Immobilien zum Mieten in Weil der Stadt
0 Immobilien werden in Weil der Stadt zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Weil der Stadt – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Weil der Stadt
Weil der Stadt steht nicht unter der Mietpreisbremse und auch nicht unter der abgesenkten Kappungsgrenze der Landes-Gebietskulisse. Im Bestand gilt die gesetzliche Grenze von 20 % Mieterhöhung in drei Jahren (höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete). Wer später kauft, plant in Baden-Württemberg mit 5 % Grunderwerbsteuer.
Quelle: Land BW; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land BW; KappungsgrenzeQuelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
Woran orientieren Sie die Vergleichsmiete?
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es keinen qualifizierten Mietspiegel mehr: Der Spiegel 2023 hat seine Qualifikation verloren, die Neuaufstellung ist vom Gemeinderat ausgesetzt. Als Orientierung kann das Archiv noch als einfacher Mietspiegel dienen; Vermieter und Mieter können die ortsübliche Vergleichsmiete auch über Vergleichswohnungen oder Gutachten belegen.
Quelle: Stadt Weil der Stadt; Mietspiegel Status
Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für gebundene Sozialmietwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Den beantragen Sie bei der Stadtverwaltung Weil der Stadt, wenn Sie wohnungssuchend sind und die Einkommensgrenzen einhalten. Der Schein berechtigt zur Anmietung — er begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung.
Quelle: Stadt Weil der Stadt; Wohnberechtigungsschein
Wie sind Kita-Beiträge geregelt?
Eine allgemeine Beitragsfreiheit gibt es nicht. Die Betreuungsgebühr richtet sich nach Gebührenverzeichnis und Betreuungszeit; bei Kindergarten- und Krippenkindern zusätzlich nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt (Geschwisterstaffelung). Anmeldung städtischer Plätze bis zum 31. Januar für das folgende Kindergartenjahr beim Amt für Jugend und Soziales.
Quelle: Stadt Weil der Stadt; Kita-BeiträgeQuelle: Stadt Weil der Stadt; Gebührenverzeichnis
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Weil der Stadt
- Gilt in Weil der Stadt die Mietpreisbremse?
- Ist Weil der Stadt in der Gebietskulisse?
- Darf die Neuvertragsmiete unbegrenzt steigen?
Nein. Weil der Stadt steht nicht auf der Landesliste der angespannten Wohnungsmärkte. Die Mietpreisbremse (höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuvertrag) gilt hier nicht. Unabhängig davon bleiben bundesweite Regeln gegen Mietpreisüberhöhung und Mietwucher bestehen.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Weil der Stadt?
- Sind Mieterhöhungen auf 15 Prozent begrenzt?
- Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?
Es gilt die gesetzliche Regelgrenze: höchstens 20 % in drei Jahren, maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % greift nur in der Landes-Gebietskulisse — Weil der Stadt gehört nicht dazu. Modernisierungserhöhungen nach Bundesrecht bleiben davon getrennt.
- Gibt es in Weil der Stadt einen amtlichen Mietspiegel?
- Ist der Mietspiegel noch qualifiziert?
- Wo finde ich den Mietspiegel?
Der qualifizierte Mietspiegel 2023 hat mit Ablauf des 30. Juni 2025 seine Qualifikation verloren. Die Neuaufstellung ist vom Gemeinderat ausgesetzt. Das Archiv kann noch als einfacher Mietspiegel Orientierung geben; eine Pflicht zur Neuaufstellung besteht erst ab mehr als 50.000 Einwohnern.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn?
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Weil der Stadt?
- Gibt der WBS Anspruch auf eine Wohnung?
Für gebundene Sozialmietwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Den beantragen Sie bei der Stadtverwaltung, wenn Sie wohnungssuchend sind und die Einkommensgrenzen einhalten. Der Schein berechtigt zur Anmietung — er begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung.
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz — und betrifft das Mieter?
- Kann die Grundsteuer in den Nebenkosten landen?
- Wie hoch ist Hebesatz B in Weil der Stadt?
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) beträgt der Hebesatz Grundsteuer B 295 %. Ob und wie die Steuer über die Nebenkosten umgelegt wird, richtet sich nach Ihrem Mietvertrag und der Betriebskostenverordnung — prüfen Sie die Abrechnung.
- Gibt es in Weil der Stadt Kita-Gebühren?
- Sind Kita-Beiträge beitragsfrei?
- Wie funktioniert die Geschwisterstaffelung?
Ja, Elternbeiträge fallen an — keine allgemeine Beitragsfreiheit. Die Gebühr richtet sich nach Betreuungszeit und bei Kindergarten-/Krippenkindern nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt. Anmeldung städtischer Plätze bis zum 31. Januar für das folgende Kindergartenjahr.
- Wie pendeln Mieter mit der S-Bahn nach Stuttgart?
- Welche Linien fahren ab Weil der Stadt?
- Gilt der VVS-Tarif?
Ja: S6 und S62 starten am Bahnhof Weil der Stadt im VVS. Die S6 führt ohne Umstieg Richtung Stuttgarter Hauptbahnhof/Schwabstraße; die S62 verdichtet werktags in der Hauptverkehrszeit als Express.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden