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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Mendig – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Mendig ein Wohngrundstück hält, zahlt nach der Grundsteuerreform (ab 2025) Grundsteuer B mit Hebesatz 593 %; land- und forstwirtschaftliche Flächen liegen bei Grundsteuer A 345 %. Der Stadtrat hat die Hebesatzsatzung am 26. November 2024 beschlossen (Ausfertigung 29. November 2024). Das Finanzamt Mayen setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an. Landes-Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Mendig; Hebesatzsatzung 2025Quelle: VG Mendig; Grundsteuerbescheid
Die Stadt Mendig erhebt wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen. Das ist kein einmaliger Schockbetrag an einer einzelnen Baustelle, sondern eine jährliche Umlage auf die Grundstückseigentümer einer Abrechnungseinheit. Der Stadtrat hat am 26. November 2024 das Straßenausbauprogramm für die Abrechnungseinheit 1 (Stadtgebiet) für die Jahre 2024–2028 beschlossen. Die Satzung steht im Ortsrecht.
Die Gemeinde trägt einen Eigenanteil zwischen 20 und 75 % je nach Durchgangsverkehr; den Rest legen die Eigentümer der Einheit. Unterhaltung ohne Ausbau bleibt Sache der Stadt. Daneben gibt es eine Erschließungsbeitragssatzung für die erstmalige Herstellung. Auskunft: Verbandsgemeinde, Fachbereich 4, Herr Ewald Knechtges.
Quelle: Stadt Mendig; Ortsrecht BeiträgeQuelle: VG Mendig; StraßenausbaubeiträgeQuelle: Stadt Mendig; Ausbauprogramm 2024–2028
Für Grundstücke in Mendig führt das Amtsgericht Mayen das Grundbuch, Sankt-Veit-Straße 38, 56727 Mayen. Einsicht braucht ein berechtigtes Interesse; reines Kaufinteresse reicht nicht, konkrete Verkaufsverhandlungen oder eine Vollmacht des Eigentümers schon. Auszüge sind gebührenpflichtig. Das Liegenschaftskataster (Flurstück, Fläche) liegt beim Vermessungs- und Katasteramt, nicht beim Grundbuchamt.
Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 veröffentlicht der Gutachterausschuss über BORIS.RLP im GeoPortal. Der Wert gilt für die Zone, nicht für das einzelne Grundstück. Schauen Sie die Zone der Adresse nach; der örtliche Gutachterausschuss gibt inhaltliche Auskunft.
Quelle: Amtsgericht Mayen; GrundbuchamtQuelle: Gutachterausschüsse RLP; BodenrichtwerteQuelle: GeoPortal RLP; Bodenrichtwertkarte
Die Verbandsgemeinde hält ein Hochwasserschutzkonzept für Nette und Nitzbach vor (Erläuterungsbericht und Maßnahmenpläne, unter anderem zu Rieden). Mendig liegt im Nette-Einzugsgebiet; der Kreis Mayen-Koblenz erarbeitet ein überörtliches Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept mit den Anliegerkommunen. Vor dem Kauf prüfen Sie die Lage des Flurstücks in den landesweiten Gefahrenkarten — nicht jede Adresse in der Stadt ist gleich betroffen.
Die kommunale Wärmeplanung läuft seit Juli 2026 und soll bis Herbst 2027 klären, ob Wärmenetze infrage kommen. Bis dahin gibt es keinen fertigen Anschlussplan. Im Haushaltsentwurf 2025 hat der Stadtrat Planungskosten für weitere Wohn- und Gewerbegebiete vorgesehen; ob und wann Flächen baureif sind, steht in der Bauleitplanung.
Quelle: VG Mendig; Hochwasser NetteQuelle: VG Mendig; WärmeplanungQuelle: Stadt Mendig; Haushalt 2025
Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:
In Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % des Kaufpreises; Details und Quellen stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025): Grundsteuer A 345 %, Grundsteuer B 593 %. Beschlossen vom Stadtrat am 26. November 2024. Das Finanzamt Mayen setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an. Das ist kein Verkaufspreis.
Quelle: Stadt Mendig; HebesatzsatzungQuelle: VG Mendig; Grundsteuerreform
Das Grundbuchamt beim Amtsgericht Mayen, Sankt-Veit-Straße 38, 56727 Mayen. Einsicht nur mit berechtigtem Interesse; Auszüge sind gebührenpflichtig. Das Kataster (Flurstück) liegt beim Vermessungsamt, nicht beim Gericht.
Im Viewer BORIS.RLP (GeoPortal), Stichtag der aktuellen Werte 1. Januar 2026. Der Wert gilt für die Zone, nicht automatisch für Ihr Flurstück. Inhaltliche Fragen beantwortet der örtliche Gutachterausschuss.
Quelle: Gutachterausschüsse RLP; BodenrichtwerteQuelle: GeoPortal RLP; Bodenrichtwertkarte
Ja. Die Stadt hat eine Satzung über wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen. Für die Abrechnungseinheit 1 (Stadtgebiet) gibt es ein Ausbauprogramm 2024–2028. Den Gemeindeanteil und die Umlage erfragen Sie beim Fachbereich 4 der Verbandsgemeinde.
Quelle: VG Mendig; StraßenausbaubeiträgeQuelle: Stadt Mendig; Ortsrecht Beiträge
Noch nichts Verbindliches. Die Planung läuft seit Juli 2026 und soll bis Herbst 2027 klären, ob und wo Netze sinnvoll sind. Der Plan verpflichtet nicht zum sofortigen Tausch. Bis dahin bleibt die Heizung Sache von Gebäude und Bundesrecht.
Ja, die Lage des Flurstücks. Die Verbandsgemeinde hält ein Konzept für Nette und Nitzbach vor. Das sagt nichts Automatisches über jedes Grundstück; nutzen Sie die Karten und die VG-Unterlagen vor der notariellen Beurkundung.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden