Familienglück beginnt hier!


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Mühlacker – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Mühlacker kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis. Beim Mieten gilt seit dem 1. Januar 2026 die Mietpreisbremse mit abgesenkter Kappungsgrenze (15 % in drei Jahren) — relevant, wenn Sie vermieten wollen.
Quelle: Service-BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse Kulisse
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell: Das Finanzamt setzt den Messbetrag vor allem nach Grundstücksfläche und Bodenrichtwert fest; die Stadt multipliziert ihn mit dem Hebesatz. Für Grundsteuer B gilt in Mühlacker ab dem 1. Januar 2025 der Hebesatz 230 % (neue Grundsteuer). Maßgeblich ist Ihr Bescheid — kein Verkaufspreis.
Quelle: Stadt Mühlacker; Grundsteuer HebesatzQuelle: Finanzämter BW; Bodenwertmodell
Eintragungen und Änderungen führt das Amtsgericht Maulbronn – Grundbuchamt (Frankfurter Straße 52). Zum Bezirk gehören die Gemarkungen Mühlacker sowie die Ortsteile Enzberg, Großglattbach, Lienzingen, Lomersheim und Mühlhausen.
Quelle: Amtsgericht Maulbronn; GrundbuchzuständigkeitQuelle: Amtsgericht Maulbronn; Grundbuchamt Kontakt
Der Gemeinderat hat am 23. April 2024 die kommunale Wärmeplanung beschlossen. Sie skizziert Wege zu klimaneutraler Wärme bis 2040 und zeigt, wo Netze oder dezentrale Lösungen im Vordergrund stehen — als strategische Orientierung vor Kauf und Heizungswechsel.
In Baden-Württemberg — und damit in Mühlacker — beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % des Kaufpreises. Sie entsteht in der Regel mit dem notariellen Kaufvertrag; das Finanzamt setzt sie fest. Zusätzlich kalkulieren Sie Notar- und Grundbuchkosten sowie ggf. Maklervergütung ein.
Neben der Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an — oft grob im niedrigen einstelligen Prozentbereich des Kaufpreises, je nach Vertragsumfang. Maklerprovision teilen Käufer und Verkäufer bei Wohnimmobilien in der Regel; ohne Makler entfällt sie. Eigenkapital sollte die Summe der Nebenkosten abdecken.
Für Grundsteuer B gilt ab dem 1. Januar 2025 der Hebesatz 230 % (neue Grundsteuer nach der Reform). Baden-Württemberg nutzt das modifizierte Bodenwertmodell: Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag vor allem aus Fläche und Bodenrichtwert; die Stadt multipliziert ihn mit dem Hebesatz. Maßgeblich ist Ihr Grundsteuerbescheid — kein Verkaufspreis.
Quelle: Stadt Mühlacker; Grundsteuer HebesatzQuelle: Finanzämter BW; Bodenwertmodell
Zuständig ist das Amtsgericht Maulbronn – Grundbuchamt, Frankfurter Straße 52, 75433 Maulbronn. Zum Bezirk gehören die Gemarkungen Mühlacker, Enzberg, Großglattbach, Lienzingen, Lomersheim und Mühlhausen. Eintragungen laufen über Notar und Grundbuchamt; Einsicht bedarf eines berechtigten Interesses.
Der Gemeinderat hat am 23. April 2024 die kommunale Wärmeplanung beschlossen. Sie zeigt, wo eher Wärmenetze oder dezentrale Lösungen (z. B. Wärmepumpen) im Vordergrund stehen — hilfreich vor Sanierung und Heizungswechsel. Der Plan selbst begründet keinen bundesrechtlichen Anschlusszwang; prüfen Sie Lage und Gebäudeenergiegesetz im Einzelfall.
Bodenrichtwerte beschließt der Gutachterausschuss jährlich und veröffentlicht sie in der Bodenrichtwertkarte. Im baden-württembergischen Bodenwertmodell fließen sie in die Bewertung für die neue Grundsteuer ein; für den Kaufpreis sind sie nur eine grobe Lageorientierung, kein Verkehrswert Ihres Objekts. Auskünfte und Karten laufen über die amtlichen Portale bzw. den Gutachterausschuss.
Kita-Plätze sind nicht allgemein beitragsfrei; Gebühren und zentrale Online-Vormerkung (Stichtag 1. März) regelt die Stadt. An den Grundschulen gibt es bereits Betreuung; ab Schuljahr 2026/27 wächst der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung stufenweise. Beides sollte in die Umzugsplanung einfließen.
Quelle: Stadt Mühlacker; KitaQuelle: Stadt Mühlacker; Schulkindbetreuung
Ja — seit dem 1. Januar 2026 gilt in Mühlacker die Mietpreisbremse für Neuverträge und die abgesenkte Kappungsgrenze (15 % in drei Jahren) im Bestand, zunächst bis Ende 2026. Das begrenzt Ihre Miethöhe bei Neuvermietung und Erhöhungen; Ausnahmen und Details stehen in BGB und Landesverordnung.
Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden