Immobilien zum Kaufen in Böblingen

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Das Wichtigste zum Kaufen in Böblingen

Wer in Böblingen kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer vom Kaufpreis. Beim Mieten gilt seit dem 1. Januar 2026 die Mietpreisbremse (Neuvertrag höchstens 10 % über ortsüblicher Vergleichsmiete, zunächst bis 31. Dezember 2026) sowie die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren — relevant, falls Sie vermieten oder Miete und Kauf vergleichen.

Quelle: Finanzamt BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse

Welche laufende Grundsteuer kommt auf Sie zu?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) bewertet Baden-Württemberg nach dem modifizierten Bodenwertmodell (Fläche × Bodenrichtwert; kein Marktwert-/Verkaufspreis-Modell). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz. Grundsteuer B: 198 % (Beschluss 17. Dezember 2024, auch für 2026).

Quelle: Stadt Böblingen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Finanzministerium BW; Bodenwertmodell

Was bedeutet der Wärmeplan für Ihr Gebäude?

Am 5. Juni 2024 hat der Gemeinderat den Wärmeplan beschlossen (Ziel klimaneutrale Wärme bis 2035). Zwei Netze (SWBB und FTG) sollen ausgebaut werden; der Plan schafft Orientierung für Heizungsentscheidungen, begründet aber keinen Anschlusszwang. Prüfen Sie die Eignungskarte für Ihr Gebiet.

Quelle: Stadt Böblingen; Wärmeplanung

Wohin zum Grundbuch — und welche Nebenkosten?

Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Böblingen (Otto-Lilienthal-Straße 24). Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer planen Sie Notar- und Grundbuchgebühren nach Gerichts- und Notarkostengesetz ein; Maklerprovision nur, wenn vereinbart. Erschließungsbeiträge können bei Straßenausbau nach kommunaler Satzung anfallen.

Quelle: Amtsgericht Böblingen; GrundbuchamtQuelle: Stadt Böblingen; Erschließungsbeiträge

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Kaufen in Böblingen

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Böblingen?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Baden-Württemberg?
  • Was kostet die Grunderwerbsteuer zusätzlich zum Kaufpreis?

In Baden-Württemberg — und damit in Böblingen — beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Sie fällt einmalig beim Erwerb an und ist von der laufenden Grundsteuer zu unterscheiden.

Quelle: Finanzamt BW; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kostet Notar und Grundbuch?
  • Muss ich Maklerprovision zahlen?

Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Eine Maklerprovision zahlen Sie nur, wenn sie vereinbart ist (Bestellerprinzip bzw. Teilung je nach Vertrag). Planen Sie die Nebenkosten früh in Ihr Eigenkapital ein.

Quelle: Finanzamt BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Amtsgericht Böblingen; Grundbuchamt

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Böblingen?
  • Welche Grundsteuer B gilt nach der Reform?
  • Welches Grundsteuermodell gilt in Baden-Württemberg?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt das modifizierte Bodenwertmodell (Fläche × Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis). Der Hebesatz Grundsteuer B beträgt 198 % (Gemeinderatsbeschluss 17. Dezember 2024, auch für 2026). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz.

Quelle: Stadt Böblingen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Finanzministerium BW; Bodenwertmodell

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Böblingen?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Wo beantrage ich einen Grundbuchauszug?

Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Böblingen, Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen. Einsicht nur nach Terminvereinbarung; Ausdrucke können Sie über die Justiz-Onlineangebote beantragen.

Quelle: Amtsgericht Böblingen; Grundbuchamt

  • Wo finde ich Bodenrichtwerte für Böblingen?
  • Was ist BORIS-BW?
  • Wie prüfe ich den Bodenwert meines Grundstücks?

Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss über das Portal BORIS-BW. Sie fließen in die neue Grundsteuer (Bodenwertmodell) ein und dienen der groben Orientierung beim Grundstückskauf — ersetzen aber keine Verkehrswertermittlung.

Quelle: BORIS-BW; BodenrichtwerteQuelle: Finanzministerium BW; Bodenrichtwert

  • Was sagt der Wärmeplan für Käufer aus?
  • Kommt Fernwärme in mein Gebiet?
  • Gibt es Anschlusszwang an die Fernwärme?

Der am 5. Juni 2024 beschlossene Wärmeplan zeigt Eignungsgebiete für Wärmenetze und dezentrale Lösungen (Ziel 2035). Zwei Netze (SWBB/FTG) sollen ausgebaut werden. Der Plan verpflichtet Sie nicht zum Anschluss; prüfen Sie die Karte vor Kaufentscheidungen zur Heizung.

Quelle: Stadt Böblingen; Wärmeplanung

  • Welche Förderungen gibt es für Eigentum und Sanierung?
  • Gibt es Landesförderung beim Kauf?
  • Wo finde ich Zuschüsse für Heizungstausch?

Für Eigentum und energetische Sanierung kommen Bundesprogramme (z. B. über KfW/BAFA) und Landesangebote Baden-Württembergs infrage. Die Stadt prüft ergänzend lokale Förderideen im Wärmeplan-Maßnahmenkatalog. Aktuelle Programme und Anträge finden Sie über die Förderportale von Bund und Land.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Wohnungsbau FörderungQuelle: Stadt Böblingen; Wärmeplan Maßnahmen

  • Fallen Erschließungsbeiträge beim Grundstückskauf an?
  • Was sind Straßenausbaubeiträge in Böblingen?
  • Muss ich Kanalbeiträge zahlen?

Die Stadt erhebt Erschließungs-, Kanal- und Wasserversorgungsbeiträge nach Satzung — je nach Vorhaben und Grundstück. Vor dem Kauf klären Sie offene Beitragsbescheide und geplante Ausbauten bei der Abteilung Steuern / Beiträge.

Quelle: Stadt Böblingen; Erschließungsbeiträge

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