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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Renningen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Renningen kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer auf die Gegenleistung. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse; im Bestand bleibt die Kappung bei 20 % in drei Jahren — für Vermietungspläne nach dem Kauf relevant.
Quelle: Finanzämter Baden-Württemberg; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse Kulisse
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell (Grundstücksfläche und Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis der Immobilie). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz. Für Grundsteuer B liegt der Hebesatz bei 190 %, für Grundsteuer A bei 660 % (neue Grundsteuer).
Quelle: Stadt Renningen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Finanzministerium Baden-Württemberg; Bodenwertmodell
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen (Winnender Straße 27). Die kommunale Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus Renningen ist laut Stadt bis auf Weiteres nicht besetzt — Abschriften und Eintragungen laufen über Waiblingen bzw. Ihren Notar.
Quelle: Stadt Renningen; Grundbuchamt Waiblingen
Der Gemeinderat hat am 28. April 2025 den kommunalen Wärmeplan beschlossen (Ziel klimaneutrale Wärme bis 2040). Prüfen Sie vor Kauf und Sanierung, ob Ihr Gebäude in einem Eignungsgebiet für ein Wärmenetz oder in einem dezentralen Gebiet liegt — ohne Anschlusszwang, aber mit Orientierung für Folgekosten.
Quelle: Stadt Renningen; Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % der Gegenleistung (meist des Kaufpreises). Sie entsteht mit dem wirksamen Erwerbsvorgang; ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie in der Regel nicht als Eigentümer ein.
Neben der Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an; die Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Bei Wohnimmobilien gelten die bundesweiten Maklerregeln (u. a. hälftige Teilung, sofern ein Makler eingeschaltet ist). Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen (Winnender Straße 27, 71334 Waiblingen). Die kommunale Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus Renningen ist laut Stadt bis auf Weiteres nicht besetzt — Abschriften und Anträge richten Sie an Waiblingen bzw. über Ihren Notar.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell (Fläche und Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis). Renningen setzt Grundsteuer B mit Hebesatz 190 % und Grundsteuer A mit 660 % an. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer.
Quelle: Stadt Renningen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Finanzministerium Baden-Württemberg; Bodenwertmodell
Amtliche Bodenrichtwerte ermittelt der Gemeinsame Gutachterausschuss Renningen, Rutesheim und Weissach; sie sind über BORIS-BW abrufbar. Zum Stichtag 01.01.2025 wurden die Werte am 23. Juli 2025 beschlossen. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter — kein Kaufpreis Ihres Objekts.
Der Gemeinderat hat am 28. April 2025 den kommunalen Wärmeplan beschlossen (Ziel klimaneutrale Wärme bis 2040). Er unterscheidet zentrale Eignungsgebiete (Wärmenetze) und dezentrale Gebiete. Der Plan ersetzt keine gebäudescharfe Entscheidung und begründet keinen Anschlusszwang — vor Kauf und Heizungswechsel die Karte prüfen.
Renningen liegt nicht in der Mietpreisbremse-Kulisse Baden-Württembergs. Bei späterer Vermietung greift die Bremse also nicht; im Bestand bleibt die Kappung bei 20 % in drei Jahren. Das erleichtert die Kalkulation gegenüber Kommunen mit 15 %-Kappung — ersetzt aber keine Einzelfallprüfung.
Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze
Halte an S 6 und S 60 (Renningen Nord, Malmsheim, Südbahnhof) verbinden Sie mit Stuttgart und Böblingen/Sindelfingen. Für die Lagewahl und die Vermietbarkeit ohne Stellplatz ist das oft wichtiger als die Heizung allein — Buslinien ergänzen den Weg zum Bosch-Campus.
Kita und Kindergarten sind beitragspflichtig (Monatsbeiträge für 12 Monate, Sozialstaffelung nach Kinderzahl unter 18). Städtische und kirchliche Kindergärten haben dieselben Sätze. Die Satzung der Stadt enthält die aktuellen Beträge — für das Familienbudget nach dem Kauf einplanen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden