforderte Nettokaltmiete die 10- %-Grenze der Mietpreisbremse einhält. Ausnahmen gelten unter anderem für bestimmte Neubauten und Erstvermietungen nach umfassender Modernisierung.
Quelle: Stadt Regensburg; Mietspiegel 2026Quelle: Stadt Regensburg; Mietspiegel PDF
Wann brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Einkommen die Stufen einhält. Wohnen Sie bereits in Regensburg (oder außerhalb Bayerns), stellt das Amt für Stadtentwicklung den Schein aus — online, postalisch oder persönlich. Die Vermittlung übernimmt in der Regel der Vermieter; bei Einkommensstufe I läuft ein Benennungsverfahren.
Quelle: Stadt Regensburg; Wohnberechtigungsschein
Was kostet Parken ohne Stellplatz?
In Bewohnerparkbezirken beantragen Sie auch als Mieter den Ausweis für 30,70 € pro Jahr. In den Bezirken 100 bis 400 parken Sie ab 17 Uhr (samstags ab 13 Uhr) an Automaten im fest umgrenzten Altstadtbereich gebührenfrei. Die Grundsteuer B (Hebesatz 510 % ab 2025, neue Grundsteuer nach der Reform, bayerisches Flächenmodell) darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Stadt Regensburg; BewohnerparkausweisQuelle: Stadt Regensburg; Grundsteuer Hebesätze
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zum Mieten in Regensburg
- Gilt in Regensburg die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvertragsmiete beliebig steigen?
- Bis wann gilt die MiSchuV?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der kreisfreien Stadt Regensburg die Mietpreisbremse nach der bayerischen Mieterschutzverordnung: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Verordnung läuft bis zum 31. Dezember 2029; Ausnahmen (z. B. bestimmter Neubau) regelt das BGB.
Quelle: Justiz Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Verkündungsplattform Bayern; MiSchuV Begründung
- Welche Kappungsgrenze gilt in Regensburg?
- Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?
- 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
In Regensburg gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete dürfen die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % anheben (statt 20 %). Grundlage ist dieselbe MiSchuV wie bei der Mietpreisbremse (bis Ende 2029).
- Gibt es in Regensburg einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich den Mietspiegel 2026?
- Gibt es einen Online-Mietenrechner?
Ja. Der qualifizierte Mietspiegel Regensburg 2026 gilt ab dem 1. März 2026 und ist kostenfrei auf der Stadtseite abrufbar; gedruckt kostet er 2 € (Amt für Stadtentwicklung / Bürgerbüros). Ein Online-Mietenrechner ergänzt die Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: Stadt Regensburg; MietspiegelQuelle: Stadt Regensburg; Mietspiegel PDF
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Regensburg?
- Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
- Was ist der Unterschied zum Vormerkbescheid?
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Einkommen die Grenzen einhält. Zuständig ist die Kreisverwaltungsbehörde Ihres Wohnorts; in Regensburg das Amt für Stadtentwicklung (auch online). Bei Einkommensstufe I erhalten Sie einen Vormerkbescheid und werden im Benennungsverfahren vorgeschlagen; bei Stufe II/III bewerben Sie sich selbst beim Vermieter.
- Wird die Grundsteuer auf Mieter umgelegt?
- Wie hoch ist der Hebesatz B in Regensburg?
- Was gilt nach der Grundsteuerreform?
Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) darf über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt in Regensburg ab dem 1. Januar 2025 bei 510 % (bayerisches Flächenmodell). Die individuelle Höhe steht im Bescheid des Eigentümers.
Quelle: Stadt Regensburg; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Regensburg; Grundsteuerreform FAQ
- Was kostet Anwohnerparken für Mieter in Regensburg?
- Bekomme ich als Mieter einen Bewohnerparkausweis?
Ja, mit Hauptwohnsitz im Bewohnerparkbezirk und ohne eigenen Stellplatz: 30,70 € pro Jahr. In den Bezirken 100 bis 400 parken Sie ab 17 Uhr (samstags ab 13 Uhr) an Automaten im fest umgrenzten Altstadtbereich gebührenfrei. Ein Anspruch auf einen freien Platz besteht nicht.
- Was zahlen Mieter-Familien für den Kindergarten?
- Ist der Kindergarten in Regensburg beitragsfrei?
Mit dem bayerischen Zuschuss von bis zu 100 € monatlich ist der städtische Kindergarten in Regensburg bis sechs Stunden täglich beitragsfrei; längere Buchungen und Verpflegung kosten extra. Krippe und Hort bleiben beitragspflichtig.
- Wie komme ich ohne Auto im Alltag voran?
- Reicht der RVV für den Arbeitsweg?
Bus und Bahn im RVV decken Stadt und Umland ab; Tickets und Fahrplanauskunft laufen über rvv.de. In der Innenstadt entscheiden oft Parkzonen und Stellplatz über den Alltag ohne Auto — der Bewohnerparkausweis ersetzt keinen eigenen Platz.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden