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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Weil der Stadt – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Beim Immobilienkauf in Weil der Stadt fallen in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer an — zuständig ist in der Regel das Finanzamt Leonberg. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse; Bestandserhöhungen folgen der gesetzlichen Kappung von 20 % in drei Jahren.
Quelle: Service-BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land BW; Mietpreisbremse Kulisse
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) bewertet Baden-Württemberg nach dem modifizierten Bodenwertmodell: Grundstücksfläche und Bodenrichtwert ergeben den Grundsteuerwert — die Bebauung fließt nicht ein; das ist kein Marktwert- oder Verkaufspreis-Modell. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an. Grundsteuer B: Hebesatz 295 % ab 1. Januar 2025.
Quelle: Stadt Weil der Stadt; Grundsteuer ReformQuelle: Land BW; Bodenwertmodell
Das zuständige Grundbuchamt liegt beim Amtsgericht Waiblingen. Im Rathaus Weil der Stadt ist zusätzlich eine Grundbucheinsicht möglich — mit berechtigtem Interesse; beim Kauf benötigen Sie in der Regel die schriftliche Einwilligung der Eigentümerseite.
Quelle: Stadt Weil der Stadt; GrundbucheinsichtQuelle: Justiz BW; Grundbuchämter
Der Gemeinderat hat die kommunale Wärmeplanung beschlossen (Mitteilung 18. März 2026). Im Zielszenario 2040 sollen rund 82 % der Haushalte individuelle Lösungen nutzen; nur wenige Quartiere eignen sich grundsätzlich für ein zentrales Wärmenetz. Der Plan ist strategisch und ohne Anschlusszwang — eine Machbarkeitsstudie für ein Innenstadt-Netz hat der Rat abgelehnt.
Quelle: Stadt Weil der Stadt; Wärmeplanung BeschlussQuelle: Stadt Weil der Stadt; Wärmeplanung Portal
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % — in der Regel vom Kaufpreis. Für Weil der Stadt ist laut Service-BW das Finanzamt Leonberg zuständig. Typischerweise zahlt die kaufende Partei laut Vertrag; die Unbedenklichkeitsbescheinigung brauchen Sie für die Grundbucheintragung.
Neben der Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach der bundesweiten Kostenordnung an. Maklerprovisionen richten sich nach Vereinbarung und Bestellerprinzip — prüfen Sie das Angebot. Die Nebenkosten sollten Sie aus Eigenkapital einplanen.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) liegt der Hebesatz Grundsteuer B bei 295 % (Beschluss 26. November 2024). Baden-Württemberg nutzt das modifizierte Bodenwertmodell (Fläche und Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis-Modell). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz.
Quelle: Stadt Weil der Stadt; Grundsteuer HebesatzQuelle: Land BW; Bodenwertmodell
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen. Im Rathaus Weil der Stadt ist zusätzlich eine Einsicht möglich — mit berechtigtem Interesse; beim Kauf brauchen Sie in der Regel die schriftliche Einwilligung der Eigentümerseite.
Quelle: Stadt Weil der Stadt; GrundbucheinsichtQuelle: Justiz BW; Grundbuchämter
Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss; sie fließen in Baden-Württemberg in die Bewertung der neuen Grundsteuer (Bodenwertmodell) ein. Für Weil der Stadt nennt die Stadt den gemeinsamen Gutachterausschuss; aktuelle Werte und Auskünfte erhalten Sie über die Stadt bzw. die Bodenrichtwert-Auskunft des Landes.
Quelle: Stadt Weil der Stadt; GutachterausschussQuelle: Stadt Weil der Stadt; Bodenrichtwert Rolle
Der Wärmeplan ist beschlossen und strategisch: rund 82 % der Haushalte sollen im Zielszenario 2040 individuelle Lösungen nutzen. Eine Eignung für Wärmenetze bedeutet keinen Bau- und keinen Anschlusszwang; eine Machbarkeitsstudie für ein Innenstadt-Netz hat der Gemeinderat abgelehnt. Nutzen Sie die Teilgebietssteckbriefe als Orientierung beim Heizungswechsel.
Quelle: Stadt Weil der Stadt; Wärmeplanung BeschlussQuelle: Stadt Weil der Stadt; Wärmeplanung Portal
Ja, Elternbeiträge fallen an — keine allgemeine Beitragsfreiheit. Die Gebühr richtet sich nach Betreuungszeit und Geschwisterzahl (Kinder unter 18 Jahren im Haushalt). Städtische Anmeldung bis zum 31. Januar für das folgende Kindergartenjahr.
Der Bahnhof ist Endstation von S6 und S62 im VVS. Die S6 verbindet ohne Umstieg mit dem Stuttgarter Kernnetz; die S62 verdichtet werktags in der Hauptverkehrszeit als Express mit wenigen Zwischenhalten.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden