Immobilien zum Mieten in Renningen
0 Immobilien werden in Renningen zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Renningen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Renningen
Beim Neuvertrag greift in Renningen keine Mietpreisbremse; die Nettokaltmiete darf die ortsübliche Vergleichsmiete also nicht durch die Landes-Bremse begrenzt werden. Im Bestand gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Wer später kauft, plant in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer ein.
Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land Baden-Württemberg; KappungsgrenzeQuelle: Finanzämter Baden-Württemberg; Grunderwerbsteuer
Welchen Mietspiegel nutzt Renningen?
Die Stadt erstellt keinen eigenen Mietspiegel. Zur Orientierung verweist sie auf den jeweils aktuellen Mietspiegel der Stadt Leonberg — vergleichsweise, nicht als amtlicher Renninger Spiegel. Bei Mieterhöhungen und Neuvertragsprüfungen bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete nach BGB maßgeblich; der Leonberger Spiegel ist nur eine Hilfsgröße.
Quelle: Stadt Renningen; Mietspiegel Hinweis
Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für eine geförderte Sozialmietwohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Den beantragen Sie bei der Stadtverwaltung Renningen am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts; der Schein berechtigt zur Anmietung, ersetzt aber keinen Anspruch auf eine freie Wohnung. Formulare und Online-Antrag finden Sie im Bürgerservice der Stadt.
Quelle: Stadt Renningen; Wohnberechtigungsschein
Reicht die Bahn für den Arbeitsweg?
Mit S 6 und S 60 erreichen Sie Stuttgart, Weil der Stadt sowie Sindelfingen/Böblingen; Halte liegen in Renningen (Nord), Malmsheim und am Südbahnhof. Für Mieter ohne Stellplatz ist das oft entscheidender als die Miete allein — Buslinien ergänzen den Weg zum Bosch-Campus und in die Ortsteile.
Quelle: Stadt Renningen; S-Bahn Anschlüsse
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Renningen
- Gilt in Renningen die Mietpreisbremse?
- Ist Renningen in der Gebietskulisse BW?
- Darf die Neuvertragsmiete gebremst werden?
Nein. Renningen steht weder in der bisherigen noch in der ab 1. Januar 2026 geltenden Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg. Die Begrenzung der Neuvertragsmiete auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete greift hier nicht. Es bleiben die bundesweiten Regeln gegen Mietpreisüberhöhung und Mietwucher.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Renningen?
- Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
- Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze?
Es gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 BGB), maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt in Baden-Württemberg nur in derselben Gebietskulisse wie die Mietpreisbremse — Renningen ist dort nicht enthalten.
- Gibt es in Renningen einen amtlichen Mietspiegel?
- Welchen Mietspiegel soll ich nutzen?
- Warum verweist Renningen auf Leonberg?
Die Stadt erstellt keinen eigenen Mietspiegel. Zur Orientierung kann der aktuelle Mietspiegel der Stadt Leonberg vergleichsweise herangezogen werden — so die Auskunft der Stadt Renningen. Er ersetzt keinen Renninger Qualifizierten Mietspiegel; die ortsübliche Vergleichsmiete lässt sich auch anders begründen.
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Renningen?
- Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?
- Gibt der WBS Anspruch auf eine Wohnung?
Den Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei der Stadtverwaltung Renningen, wenn Sie sich gewöhnlich hier aufhalten — oder bei der Gemeinde, in der Sie einziehen wollen, falls Sie außerhalb Baden-Württembergs wohnen. Der WBS ist Voraussetzung für geförderte Sozialmietwohnungen, begründet aber keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung.
- Was kosten Kita und Kindergarten für Mieter-Familien?
- Sind die Beiträge beitragsfrei?
- Gilt die Sozialstaffelung auch in kirchlichen Kitas?
Betreuung ist beitragspflichtig; Monatsbeiträge fallen für 12 Monate an. Städtische und kirchliche Kindergärten haben dieselben Gebühren; es gibt eine Sozialstaffelung nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren. Die aktuellen Beträge stehen in der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt.
- Wie komme ich als Mieter ohne Auto zur Arbeit?
- Reicht die S-Bahn für den Alltag?
- Gibt es Busse zum Bosch-Campus?
Mit S 6 und S 60 erreichen Sie Stuttgart, Weil der Stadt und Böblingen/Sindelfingen; Halte liegen in Renningen (Nord), Malmsheim und am Südbahnhof. Buslinien verbinden Bahnhof, Ortsteile und den Bosch-Campus — für Mieter ohne Stellplatz oft zentral für die Wohnortwahl.
Quelle: Stadt Renningen; S-Bahn AnschlüsseQuelle: Stadt Renningen; Buslinien
- Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
- Welcher Hebesatz gilt in Renningen?
- Betrifft mich die Reform ab 2025 als Mieter?
Die neue Grundsteuer (ab 2025) kann über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Renningen setzt den Hebesatz Grundsteuer B auf 190 % (neue Grundsteuer). Ob und wie viel bei Ihnen ankommt, hängt vom Vertrag und vom Bescheid Ihres Vermieters ab — keine pauschale Euro-Prognose.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden