Immobilien zum Mieten in Philippsburg

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Das Wichtigste zum Mieten in Philippsburg

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Philippsburg die Mietpreisbremse — die Stadt ist neu in der Kulisse. Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen; im Bestand greift die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren (Verordnung bis Ende 2026). Ausnahmen gelten unter anderem für bestimmte Neubauten nach dem 1. Oktober 2014 und umfassend modernisierte Wohnungen.

Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

Wie finden Sie die Vergleichsmiete ohne Mietspiegel?

Einen amtlichen (einfachen oder qualifizierten) Mietspiegel veröffentlicht die Stadt nicht. Die Vergleichsmiete können Sie dennoch über drei Vergleichswohnungen, ein Gutachten oder — wo zulässig — einen Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde belegen. Das Land stellt klar: Die Mietpreisbremse gilt auch ohne örtlichen Mietspiegel.

Quelle: Stadt Philippsburg; Mietspiegel HinweisQuelle: Land Baden-Württemberg; Vergleichsmiete ohne Spiegel

Wie melden Sie Kita-Plätze an — und was kostet Ü3?

Eine allgemeine Beitragsfreiheit gibt es nicht. Anmeldung läuft über das Portal LITTLE BIRD (seit 1. April 2023): bis zu drei Anfragen je Kind, höchstens 36 Monate vor Betreuungsbeginn; die Anmeldephase endet jeweils am 30. September für das folgende Kindergartenjahr. Beispiel ab 1. Januar 2026, städtische Regelgruppe über drei Jahren: 139 € (Einkindfamilie) bzw. 111 € (Zwei- und Mehrkindfamilie) monatlich.

Quelle: Stadt Philippsburg; Kita-AnmeldungQuelle: Stadt Philippsburg; Kita-Gebühren 2026

Wo beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein?

Für eine geförderte Sozialmietwohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) — er ist keine Wohnungszuweisung. Zuständig ist das Bürgerbüro der Stadt Philippsburg (bei gewöhnlichem Aufenthalt hier). Formular und Einkommensnachweise bringen Sie am besten persönlich mit.

Quelle: Stadt Philippsburg; Wohnberechtigungsschein

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5 %
  • Eigentumsförderung u. a. L-Bank Eigentumsfinanzierung BW (Z15) — Antrag über Wohnraumförderstelle
  • Mietpreisbremse / abgesenkte Kappungsgrenze: nur in ausgewiesenen Kommunen (Philippsburg: ja — siehe Fließtext)
  • Neue Grundsteuer (ab 2025): modifiziertes Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext/Käufer-Texte (umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Mieten in Philippsburg

  • Gilt in Philippsburg die Mietpreisbremse?
  • Seit wann gilt die Mietpreisbremse hier?
  • Darf die Neuvertragsmiete beliebig hoch sein?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gehört Philippsburg zur Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (neu aufgenommen). Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen. Die Verordnung gilt zunächst bis Ende 2026; Ausnahmen gelten unter anderem für bestimmte Neubauten und umfassende Modernisierungen.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Philippsburg?
  • Sind 20 Prozent Erhöhung in drei Jahren erlaubt?
  • Wie stark dürfen Bestandsmieten steigen?

Es gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Nettokaltmiete um höchstens 15 % steigen — und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Kulisse entspricht der Mietpreisbremse und läuft parallel bis Ende 2026. Modernisierungsumlagen nach § 559 BGB fallen nicht unter die Kappung.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Philippsburg einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Reicht die Mietpreisbremse ohne Mietspiegel?

Nein. Die Stadt veröffentlicht keinen eigenen einfachen oder qualifizierten Mietspiegel. Vergleichsmiete und Bremse funktionieren trotzdem: über drei Vergleichswohnungen, ein Gutachten oder — wo das Gesetz das zulässt — einen Spiegel einer vergleichbaren Gemeinde. Das Land betont ausdrücklich, dass die Bremse nicht vom Vorliegen eines Mietspiegels abhängt.

Quelle: Stadt Philippsburg; Mietspiegel HinweisQuelle: Land Baden-Württemberg; Vergleichsmiete ohne Spiegel

  • Wo beantrage ich in Philippsburg einen Wohnberechtigungsschein?
  • Wer stellt den WBS aus?
  • Gibt der WBS Anspruch auf eine Wohnung?

Beim Bürgerbüro der Stadt Philippsburg, wenn Sie sich gewöhnlich hier aufhalten. Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist die Zugangsvoraussetzung für eine geförderte Sozialmietwohnung, aber kein Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Formular und Einkommensnachweise klären Sie am besten persönlich.

Quelle: Stadt Philippsburg; Wohnberechtigungsschein

  • Was zahlen Familien in Philippsburg für die Kita?
  • Wie hoch ist der Elternbeitrag Ü3?
  • Gibt es Geschwisterermäßigung?

Elternbeiträge sind Pflicht. Ab 1. Januar 2026 kostet die städtische Regelgruppe über drei Jahren 139 € (Einkindfamilie) bzw. 111 € (Zwei- und Mehrkindfamilie). Unter-drei-Jahre- und Ganztagsplätze liegen deutlich höher. Anmeldung über LITTLE BIRD, Frist 30. September für das folgende Kindergartenjahr.

Quelle: Stadt Philippsburg; Kita-Gebühren 2026Quelle: Stadt Philippsburg; Kita-Anmeldung

  • Wie pendeln Mieterinnen und Mieter mit Bus und Bahn?
  • Liegt Philippsburg im KVV?
  • Hält die S33 auch in den Ortsteilen?

Ja. Die S33 (Bruhrainbahn) hält in Philippsburg, Rheinsheim und Huttenheim; Umstieg in Graben-Neudorf Richtung Karlsruhe oder Mannheim. Es gilt der KVV-Tarif (Übergang zum VRN je nach Strecke). Fahrplan und Tickets über die KVV-Auskunft.

Quelle: KVV; FahrplanauskunftQuelle: Deutsche Bahn; Bahnhof Philippsburg

  • Betrifft der Grundsteuer-Hebesatz auch Mieter in Philippsburg?
  • Ist die Grundsteuer umlagefähig?
  • Welcher Hebesatz B gilt nach der Reform?

Indirekt ja, wenn der Mietvertrag die Umlage über die Betriebskosten vorsieht. Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 150 % (neue Grundsteuer ab 2025; Satzung vom 22. Oktober 2024). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Ohne vertragliche Umlage bleibt die Steuer beim Eigentümer.

Quelle: Stadt Philippsburg; Hebesatzsatzung 2025

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