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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Böblingen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Hellwig Immobilien GbR, Sabine Hellwig, Matthias Hellwig bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Wer in Böblingen kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer vom Kaufpreis. Beim Mieten gilt seit dem 1. Januar 2026 die Mietpreisbremse (Neuvertrag höchstens 10 % über ortsüblicher Vergleichsmiete, zunächst bis 31. Dezember 2026) sowie die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren — relevant, falls Sie vermieten oder Miete und Kauf vergleichen.
Quelle: Finanzamt BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) bewertet Baden-Württemberg nach dem modifizierten Bodenwertmodell (Fläche × Bodenrichtwert; kein Marktwert-/Verkaufspreis-Modell). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz. Grundsteuer B: 198 % (Beschluss 17. Dezember 2024, auch für 2026).
Quelle: Stadt Böblingen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Finanzministerium BW; Bodenwertmodell
Am 5. Juni 2024 hat der Gemeinderat den Wärmeplan beschlossen (Ziel klimaneutrale Wärme bis 2035). Zwei Netze (SWBB und FTG) sollen ausgebaut werden; der Plan schafft Orientierung für Heizungsentscheidungen, begründet aber keinen Anschlusszwang. Prüfen Sie die Eignungskarte für Ihr Gebiet.
Quelle: Stadt Böblingen; Wärmeplanung
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Böblingen (Otto-Lilienthal-Straße 24). Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer planen Sie Notar- und Grundbuchgebühren nach Gerichts- und Notarkostengesetz ein; Maklerprovision nur, wenn vereinbart. Erschließungsbeiträge können bei Straßenausbau nach kommunaler Satzung anfallen.
Quelle: Amtsgericht Böblingen; GrundbuchamtQuelle: Stadt Böblingen; Erschließungsbeiträge
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg — und damit in Böblingen — beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Sie fällt einmalig beim Erwerb an und ist von der laufenden Grundsteuer zu unterscheiden.
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Eine Maklerprovision zahlen Sie nur, wenn sie vereinbart ist (Bestellerprinzip bzw. Teilung je nach Vertrag). Planen Sie die Nebenkosten früh in Ihr Eigenkapital ein.
Quelle: Finanzamt BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Amtsgericht Böblingen; Grundbuchamt
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt das modifizierte Bodenwertmodell (Fläche × Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis). Der Hebesatz Grundsteuer B beträgt 198 % (Gemeinderatsbeschluss 17. Dezember 2024, auch für 2026). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz.
Quelle: Stadt Böblingen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Finanzministerium BW; Bodenwertmodell
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Böblingen, Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen. Einsicht nur nach Terminvereinbarung; Ausdrucke können Sie über die Justiz-Onlineangebote beantragen.
Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss über das Portal BORIS-BW. Sie fließen in die neue Grundsteuer (Bodenwertmodell) ein und dienen der groben Orientierung beim Grundstückskauf — ersetzen aber keine Verkehrswertermittlung.
Quelle: BORIS-BW; BodenrichtwerteQuelle: Finanzministerium BW; Bodenrichtwert
Der am 5. Juni 2024 beschlossene Wärmeplan zeigt Eignungsgebiete für Wärmenetze und dezentrale Lösungen (Ziel 2035). Zwei Netze (SWBB/FTG) sollen ausgebaut werden. Der Plan verpflichtet Sie nicht zum Anschluss; prüfen Sie die Karte vor Kaufentscheidungen zur Heizung.
Für Eigentum und energetische Sanierung kommen Bundesprogramme (z. B. über KfW/BAFA) und Landesangebote Baden-Württembergs infrage. Die Stadt prüft ergänzend lokale Förderideen im Wärmeplan-Maßnahmenkatalog. Aktuelle Programme und Anträge finden Sie über die Förderportale von Bund und Land.
Quelle: Land Baden-Württemberg; Wohnungsbau FörderungQuelle: Stadt Böblingen; Wärmeplan Maßnahmen
Die Stadt erhebt Erschließungs-, Kanal- und Wasserversorgungsbeiträge nach Satzung — je nach Vorhaben und Grundstück. Vor dem Kauf klären Sie offene Beitragsbescheide und geplante Ausbauten bei der Abteilung Steuern / Beiträge.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden