Familienglück beginnt hier!


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Vaihingen an der Enz – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Vaihingen an der Enz kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer. Beim Mieten gilt keine Mietpreisbremse; für Eigentümer zählen vor allem Kaufnebenkosten und die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025).
Quelle: Service-BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land BW; Mietpreisbremse
Ab dem 1. Januar 2025 gilt das baden-württembergische Bodenwertmodell (Grundstücksfläche × Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis-/Marktwert-Modell). Der Gemeinderat setzte am 23. Oktober 2024 den Hebesatz B auf 270 % fest (Grundsteuer A: 550 %). Das Finanzamt ermittelt Messbetrag und Grundsteuerwert; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz.
Quelle: Stadt Vaihingen; GrundsteuerreformQuelle: Stadt Vaihingen; Hebesätze
Der am 23. Oktober 2024 beschlossene Wärmeplan markiert Eignungsgebiete für Wärmenetze und prüft Aquathermie aus der Enz für Kernstadt, Enzweihingen und Roßwag. Außerhalb dieser Lagen ist eher mit dezentralen Lösungen zu rechnen. Der Plan ist Orientierung — kein Anschlusszwang. Bestehende Netze gibt es bereits in Teilen der Kernstadt und einzelner Stadtteile.
Quelle: Stadt Vaihingen; WärmeplanungQuelle: Stadt Vaihingen; Wärmeplan Fortschritt
Entlang der Enz weisen die amtlichen Hochwassergefahrenkarten Überflutungstiefen für Szenarien wie HQ100 aus. Prüfen Sie die Lage Ihres Grundstücks im Kartendienst UDO der LUBW bzw. über den Hinweis der Stadt — HQ100-Flächen gelten in Baden-Württemberg als festgesetzte Überschwemmungsgebiete mit besonderen Bau- und Nutzungsregeln.
Quelle: Stadt Vaihingen; HochwassergefahrenkartenQuelle: Land BW; Hochwasserkarten
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % des Kaufpreises — landesweit einheitlich, also auch in Vaihingen an der Enz. Dazu kommen typischerweise Notar- und Grundbuchkosten sowie ggf. Maklerprovision.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) liegt der Hebesatz B bei 270 %, Grundsteuer A bei 550 % (Gemeinderatsbeschluss 23. Oktober 2024). Baden-Württemberg nutzt das Bodenwertmodell (Fläche × Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest; die Stadt wendet den Hebesatz an.
Quelle: Stadt Vaihingen; GrundsteuerreformQuelle: Stadt Vaihingen; Hebesätze
Über das landesweite Portal BORIS-BW der Gutachterausschüsse Baden-Württemberg. Die Werte fließen auch in die Bewertung der neuen Grundsteuer (Bodenwertmodell) ein; Zonen und Stichtage können lokal abweichen.
In Baden-Württemberg führen 13 zentrale Amtsgerichte die Grundbücher — nicht mehr jedes Amtsgericht vor Ort. Die aktuelle Zuständigkeit für Ihr Flurstück ermitteln Sie über die Grundbuchamtssuche im Justizportal; die Eintragung veranlasst in der Regel der beurkundende Notar.
Quelle: Justizportal; GrundbuchamtssucheQuelle: Stadt Vaihingen; Grundbuch Hinweis
Der Wärmeplan vom 23. Oktober 2024 weist Eignungsgebiete aus und prüft Aquathermie aus der Enz für Kernstadt, Enzweihingen und Roßwag. Außerhalb ist eher mit dezentralen Lösungen zu rechnen. Der Plan ist Orientierung ohne Anschlusszwang; Machbarkeitsstudien sollen bis etwa 2026 vorliegen.
Quelle: Stadt Vaihingen; WärmeplanungQuelle: Stadt Vaihingen; Wärmeplan Fortschritt
Prüfen Sie die Lage in den amtlichen Hochwassergefahrenkarten (UDO/LUBW). HQ100-Flächen gelten in Baden-Württemberg als festgesetzte Überschwemmungsgebiete mit besonderen Regeln. Die Stadt verlinkt die Nutzung der Karten über ihr Serviceportal.
Quelle: Stadt Vaihingen; HochwassergefahrenkartenQuelle: Land BW; Hochwasserkarten
Für viele Haushalte ja als Wohnstandort im Speckgürtel: Bahnhof an der Schnellfahrstrecke, in der Spitze etwa halbstündlich, Fahrzeit rund 17 Minuten mit ICE/IC/IRE; VVS-Tarif für den Verbund. Ob es sich „lohnt“, hängt von Arbeitsort, Fahrplan und Budget ab — die Anbindung ist der harte Fakt.
Nein für die Neuvertragsdeckelung: Vaihingen steht nicht in der Kulisse. Als Vermieter-Eigentümer gilt dennoch die reguläre Kappungsgrenze (20 % in drei Jahren) und das Verbot der Mietpreisüberhöhung. Für den Kauf selbst ist die 5 % Grunderwerbsteuer der landesweite Fixpunkt.
Quelle: Land BW; MietpreisbremseQuelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden