Immobilien zum Kaufen in Nieder-Olm

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In der Umgebung von Nieder-Olm findest Du folgende Immobilien zum Kaufen:

Das Wichtigste zum Kaufen in Nieder-Olm

Wer in Nieder-Olm kauft, zahlt die Grundsteuer nach dem Hebesatz der Stadt, nicht nach einem Kreisdurchschnitt. Für 2026 hat die Verbandsgemeinde für die Stadt Nieder-Olm die Grundsteuer A mit 345 Prozent und die Grundsteuer B mit 465 Prozent veröffentlicht; die Gewerbesteuer steht bei 395 Prozent. Die Bescheide zu den Grundbesitzabgaben verschickt die VG-Verwaltung. Sie stützen sich auf die Messbeträge des Finanzamts nach der Grundsteuerreform ab 2025. Was auf dem Blatt steht, hängt vom Messbetrag Ihres Grundstücks und genau diesem Hebesatz ab – nicht von einem Vergleich mit den Jahren vor der Reform. Fragen zu den Bescheiden gehen an das Rathaus Pariser Straße 110, Grundlagen der Reform an das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz.

Quelle: VG Nieder-Olm; Steuerhebesätze

Grundbuch führt das Amtsgericht Mainz

Grundstücke in der Gemarkung Nieder-Olm stehen im Grundbuch des Amtsgerichts Mainz, nicht in Bingen und nicht im Rathaus. Der Gerichtsvollzieherverteilungsplan des Amtsgerichtsbezirks Mainz führt Nieder-Olm ausdrücklich. Anschrift des Gerichts: Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz, Grundbuchamt telefonisch über 06131/141-6440. Einsicht und Auszug nur bei berechtigtem Interesse; bloßes Kaufinteresse reicht nicht, Verkaufsverhandlungen oder eine Vollmacht des Eigentümers schon. Unbeglaubigter Ausdruck kostet 10 Euro, beglaubigt 20 Euro. Anträge schriftlich mit Unterschrift, nicht formlos per Mail. Unterschriften zur öffentlichen Beglaubigung nehmen in Rheinland-Pfalz auch die Verbandsgemeindeverwaltung entgegen. Bauanträge für Vorhaben in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm gehen seit dem 1. Januar 2026 an die Untere Bauaufsicht der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim; Freistellungen bleiben bei der Gemeinde. Das Baulastenverzeichnis führt ebenfalls die Kreisverwaltung.

Quelle: Amtsgericht Mainz; Gerichtsbezirk

Quelle: Amtsgericht Mainz; Grundbuchamt

Quelle: Kreis Mainz-Bingen; Bauantrag

Selz, Starkregen und die Karte vor dem Kauf

Nieder-Olm liegt an der Selz. Ob das gewünschte Flurstück im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet (HQ100) oder in einem überschwemmungsgefährdeten Bereich liegt, zeigt das Wasserportal des Landes, nicht der Exposé-Text. Die Verbandsgemeinde erarbeitet ein Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept mit Ortsbegehungen und Bürgerworkshops; der Workshop für Nieder-Olm stand zuletzt noch aus, die Karten und den Fragenkatalog gibt es auf der VG-Seite. Starkregen kann auch abseits der Selz Keller und Straßen treffen. Vor dem Notartermin: Lage in der Hochwassergefahrenkarte prüfen und klären, ob eine Elementarversicherung vorgesehen ist. Die SGD Süd sichert außerdem Überschwemmungsgebiete an Gewässern wie dem Saulheimer Bach, der westlich der Stadt in die Selz mündet.

Quelle: VG Nieder-Olm; Hochwasserschutz

Quelle: Wasserportal RLP; Hochwasserkarten

Quelle: SGD Süd; Saulheimer Bach

Wärmeplan lesen, ISB-Darlehen in Ingelheim beantragen

Der Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung der Verbandsgemeinde liegt seit März 2026 vor. Für Käufer heißt das: nachschauen, welche Versorgung für das Baugebiet oder den Altbestand vorgesehen ist – Netz, Wärmepumpe, Abwärme – bevor Heizung und Kaufkalkulation feststehen. Der Plan ersetzt keine individuelle Sanierungsberatung, gibt aber die Richtung der Kommune vor. Für selbstgenutztes Eigentum läuft das ISB-Darlehen Wohneigentum über die Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Georg-Rückert-Straße bzw. Bauen und Umwelt); Ingelheim und Bingen haben eigene Stellen, Nieder-Olm nicht. Die Kreisverwaltung prüft und erteilt die Förderbestätigung, die ISB in Mainz sagt das Darlehen zu. Bau nicht vor Zusage beginnen. Beim Notar fällt in Rheinland-Pfalz Grunderwerbsteuer von 5,0 Prozent an; die übrigen Landesregeln stehen im Block darunter.

Quelle: VG Nieder-Olm; Wärmeplanung

Quelle: Kreis Mainz-Bingen; Wohnraumförderung

Bundesland Rheinland-Pfalz:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mietpreisbegrenzungsverordnung
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine Installationspflicht (PV-ready)

Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:

Häufige Fragen zum Kaufen in Nieder-Olm

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Nieder-Olm?
  • Welcher Hebesatz gilt 2026 für die Grundsteuer B?

Für 2026: Grundsteuer A 345 Prozent, Grundsteuer B 465 Prozent, Gewerbesteuer 395 Prozent. Die Zahlen veröffentlicht die Verbandsgemeinde für die Stadt Nieder-Olm. Den Betrag auf dem Bescheid ergibt der Messbetrag des Finanzamts mal diesen Hebesatz. Die VG hat die Grundbesitzabgabenbescheide 2025 nach der Reform versendet.

Quelle: VG Nieder-Olm; Steuerhebesätze

  • Welches Grundbuchamt ist für Nieder-Olm zuständig?
  • Wo beantrage ich den Grundbuchauszug?
  • Führt Bingen oder Mainz das Grundbuch?

Das Amtsgericht Mainz, Grundbuchamt, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz. Nieder-Olm gehört zum Amtsgerichtsbezirk Mainz. Auszug schriftlich oder persönlich mit Ausweis; unbeglaubigt 10 Euro, beglaubigt 20 Euro. Kaufinteresse allein reicht für die Einsicht nicht.

Quelle: Amtsgericht Mainz; Gerichtsbezirk

Quelle: Amtsgericht Mainz; Grundbuchamt

Liegt mein Grundstück in Nieder-Olm im Überschwemmungsgebiet?

Das hängt vom Flurstück ab. Die Selz fließt am Ort, westlich mündet der Saulheimer Bach. Ob HQ100 oder ein überschwemmungsgefährdeter Bereich greift, zeigt das Wasserportal des Landes. Die Verbandsgemeinde ergänzt das mit einem Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept; Starkregen trifft auch Lagen abseits des Bachs. Vor dem Kauf die Karte prüfen.

Quelle: Wasserportal RLP; Hochwasserkarten

Was bedeutet der Wärmeplan der VG für Käufer?

Der Abschlussbericht vom März 2026 zeigt, wie die Verbandsgemeinde die Wärmeversorgung entwickeln will. Er verpflichtet Sie nicht zum sofortigen Heizungstausch, gibt aber Hinweise, ob für Ihre Lage ein Netz oder eine andere Lösung vorgesehen ist. Lesen Sie den Bericht auf der VG-Seite, bevor Sie Heizung und Kaufpreis festziehen.

Quelle: VG Nieder-Olm; Wärmeplanung

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Nieder-Olm?

In Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 Prozent. Weitere Landesregeln stehen im Block zur Bundesland-Info auf der Ortsseite.

Quelle: Land RLP; Grunderwerbsteuer

  • Wo beantrage ich ein ISB-Darlehen für ein Haus in Nieder-Olm?
  • Gibt es lokale Eigentumsförderung über den Kreis?

Den Antrag auf das ISB-Darlehen Wohneigentum geben Sie bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen ab (Bauen und Umwelt). Ingelheim und Bingen haben eigene Förderstellen, Nieder-Olm nicht. Die Kreisverwaltung prüft und erteilt die Förderbestätigung, die ISB in Mainz sagt das Darlehen zu. Mit dem Bau nicht vor der Zusage beginnen.

Quelle: Kreis Mainz-Bingen; Wohnraumförderung

Wohin geht der Bauantrag für ein Vorhaben in Nieder-Olm?

Seit dem 1. Januar 2026 an die Untere Bauaufsicht der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim. Ausnahmen: Freistellungsverfahren bleiben bei der Gemeindeverwaltung. Baulastenverzeichnis und Bauakteneinsicht ebenfalls beim Kreis. Das Grundbuch bleibt beim Amtsgericht Mainz.

Quelle: Kreis Mainz-Bingen; Bauantrag

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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