Immobilien in Koblenz

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Das Wichtigste über Koblenz

Wer in Koblenz kauft, zahlt in Rheinland-Pfalz 5 % Grunderwerbsteuer. Beim Mieten greift die Mietpreisbremse nicht: Koblenz steht nicht in der Mietpreisbegrenzungsverordnung (seit 8. Oktober 2025); die Kappungsgrenze bleibt bei 20 % in drei Jahren.

Quelle: Finanzministerium RLP; GrunderwerbsteuerQuelle: Finanzministerium RLP; Mietpreisbremse GebieteQuelle: Haufe; Mieterschutz Übersicht

Wo plant Koblenz Wärmenetze — und wo eher Wärmepumpen?

Der Stadtrat hat die kommunale Wärmeplanung beschlossen. Prioritäre Fokusgebiete für Wärmenetze sind Altstadt, Rauental und Karthause; als Quellen kommen unter anderem Flusswärmepumpen an Rhein und Mosel in Betracht. In den übrigen Lagen steht eher eine dezentrale Versorgung (z. B. Wärmepumpe) im Vordergrund — ohne Anschlusszwang.

Quelle: evm; Wärmeplanung FokusgebieteQuelle: Stadt Koblenz; Wärmeplan Beschlussvorlage

Wie prüfen Sie Hochwasser an Rhein und Mosel?

Koblenz liegt am Zusammenfluss von Rhein und Mosel. Im Geoportal der Stadt und im Wasserportal RLP sehen Sie Gefahrenkarten für die Szenarien HQ10, HQ100 und HQextrem sowie festgesetzte Überschwemmungsgebiete — relevant vor Kauf und bei Versicherung.

Quelle: Stadt Koblenz; HochwasserschutzQuelle: Stadt Koblenz; Hochwasserkarte

Welcher Hebesatz gilt bei der neuen Grundsteuer?

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer nach der Reform (wertabhängiges Bundesmodell). Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 570 % (Hebesatzsatzung ab 01.01.2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz.

Quelle: Stadt Koblenz; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Finanzministerium RLP; Grundsteuerreform

Bundesland Rheinland-Pfalz:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mietpreisbegrenzungsverordnung (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine Installationspflicht (PV-ready)

Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:

Häufige Fragen zu Wohnen in Koblenz

  • Wie ist die ÖPNV-Anbindung in Koblenz?
  • Welcher Verkehrsverbund gilt in Koblenz?
  • Brauche ich den VRM-Tarif?

Bus und Bahn in Koblenz und der Region laufen über den Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM): ein Fahrschein für umsteigende Fahrten im Verbundgebiet. Preise richten sich nach durchfahrenen Waben; Auskunft und Preistabelle stehen beim VRM bereit. Der Hauptbahnhof verbindet Regional- und Fernverkehr.

Quelle: VRM; Tarif Preistabelle

  • Gibt es in Koblenz Kita-Gebühren — und ab wann ist die Betreuung beitragsfrei?
  • Was kostet die Kita in Koblenz?
  • Ab welchem Alter ist Kita in RLP beitragsfrei?

Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zur Einschulung ist die Betreuung in Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz beitragsfrei. Für Kinder unter zwei Jahren und Hortplätze können einkommensabhängige Elternbeiträge anfallen; für Mittagsverpflegung gilt ein gesonderter Beitrag. Bei geringem Einkommen berät das Jugendamt zu Erlass oder Übernahme.

Quelle: Land RLP; Kita BeitragsfreiheitQuelle: Stadt Koblenz; Kita Beratung

  • Liegt Koblenz in einem Wärmeplan-Gebiet?
  • Gibt es eine kommunale Wärmeplanung für Koblenz?
  • Welche Stadtteile sollen Wärmenetze bekommen?

Ja. Der Stadtrat hat die kommunale Wärmeplanung beschlossen. Prioritäre Fokusgebiete für Wärmenetze sind Altstadt, Rauental und Karthause; im übrigen Stadtgebiet steht eher eine dezentrale Versorgung (z. B. Wärmepumpe) im Vordergrund. Der Plan ist Orientierung ohne Anschlusszwang.

Quelle: evm; Wärmeplanung FokusgebieteQuelle: Stadt Koblenz; Wärmeplan Beschlussvorlage

  • Ist Koblenz hochwassergefährdet?
  • Wo finde ich Hochwasserkarten für Rhein und Mosel?
  • Was bedeuten HQ100 und HQextrem in Koblenz?

Teile des Stadtgebiets können von Rhein- und Moselhochwasser betroffen sein. Im Geoportal der Stadt und im Wasserportal RLP sehen Sie Gefahrenkarten für HQ10, HQ100 und HQextrem sowie festgesetzte Überschwemmungsgebiete. Am Pegel Koblenz kann ab etwa 4,50 m Hochwasser auftreten.

Quelle: Stadt Koblenz; HochwasserschutzQuelle: Stadt Koblenz; Hochwasserkarte

  • Was kostet der Bewohnerparkausweis in Koblenz?
  • Brauche ich in meiner Zone einen Parkausweis?
  • Wie teuer ist Anwohnerparken nach Fahrzeugfläche?

In ausgewiesenen Bewohnerparkzonen benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis. Seit dem 1. März 2024 berechnet sich die Jahresgebühr aus dem Grundbetrag 23,40 € multipliziert mit Länge × Breite (Fahrzeugschein), mindestens 100 €. Der Ausweis begründet keinen Anspruch auf einen freien Stellplatz.

Quelle: Stadt Koblenz; Bewohnerparken

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden