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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Weil der Stadt – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Weil der Stadt kauft, trifft auf einen beschlossenen kommunalen Wärmeplan: Im Zielszenario 2040 sollen rund 82 % der Haushalte individuelle Heizlösungen nutzen; nur wenige Quartiere eignen sich grundsätzlich für ein zentrales Wärmenetz. Der Plan ist strategisch und ohne Anschlusszwang. Parallel gilt für die neue Grundsteuer (ab 2025) der kommunale Hebesatz Grundsteuer B von 295 %.
Quelle: Stadt Weil der Stadt; Wärmeplanung BeschlussQuelle: Stadt Weil der Stadt; Grundsteuer Hebesatz
Das zuständige Grundbuchamt liegt beim Amtsgericht Waiblingen. Im Rathaus Weil der Stadt ist zusätzlich eine Grundbucheinsicht möglich — mit berechtigtem Interesse. Beim Kauf benötigen Sie in der Regel die schriftliche Einwilligung der Eigentümerseite, bevor Sie Einsicht nehmen. So prüfen Sie Belastungen, bevor Notar und Kaufpreis feststehen.
Quelle: Stadt Weil der Stadt; GrundbucheinsichtQuelle: Justiz BW; Grundbuchämter
Der Gemeinderat hat die kommunale Wärmeplanung beschlossen (Mitteilung 18. März 2026). Das Stadtgebiet wurde in 67 Teilgebiete unterteilt; für Wasserstoffnetze wurden keine Potenziale festgestellt. Eine Machbarkeitsstudie für ein Innenstadt-Netz hat der Rat abgelehnt — die Eignung eines Quartiers heißt also nicht, dass dort gebaut wird. Steckbriefe und Abschlussbericht liegen auf der Stadt-Website; Landesregeln zur Solarpflicht stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Weil der Stadt; Wärmeplanung PortalQuelle: Stadt Weil der Stadt; Wärmeplanung Beschluss
Seit Ende Oktober 2023 gilt „Außen lang – innen kurz“: In der Altstadt Kurzzeitparken kostenfrei mit Parkscheibe, außerhalb längere kostenfreie Zeiten plus Parkschein für Dauerparker. Bewohnerparkausweise gibt es nicht — die Stadt sieht den rechtlichen Parkraummangel nicht als erfüllt. Monatstickets an ausgewählten Plätzen (zum Beispiel Calwer Tor / Hermann-Schnaufer-Straße) kosten laut Stadtinformation 40 €; Details stehen in der Parkgebührensatzung und auf der Parkkonzept-Seite.
Quelle: Stadt Weil der Stadt; Parkkonzept
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Baden-Württemberg 5,0 % — Details und Quellen stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Dazu kommen Notar, Grundbuch und ggf. Makler; die genauen Beträge hängen vom Kaufvertrag ab.
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) beträgt der Hebesatz Grundsteuer B 295 % ab dem 1. Januar 2025 (Beschluss vom 26. November 2024). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz. Das Landesmodell steht im Bundesland-Block.
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen. Im Rathaus Weil der Stadt ist zusätzlich eine Einsicht möglich — mit berechtigtem Interesse; beim Kauf in der Regel mit schriftlicher Einwilligung der Eigentümerseite.
Im Zielszenario 2040 sollen rund 82 % der Haushalte individuelle Lösungen nutzen. Der Plan ist strategisch und ohne Anschlusszwang; eine Machbarkeitsstudie für ein Innenstadt-Netz wurde abgelehnt. Steckbriefe liegen auf der Stadt-Website.
Quelle: Stadt Weil der Stadt; Wärmeplanung BeschlussQuelle: Stadt Weil der Stadt; Wärmeplanung Portal
Bewohnerparkausweise gibt es nicht. Es gilt das Parkkonzept „Außen lang – innen kurz“ seit Ende Oktober 2023. An ausgewählten Plätzen sind Monatstickets möglich (laut Stadtinformation beispielsweise 40 € am Calwer Tor / Hermann-Schnaufer-Straße).
Endstation der S6 und der Express-S62 im VVS. Die S6 führt über Leonberg/Zuffenhausen nach Stuttgart; die S62 verdichtet werktags in der Hauptverkehrszeit. Das erleichtert den Kaufentscheid für Pendelhaushalte Richtung Stuttgart.
Nein, Weil der Stadt steht nicht in der Mietpreisbremse-Kulisse. Bestandserhöhungen folgen der gesetzlichen Kappung von 20 % in drei Jahren. Das ist für Kapitalanleger und Eigennutzer mit späterer Vermietung relevant.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden