Immobilien zum Mieten in Lippstadt
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Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Lippstadt – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Lippstadt
Beim Mieten in Lippstadt greift keine Mietpreisbremse: Die Stadt steht nicht auf der Kommunenliste der Mieterschutzverordnung NRW (seit 1. März 2025). Neuvertragsmieten dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete daher um mehr als zehn Prozent übersteigen. Bestandserhöhungen bis zur Vergleichsmiete sind auf höchstens 20 % in drei Jahren gekappt — nicht auf die 15 Prozent der Verordnung.
Quelle: Land NRW; Mieterschutz
Wozu dient der Lippstädter Mietspiegel 2025?
Orientierung für die ortsübliche Vergleichsmiete liefert der einfache Mietspiegel für freifinanzierte Wohnungen, gültig ab dem 1. Januar 2025. Stadt, Mieterbund Ostwestfalen-Lippe und Haus und Grund Lippstadt haben ihn am 8. Mai 2025 als Herausgeber beschlossen; die Bewertungsstelle der Stadt hat dafür Datensätze aus den Jahren 2019 bis 2024 ausgewertet. Er ersetzt keine Mietpreisbremse, bleibt aber die zentrale Bezugsgröße für Erhöhungen nach § 558 BGB.
Der Spiegel gilt nicht für öffentlich geförderte Wohnungen: Dort verlangt der Eigentümer nur die Kostenmiete, solange die Förderung läuft. Die Stadt beantwortet Anwendungsfragen, gibt aber keine verbindliche Rechtsberatung. Zusätzlich hat sie 2026 erstmals eine gewerbliche Mietpreisanalyse für Geschäftsflächen in der Innenstadt vorgelegt — für Wohnraum bleibt der Mietspiegel 2025 maßgeblich.
Quelle: Stadt Lippstadt; MietspiegelQuelle: Stadt Lippstadt; Mietspiegel 2025 PDF
Wo beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein?
Für eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung brauchen Sie in der Regel einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Zuständig ist der Fachdienst Soziale Leistungen, Geiststraße 47; vereinbaren Sie einen Termin. Nachzuweisen sind das Einkommen des Kalenderjahres vor der Antragstellung und des laufenden Jahres — etwa Gehaltsabrechnungen, Steuer- oder Rentenbescheide. Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenen Einkünften und jede volljährige Person füllen Sie eine Einkommenserklärung aus.
Die zulässige Miethöhe im geförderten Bestand ist die Kostenmiete. Bleibt die Auskunft des Vermieters unklar, kann der Fachdienst Wohngeld/Wohnungsaufsicht die zulässige Höhe ohne Gebühr erläutern. Hinweise zu Wohngeld und gefördertem Wohnraum bündelt die Stadt unter den Wohnhilfen.
Quelle: Stadt Lippstadt; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Lippstadt; WohnhilfenQuelle: Stadt Lippstadt; Kostenmiete
Was zahlen Mieter-Haushalte für Parken und Kita?
In der Bewohnerparkzone beantragen Sie den Jahresausweis für 30 €, wenn Sie dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und keinen privaten Stellplatz haben. In der Innenstadt bleiben die ersten 20 Minuten an Automaten frei, danach 10 Cent je fünf Minuten (montags bis samstags 8–18 Uhr). Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) darf der Vermieter über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht; ab 2026 gilt der einheitliche Hebesatz B von 535 %.
Kita- und Tagespflegebeiträge richtet die Stadt nach Einkommen und Betreuungszeit. Ab dem Kindergartenjahr, in dem das Kind bis zum 30. September vier Jahre alt wird, entfällt der Elternbeitrag bis zur Einschulung. Anmeldungen laufen seit dem 1. Oktober 2024 über das Kita-Portal; bei geringem Einkommen ist ein Erlass möglich.
Quelle: Stadt Lippstadt; BewohnerparkausweisQuelle: Stadt Lippstadt; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Lippstadt; Kita Elternbeiträge
Bundesland Nordrhein-Westfalen:
- Grunderwerbsteuer: 6,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer
- MietSchVO nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land NRW; Mieterschutz
- Solarpflicht BauO NRW — Quelle: RECHT.NRW.DE; Solarpflicht BauO
Häufige Fragen zum Mieten in Lippstadt
- Gilt in Lippstadt die Mietpreisbremse?
- Ist Lippstadt in der MietSchVO NRW?
- Darf die Neuvertragsmiete in Lippstadt nur 10 Prozent über Vergleichsmiete liegen?
Nein. Lippstadt gehört nicht zu den 57 Kommunen der Mieterschutzverordnung NRW (in Kraft seit 1. März 2025). Die gesetzliche Mietpreisbremse (höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuabschluss) gilt hier daher nicht.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Lippstadt bei Mieterhöhungen?
- Sind Mieterhöhungen in Lippstadt auf 15 Prozent begrenzt?
- Wie stark darf die Bestandsmiete in drei Jahren steigen?
Es gilt die bundesübliche Kappungsgrenze: bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens 20 % in drei Jahren. Die abgesenkte Grenze von 15 % der MietSchVO NRW greift in Lippstadt nicht, weil die Stadt nicht in der Verordnung steht.
- Gibt es in Lippstadt einen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
- Wie hoch ist die ortsübliche Vergleichsmiete in Lippstadt?
- Wo lade ich den Mietspiegel Lippstadt 2025 herunter?
Ja. Die Stadt veröffentlicht einen einfachen Mietspiegel für freifinanzierte Wohnungen, gültig ab dem 1. Januar 2025 (beschlossen am 8. Mai 2025 mit Mieterbund OWL und Haus und Grund Lippstadt). Er dient der Orientierung; die Stadt gibt keine verbindliche Rechtsberatung. Öffentlich geförderte Wohnungen fallen unter die Kostenmiete, nicht unter den Spiegel.
Quelle: Stadt Lippstadt; MietspiegelQuelle: Stadt Lippstadt; Mietspiegel 2025 PDF
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Lippstadt?
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Lippstadt?
- Welche Stelle stellt den WBS aus?
Für öffentlich geförderte Wohnungen ist in der Regel ein Wohnberechtigungsschein (WBS) nötig. Anlaufstelle ist der Fachdienst Soziale Leistungen, Geiststraße 47; Sie weisen Einkommen des Vorjahres und des laufenden Jahres nach. Vereinbaren Sie einen Termin.
Quelle: Stadt Lippstadt; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Lippstadt; Wohnhilfen
- Was kosten Kita-Elternbeiträge für Mieter-Familien in Lippstadt?
- Ab wann ist die Kita in Lippstadt beitragsfrei?
- Wie sind die Kita-Gebühren gestaffelt?
Beiträge richtet die Stadt nach Einkommen, Betreuungszeit und Alter. Ab dem Kindergartenjahr, in dem das Kind bis zum 30. September vier Jahre alt wird, entfällt der Elternbeitrag bis zur Einschulung. Essensgeld kann extra anfallen; bei geringem Einkommen ist ein Erlass möglich. Die Anmeldung läuft über das Kita-Portal.
Quelle: Stadt Lippstadt; Kita ElternbeiträgeQuelle: Stadt Lippstadt; Kita-Portal
- Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
- Muss ich als Mieter die neue Grundsteuer mitzahlen?
- Welcher Hebesatz gilt in Lippstadt für die Grundsteuer B?
Die Grundsteuer dürfen Vermieter über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Reform (ab 2025) gilt in Lippstadt ab 2026 ein einheitlicher Hebesatz der Grundsteuer B von 535 %; die Höhe Ihrer Umlage hängt vom Messbetrag des Objekts und vom Vertrag ab.
- Was kostet Bewohnerparken für Mieter in Lippstadt?
- Brauche ich als Mieter einen Parkausweis?
- Wie teuer ist Anwohnerparken ohne Stellplatz?
In der Bewohnerparkzone beantragen Sie den Jahresausweis für 30 €, wenn Sie dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und keinen privaten Stellplatz haben. Der Ausweis sichert keinen freien Platz. An Innenstadt-Automaten sind die ersten 20 Minuten frei, danach 10 Cent je fünf Minuten (Mo–Sa 8–18 Uhr).
Quelle: Stadt Lippstadt; BewohnerparkausweisQuelle: Stadt Lippstadt; Parkgebührenordnung
- Wo finde ich Hinweise zu Sozial- oder Genossenschaftswohnungen in Lippstadt?
- Gibt es geförderten Wohnraum in Lippstadt?
- An wen wende ich mich bei der Wohnungssuche mit WBS?
Erste Anlaufstelle der Stadt sind die Wohnhilfen bzw. der Fachdienst Soziale Leistungen (WBS, geförderter Wohnraum). Solange die Förderung läuft, gilt die Kostenmiete. Aktuelle Angebote erfragen Sie direkt bei den Wohnungsunternehmen; die Stadt vermittelt keine Inserate.
Quelle: Stadt Lippstadt; WohnhilfenQuelle: Stadt Lippstadt; Kostenmiete
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden