Moderne Doppelhaushälfte in Mülheim-Kärlich - 2 Stellplätze, Terrasse, 1 Walbox, ruhige Lage


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Bendorf - Rhein – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Marc Buhr Immobilien GmbH bietet an: Zugehörigkeit zum BVFI, Aufnahme in den Fachkreis Immobilienprofi, IHK-Sachkundenachweis, DIA-Zertifikat, Luftaufnahmen per Drohne, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Wer in Bendorf kauft, plant vor allem den kommunalen Hebesatz der neuen Grundsteuer (Reform ab 2025): Die Hebesatzsatzung vom 17. Dezember 2024 setzt die Grundsteuer B auf 650 % fest. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag nach dem wertabhängigen Bundesmodell; die Stadt multipliziert ihn mit dem Hebesatz. Den verbindlichen Jahresbetrag zeigt Ihr Grundsteuerbescheid. Landes-Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Bendorf; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Stadt Bendorf; Grundsteuerbescheid 2025
Seit der Satzung vom 1. September 2020 erhebt Bendorf wiederkehrende Straßenausbaubeiträge: In Jahren mit Ausbau in Ihrer Abrechnungseinheit werden Kosten anteilig umgelegt. Das ist kein Einmalbetrag beim Notartermin, aber eine typische Eigentümerlast. Im November 2025 verschickte die Stadt Bescheide für 2022 bis 2024 — prüfen Sie vor dem Kauf, ob Ihr Flurstück in einer belasteten Einheit liegt.
Quelle: Stadt Bendorf; Wiederkehrende BeiträgeQuelle: Stadt Bendorf; WKB-Bescheide
Die kommunale Wärmeplanung wurde im März 2026 finalisiert. Sie zeigt u. a. mögliche Wärmenetzgebiete in Kernstadt, Sayn und Mülhofen und nutzt den Rhein als Wärmequellen-Potenzial — ohne Anschlusszwang. Nutzen Sie die Karten als Orientierung für Heizungsentscheidungen und Förderfragen, nicht als Pflichtkatalog.
Quelle: Stadt Bendorf; Wärmeplanung
Grundbuchangelegenheiten für Bendorf liegen beim Amtsgericht Koblenz (Grundbuchamt). Am Rhein und bei Nebenläufen prüfen Sie vor dem Kauf die Hochwassergefahren- und -risikokarten des Landes (Szenarien HQ10, HQ100, HQextrem). Die Stadt verweist auf ihr Hochwasserschutzkonzept; Lage und Flurstück entscheiden über die Betroffenheit.
Quelle: Amtsgericht Koblenz; GrundbuchamtQuelle: Stadt Bendorf; HochwasserschutzkonzeptQuelle: Hochwassermanagement RLP; Gefahrenkarten
Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:
In Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % — Details stehen im Bundesland-Block. Dazu kommen Notar- und Grundbuchkosten sowie ggf. Maklercourtage.
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) ermittelt das Finanzamt den Messbetrag nach dem wertabhängigen Bundesmodell (kein aktueller Verkaufspreis). Die Hebesatzsatzung vom 17. Dezember 2024 setzt die Grundsteuer B auf 650 % fest. Den verbindlichen Jahresbetrag zeigt Ihr Grundsteuerbescheid der Stadt.
Quelle: Stadt Bendorf; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Stadt Bendorf; Grundsteuerbescheid 2025
Zuständig ist das Amtsgericht Koblenz (Grundbuchamt). Auszüge beantragen Sie dort persönlich oder schriftlich; reine Online-Portale Dritter sind keine Behördenstellen.
Ja. Seit dem Stadtratsbeschluss vom 1. September 2020 (rückwirkend ab 1. Januar 2020) werden Ausbaukosten in Abrechnungseinheiten umgelegt. Beiträge entstehen nur in Jahren mit tatsächlichem Ausbau in Ihrer Einheit — prüfen Sie vor dem Kauf die Lage Ihres Grundstücks.
Quelle: Stadt Bendorf; Wiederkehrende BeiträgeQuelle: Stadt Bendorf; WKB-Bescheide
Die Wärmeplanung wurde im März 2026 finalisiert und zeigt u. a. mögliche Netzgebiete in Kernstadt, Sayn und Mülhofen. Der Plan ist strategisch und begründet keinen Anschlusszwang — er hilft bei der Einschätzung von Heizungs- und Sanierungsoptionen.
Teile des Stadtgebiets liegen am Rhein; die Betroffenheit hängt vom Flurstück ab. Prüfen Sie die Hochwassergefahren- und -risikokarten des Landes sowie das Hochwasserschutzkonzept der Stadt — auch Starkregen an Nebenläufen wird dort thematisiert.
Quelle: Hochwassermanagement RLP; GefahrenkartenQuelle: Stadt Bendorf; Hochwasserschutzkonzept
Nur in der Bewohnerparkzone Alt-Sayn. Der Ausweis kostet 200 € für zwölf Monate, wenn Sie dort wohnen und keinen privaten Stellplatz haben. Außerhalb dieser Zone fallen keine städtischen Bewohnerparkgebühren an.
Nein, Bendorf liegt außerhalb der Mietpreisbegrenzungsverordnung. Bei Bestandsmieten gilt die Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Details zur landesweiten Kulisse stehen im Bundesland-Block.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden