Immobilien zum Mieten in Leer (Ostfriesland)
0 Immobilien werden in Leer (Ostfriesland) zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Leer (Ostfriesland) – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Leer (Ostfriesland)
Leer (Ostfriesland) steht seit dem 1. Januar 2025 unter der Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Im Bestand gilt die Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren — beides bis zum 31. Dezember 2029. Die Grunderwerbsteuer (5 %) betrifft nur Käufer.
Quelle: Land Niedersachsen; MieterschutzverordnungQuelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grunderwerbsteuer
Was begrenzt Neuverträge und Erhöhungen?
Die Mietpreisbremse gilt nicht für Wohnraum, der nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurde, und nicht für die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung. Liegt die Vormiete höher als die gebremste Miete, darf bis zur Vormiete vereinbart werden. Orientierung liefert die ortsübliche Vergleichsmiete; Ausnahmen und Nachweis im Einzelfall prüfen.
Quelle: Land Niedersachsen; Mietpreisbremse Regeln
Wie kommen Sie an einen Wohnberechtigungsschein?
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (B-Schein). In Leer stellt die Wohnraumförderstelle der Stadt vorrangig wohnungsbezogene Scheine aus — also für eine konkrete Wohnung. Gebühr derzeit 18 €; Antrag erst, wenn der Vermieter die Wohnung zusagt. Die Stelle vermittelt keine eigenen Wohnungen, nimmt aber freiwillige Selbstauskünfte entgegen.
Quelle: Stadt Leer; Wohnberechtigungsschein
Was gilt für Kita und Alltag ohne Auto?
Kita-Zuständigkeit liegt seit dem 1. August 2022 beim Landkreis Leer; Anmeldung über KitaAV. Kindergartenalter bis acht Stunden täglich beitragsfrei, Verpflegung extra. Bus und Bahn: Stadtbus plus VEJ-Regionalnetz, Bahnhof/ZOB als Umsteigepunkt Richtung Emden, Oldenburg und Münster.
Quelle: Landkreis Leer; Kita-AnmeldungQuelle: Stadt Leer; Stadt- und Nahverkehr
Bundesland Niedersachsen:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mieterschutzverordnung (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Flächen-Lage-Modell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: NBauO — Neubau und Dachsanierung (ab 50 m² Dach)
Zusätzliche Info zum Bundesland Niedersachsen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LStN; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutzverordnung nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land Niedersachsen; Mieterschutz
- Grundsteuer Flächen-Lage-Modell — Quelle: Finanzministerium Niedersachsen; Grundsteuerreform
Häufige Fragen zum Mieten in Leer (Ostfriesland)
- Gilt in Leer (Ostfriesland) die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvermietungsmiete in Leer beliebig steigen?
- Bis wann gilt die Mietpreisbremse in Leer?
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Mietpreisbremse: Bei Wiedervermietung höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Gebietsbestimmung läuft bis zum 31. Dezember 2029. Ausnahmen u. a. Erstvermietung nach dem 1. Oktober 2014 und erste Vermietung nach umfassender Modernisierung.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Leer bei Mieterhöhungen?
- Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?
- Gilt in Leer 15 oder 20 Prozent Kappung?
In Leer gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: In bestehenden Mietverhältnissen darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen. Die Regelung gilt ebenfalls bis zum 31. Dezember 2029.
- Wo beantrage ich in Leer einen Wohnberechtigungsschein?
- Was kostet der WBS in Leer?
- Was bedeutet wohnungsbezogener B-Schein?
Bei der Wohnraumförderstelle der Stadt Leer. Vorrangig werden wohnungsbezogene Scheine für eine konkrete geförderte Wohnung ausgestellt. Verwaltungsgebühr derzeit 18 €. Die Stelle empfiehlt, erst nach Zusage des Vermieters zu beantragen; eigene Wohnungen vermittelt sie nicht.
- Sind Kita-Beiträge in Leer beitragsfrei — und wer nimmt die Anmeldung?
- Über welches Portal melde ich mein Kind in Leer an?
- Zahlt man in Leer Verpflegung in der Kita extra?
Zuständig ist seit dem 1. August 2022 der Landkreis Leer; Anmeldung ausschließlich über KitaAV. Ab dem Monat des dritten Geburtstags bis zur Einschulung bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei; Verpflegung ist nicht enthalten.
Quelle: Landkreis Leer; Kita-AnmeldungQuelle: Stadt Leer; Kindertageseinrichtungen
- Wie komme ich in Leer ohne Auto im Alltag zurecht?
- Gibt es Stadtbusse in Leer?
- Wo finde ich Fahrpläne für Bus und Bahn?
Drei Stadtbuslinien (651, 652, 655) plus Regionalbusse im VEJ; Umstieg am Bahnhof/ZOB. Regional- und Fernzüge verbinden Leer mit Emden, Oldenburg, Bremen und Münster. Digitale Auskunft: stadt-leer-mobil.de.
Quelle: Stadt Leer; Stadt- und NahverkehrQuelle: Stadt Leer; Lage und Bahnhof
- Ist die Grundsteuer in Leer umlagefähig auf Mieter?
- Taucht der Hebesatz in meinen Nebenkosten auf?
- Wie hoch ist der Hebesatz B in Leer?
Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Hebesatz Grundsteuer B (neue Grundsteuer ab 2025): 403 % im Jahr 2026. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden