Immobilien in Weil der Stadt

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Das Wichtigste über Weil der Stadt

Wer in Weil der Stadt kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer — in der Regel auf den Kaufpreis. Beim Mieten gilt keine Mietpreisbremse; die abgesenkte Kappungsgrenze greift hier ebenfalls nicht — Bestandserhöhungen sind auf 20 % in drei Jahren begrenzt (gesetzlicher Regelfall).

Quelle: Service-BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land BW; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land BW; Kappungsgrenze

Was gilt ohne qualifizierten Mietspiegel?

Der qualifizierte Mietspiegel Weil der Stadt 2023 hat mit Ablauf des 30. Juni 2025 seine Qualifikation verloren. Der Gemeinderat hat die Neuaufstellung vorerst ausgesetzt — ohne festen Termin. Das Archiv kann noch als einfacher Mietspiegel Orientierung geben; eine Pflicht zur Neuaufstellung besteht erst ab mehr als 50.000 Einwohnern.

Quelle: Stadt Weil der Stadt; Mietspiegel Status

Welche Grundsteuer B gilt nach der Reform?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell (Fläche und Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis-Modell). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz. Der Hebesatz Grundsteuer B beträgt ab dem 1. Januar 2025295 % (Beschluss vom 26. November 2024).

Quelle: Stadt Weil der Stadt; Grundsteuer HebesatzQuelle: Land BW; Bodenwertmodell

Wie pendeln Sie mit der S-Bahn nach Stuttgart?

Der Bahnhof Weil der Stadt ist Endstation der S-Bahn-Linien S6 und S62 im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS). Die S6 führt über Leonberg und Zuffenhausen zum Stuttgarter Hauptbahnhof bzw. zur Schwabstraße; die S62 verdichtet werktags in der Hauptverkehrszeit als Express mit wenigen Zwischenhalten.

Quelle: S-Bahn Stuttgart; Linien S6 S62

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zu Wohnen in Weil der Stadt

  • Wie komme ich mit der S-Bahn von Weil der Stadt nach Stuttgart?
  • Welche S-Bahn-Linien starten in Weil der Stadt?
  • Was ist die S62 Express-S-Bahn?

Der Bahnhof Weil der Stadt ist Endstation der Linien S6 und S62 im VVS. Die S6 fährt über Leonberg und Zuffenhausen zum Stuttgarter Hauptbahnhof bzw. zur Schwabstraße. Die S62 verdichtet werktags in der Hauptverkehrszeit als Express mit wenigen Zwischenhalten Richtung Zuffenhausen/Feuerbach.

Quelle: S-Bahn Stuttgart; Liniennetz S6 S62

  • Lohnt sich Wohnen in Weil der Stadt trotz Pendeln nach Stuttgart?
  • Wie gut ist die ÖPNV-Anbindung Richtung Stuttgart?
  • Gibt es einen Direktanschluss ohne Umstieg?

Für viele Haushalte ja: Die S6 verbindet den Bahnhof ohne Umstieg mit dem Stuttgarter Kernnetz; die S62 verkürzt werktags ausgewählte Fahrten. Tickets laufen im VVS. Für den Alltag zählen Takt und Fahrzeit — prüfen Sie den aktuellen Fahrplan vor dem Umzug.

Quelle: S-Bahn Stuttgart; Pendeln Stuttgart

  • Gibt es in Weil der Stadt Kita-Gebühren — und wie werden sie berechnet?
  • Ist die Kita beitragsfrei?
  • Gilt eine Geschwisterstaffelung?

Nein, eine allgemeine Beitragsfreiheit gibt es nicht. Die Betreuungsgebühr richtet sich nach Gebührenverzeichnis und Betreuungszeit; bei Kindergarten- und Krippenkindern zusätzlich nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt. Städtische Anmeldung bis zum 31. Januar für das folgende Kindergartenjahr.

Quelle: Stadt Weil der Stadt; Kita-BeiträgeQuelle: Stadt Weil der Stadt; Gebührenverzeichnis

  • Gibt es Grundschulen in Weil der Stadt?
  • Wie viele Grundschulen gibt es vor Ort?
  • Gibt es Schülerbetreuung an den Grundschulen?

Ja. In Weil der Stadt gibt es fünf Grundschulen; an allen bietet die Stadt bedarfsgerechte Betreuungsangebote über den Unterricht hinaus, auch in den Ferien.

Quelle: Stadt Weil der Stadt; Grundschulen Betreuung

  • Liegt Weil der Stadt in einem Wärmeplan-Gebiet?
  • Kommt Fernwärme in Weil der Stadt?
  • Was bedeutet der Wärmeplan für Haushalte?

Ja, die kommunale Wärmeplanung ist beschlossen. Im Zielszenario 2040 sollen rund 82 % der Haushalte individuelle Lösungen nutzen; nur wenige Quartiere eignen sich grundsätzlich für ein zentrales Wärmenetz. Der Plan verpflichtet Sie nicht zum Anschluss.

Quelle: Stadt Weil der Stadt; Wärmeplanung BeschlussQuelle: Stadt Weil der Stadt; Wärmeplanung Portal

  • Bis wann muss ich mein Kind für die Kita anmelden?
  • Wann ist der Anmeldeschluss für den Kindergarten?
  • Wohin schicke ich den Aufnahmeantrag?

Für städtische Einrichtungen melden Sie Ihr Kind bis zum 31. Januar für das darauffolgende Kindergartenjahr an — erst nach der Geburt. Den ausgefüllten Aufnahmeantrag senden Sie an das Amt für Jugend und Soziales; bei kirchlichen Einrichtungen und dem Waldkindergarten direkt an die Leitung bzw. den Träger.

Quelle: Stadt Weil der Stadt; Kita-Anmeldung

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden