Immobilien zum Kaufen in Koblenz

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Das Wichtigste zum Kaufen in Koblenz

Beim Kauf in Koblenz fallen in Rheinland-Pfalz 5 % Grunderwerbsteuer an. Für die Mietseite gilt: Die Stadt ist nicht von der Mietpreisbremse erfasst; Bestandserhöhungen bleiben bei der bundesweiten Kappung von 20 % in drei Jahren.

Quelle: Finanzministerium RLP; GrunderwerbsteuerQuelle: Finanzministerium RLP; Mietpreisbremse Gebiete

Welche Kaufnebenkosten kommen zur Grunderwerbsteuer?

Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer planen Sie Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz sowie ggf. Maklercourtage nach Vereinbarung. Das zuständige Grundbuchamt ist das Amtsgericht Koblenz (Karmeliterstraße 14). Die Grunderwerbsteuerstelle für den Raum Koblenz sitzt zentral beim Finanzamt Mayen.

Quelle: Amtsgericht Koblenz; GrundbuchamtQuelle: Finanzministerium RLP; GrESt Zuständigkeit

Was bedeutet der Hebesatz 570 % nach der Reform?

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer (wertabhängiges Bundesmodell). Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt bei 570 % (Hebesatzsatzung ab 01.01.2025). Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag; die Stadt setzt die Jahressteuer fest. Vermieter können die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Stadt Koblenz; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Finanzministerium RLP; Grundsteuerreform

Wärmeplan und Hochwasser — was prüfen Sie vor dem Kauf?

In den Fokusgebieten Altstadt, Rauental und Karthause prüft die Stadt Wärmenetze (u. a. Flusswärme); sonst eher dezentrale Lösungen. Parallel lohnt ein Blick in die Hochwassergefahrenkarten (HQ10/HQ100/HQextrem) im Geoportal — Rhein und Mosel prägen das Lagebild.

Quelle: evm; Wärmeplanung FokusgebieteQuelle: Stadt Koblenz; Hochwasserschutz

Bundesland Rheinland-Pfalz:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mietpreisbegrenzungsverordnung (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine Installationspflicht (PV-ready)

Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:

Häufige Fragen zum Kaufen in Koblenz

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Koblenz?
  • Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz Prozent?
  • Was kostet GrESt in Koblenz?

In Rheinland-Pfalz — und damit in Koblenz — beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % der Gegenleistung (Kaufpreis), seit dem 1. März 2012. Für den Finanzamtsbezirk Koblenz ist die Grunderwerbsteuerstelle beim Finanzamt Mayen zuständig.

Quelle: Finanzministerium RLP; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Notar und Grundbuch Kosten Koblenz?
  • Was plane ich neben der Grunderwerbsteuer?

Neben der Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an sowie ggf. Maklercourtage nach Vereinbarung. Planen Sie diese Posten früh im Eigenkapital ein — sie sind orts- und landesbezogen, nicht bundesweit einheitlich in der Höhe der GrESt.

Quelle: Finanzministerium RLP; GrunderwerbsteuerQuelle: Amtsgericht Koblenz; Grundbuchamt

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Koblenz?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Grundbuchauszug Koblenz beantragen?

Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Koblenz, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz. Es führt Eigentumsumschreibungen, Grundschulden und erteilt Auszüge bei berechtigtem Interesse. Das Liegenschaftskataster liegt beim Vermessungs- und Katasteramt, nicht beim Grundbuchamt.

Quelle: Amtsgericht Koblenz; Grundbuchamt

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Koblenz?
  • Neue Grundsteuer Koblenz ab 2025?
  • Hebesatz Grundsteuer B Koblenz?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 570 %, der der Grundsteuer A 438 % (Hebesatzsatzung ab 01.01.2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz zur Jahressteuer.

Quelle: Stadt Koblenz; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Finanzministerium RLP; Grundsteuerreform

  • Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Käufer?
  • Wärmenetz Altstadt Rauental Karthause?
  • Muss ich mich an Fernwärme anschließen?

Die beschlossene Wärmeplanung kennzeichnet Fokusgebiete Altstadt, Rauental und Karthause für mögliche Wärmenetze (u. a. Flusswärme); sonst eher dezentrale Lösungen. Der Plan ist Orientierung beim Heizungswechsel — kein Anschlusszwang.

Quelle: evm; Wärmeplanung FokusgebieteQuelle: Stadt Koblenz; Wärmeplan Beschlussvorlage

  • Ist mein Kaufobjekt hochwassergefährdet?
  • Hochwassergefahrenkarte Koblenz prüfen?
  • Überschwemmungsgebiet Rhein Mosel?

Prüfen Sie vor dem Kauf die Hochwassergefahrenkarten (HQ10, HQ100, HQextrem) und festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Geoportal der Stadt bzw. im Wasserportal RLP. Rhein und Mosel prägen das Risiko; die Karten zeigen Ausmaß und Tiefen je Szenario.

Quelle: Stadt Koblenz; HochwasserschutzQuelle: Land RLP; Hochwassergefahrenkarten

  • Wie finde ich Bodenrichtwerte für Koblenz?
  • BORIS Bodenrichtwert Koblenz?
  • Gutachterausschuss Bodenrichtwert?

Bodenrichtwerte beschließen die Gutachterausschüsse (aktuell Stichtag 01.01.2026). In Rheinland-Pfalz sind sie kostenfrei über BORIS.RLP bzw. den Viewer unter maps.rlp.de abrufbar. Der Wert gilt für eine Zone, nicht als individueller Verkehrswert Ihres Objekts.

Quelle: BORIS.RLP; BodenrichtwerteQuelle: Gutachterausschüsse RLP; Bodenrichtwerte Infos

  • Was gilt für Kita-Kosten, wenn ich mit Familie nach Koblenz ziehe?
  • Kita Beitragsfreiheit für Eigentümerfamilien?
  • Ab wann Kita kostenlos in RLP?

Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zur Einschulung ist die Kita landesweit beitragsfrei; Verpflegung sowie Krippe unter zwei Jahren und Hort können kosten. Beratung und ggf. Übernahme von Beiträgen: Jugendamt der Stadt Koblenz.

Quelle: Land RLP; Kita BeitragsfreiheitQuelle: Stadt Koblenz; Kita Beratung

  • Gilt beim späteren Vermieten die Mietpreisbremse?
  • Mietpreisbremse für Kapitalanlage Koblenz?
  • Neuvermietung Deckel Koblenz?

Nein — Koblenz ist nicht in der Mietpreisbegrenzungsverordnung ausgewiesen. Bei einer späteren Vermietung gilt daher keine landesrechtliche Neuvertragsdeckelung; Bestandserhöhungen bleiben bei der Kappung von 20 % in drei Jahren plus ortsüblicher Vergleichsmiete.

Quelle: Finanzministerium RLP; Mietpreisbremse Gebiete

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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