Immobilien zum Kaufen in Bendorf - Rhein
0 Immobilien werden in Bendorf - Rhein zum Kaufen angeboten.
Wählen Sie genauer aus: Was suchen Sie genau?
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Bendorf - Rhein – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Kaufen in Bendorf - Rhein
Wer in Bendorf kauft, zahlt in Rheinland-Pfalz 5 % Grunderwerbsteuer — zuzüglich Notar, Grundbuch und ggf. Makler. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse; die Kappungsgrenze bleibt bei 20 % in drei Jahren.
Quelle: Finanzministerium RLP; GrunderwerbsteuerQuelle: Deutscher Mieterbund; Mietpreisbremse RLP
Wie hoch ist der Hebesatz nach der Reform?
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt das Finanzamt den Messbetrag nach dem wertabhängigen Bundesmodell; die Stadt multipliziert ihn mit dem Hebesatz. Für die Grundsteuer B liegt der Hebesatz in Bendorf 2025 bei 650 % (Stand Destatis/IHK-Übersicht 01.07.2025). Den Zahlbetrag entnehmen Sie dem Bescheid der Stadtverwaltung.
Quelle: IHK Rheinland-Pfalz; Hebesatz Grundsteuer BQuelle: Stadt Bendorf; Grundsteuerbescheid 2025
Welche laufenden Abgaben kommen zu Kaufnebenkosten?
Seit der Satzung vom 1. September 2020 erhebt Bendorf wiederkehrende Straßenausbaubeiträge: In Jahren mit Ausbau in Ihrer Abrechnungseinheit werden Kosten anteilig umgelegt. Das ist kein Kaufnebenkosten-Einmalbetrag, aber eine typische Eigentümerlast am Mittelrhein in RLP.
Quelle: Stadt Bendorf; Wiederkehrende Beiträge
Was sagt der Wärmeplan — und wohin zum Grundbuch?
Die kommunale Wärmeplanung wurde im März 2026 finalisiert (mit evm/endura); sie zeigt u. a. mögliche Wärmenetzgebiete in Kernstadt, Sayn und Mülhofen und nutzt den Rhein als Wärmequellen-Potenzial — ohne Anschlusszwang. Grundbuchangelegenheiten für Bendorf liegen beim Amtsgericht Koblenz.
Quelle: Stadt Bendorf; WärmeplanungQuelle: Amtsgericht Koblenz; Grundbuchamt
Bundesland Rheinland-Pfalz:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mietpreisbegrenzungsverordnung (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine Installationspflicht (PV-ready)
Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Land RLP; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbegrenzung nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land RLP; Mietpreisbremse
- Grundsteuerreform Bundesmodell — Quelle: Land RLP; Grundsteuerreform
Häufige Fragen zum Kaufen in Bendorf - Rhein
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Bendorf?
- Welcher GrESt-Satz gilt in Rheinland-Pfalz?
- Was kommt zu Kaufpreis und Notar hinzu?
In Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Dazu kommen Notar- und Grundbuchkosten nach Gebührenordnung sowie ggf. Maklercourtage — die Grunderwerbsteuer ist der größte feste Nebenkostenblock.
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bendorf?
- Was gilt nach der Grundsteuerreform ab 2025?
- Welches Modell nutzt Rheinland-Pfalz?
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) ermittelt das Finanzamt den Messbetrag nach dem wertabhängigen Bundesmodell (kein aktueller Verkaufspreis). Die Stadt setzt den Hebesatz; für die Grundsteuer B liegt er in Bendorf 2025 bei 650 % (IHK-Übersicht Stand 01.07.2025). Den verbindlichen Jahresbetrag zeigt Ihr Grundsteuerbescheid der Stadt.
Quelle: IHK Rheinland-Pfalz; Hebesatz Grundsteuer BQuelle: Stadt Bendorf; Grundsteuerbescheid 2025
- Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Bendorf?
- Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
- Wohin wende ich mich für einen Grundbuchauszug?
Zuständig ist das Amtsgericht Koblenz (Grundbuchamt), Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz. Auszüge beantragen Sie dort persönlich oder schriftlich; reine Online-Portale Dritter sind keine Behördenstellen und können Zusatzkosten verursachen.
Quelle: Amtsgericht Koblenz; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht Koblenz; Kontakt
- Fallen in Bendorf Straßenausbau- oder Erschließungsbeiträge an?
- Was sind wiederkehrende Beiträge (WKB)?
- Muss ich als Käufer mit jährlichen Straßenbeiträgen rechnen?
Ja — Bendorf erhebt seit der Satzung vom 1. September 2020wiederkehrende Straßenausbaubeiträge. Sie zahlen anteilig, wenn in Ihrer Abrechnungseinheit im betreffenden Jahr ausgebaut wird; ohne Maßnahme entfällt der Beitrag. Details und FAQ stehen auf der Stadtseite.
Quelle: Stadt Bendorf; Wiederkehrende BeiträgeQuelle: Stadt Bendorf; FAQ Straßenbeiträge
- Was bedeutet die Wärmeplanung für Hauskäufer in Bendorf?
- Gibt es Fernwärmegebiete in Sayn oder Mülhofen?
- Muss ich 65 Prozent Erneuerbare sofort einbauen?
Der Wärmeplan (Finalisierung März 2026) zeigt u. a. Potenziale für Wärmenetze in Kernstadt, Sayn und Mülhofen und den Rhein als Wärmequelle. Er ist Orientierung ohne Anschlusszwang. Die Gebäudeenergiegesetz-Frist für fossile Heizungen mit geringeren EE-Anteilen gilt laut Stadt bis längstens 30. Juni 2028, solange der Rat keine kürzere Frist beschließt.
- Sollte ich vor dem Kauf die Hochwasserlage prüfen?
- Gibt es Überschwemmungsgebiete am Rhein in Bendorf?
- Wo finde ich offizielle Hochwasserkarten?
Ja — prüfen Sie Flurstück und Lage in den Hochwassergefahren- und -risikokarten des Landes (HQ10/HQ100/HQextrem) und im Hochwasserschutzkonzept der Stadt. Rheinhochwasser und Starkregen können Versicherung und Sanierungskosten beeinflussen.
Quelle: Stadt Bendorf; HochwasserschutzkonzeptQuelle: Hochwassermanagement RLP; Gefahrenkarten
- Wie ist die Anbindung für Pendler nach dem Kauf?
- Gibt es einen Bahnhof in Bendorf?
- Welche Bahnhöfe nutze ich für ICE und Regionalverkehr?
Bendorf hat keinen eigenen Bahnhof. Für den Alltag zählen VRM-Busse; Bahnsteigtiege nennen die Stadtseite in Koblenz, Vallendar, Neuwied-Engers und Montabaur (ICE). Das prägt Standortwahl und Zeitbudget stärker als in Städten mit eigenem Halt.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden