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Bis Ende 2025 stand Böblingen nicht unter der Mietpreisbremse; seit dem 1. Januar 2026 gilt sie neu laut Landesverordnung Baden-Württemberg — zunächst bis zum 31. Dezember 2026. Parallel greift die abgesenkte Kappungsgrenze (15 % in drei Jahren). Wer kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer.
Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Finanzamt BW; Grunderwerbsteuer
Der Gemeinderat hat am 5. Juni 2024 den kommunalen Wärmeplan beschlossen: Ziel ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2035. Es gibt zwei Fernwärmenetze — Stadtwerke Böblingen (SWBB) und Fernwärme Transportgesellschaft (FTG); wichtige Quelle ist das Restmüllheizkraftwerk. Der Plan ist Orientierung ohne Anschlusszwang.
Quelle: Stadt Böblingen; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Böblingen; Fernwärme
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell (Grundstücksfläche × Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis). Den Jahresbetrag setzt die Stadt mit dem Hebesatz fest: Grundsteuer B liegt bei 198 % (Beschluss 17. Dezember 2024, unverändert für 2026).
Quelle: Stadt Böblingen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Finanzministerium BW; Bodenwertmodell
Böblingen liegt im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS). Vom Bahnhof führen die S-Bahn-Linien S1 und S60 Richtung Stuttgart bzw. Renningen; Busse ergänzen als Zubringer. Aktuelle Fahrpläne und Tickets finden Sie beim VVS.
Quelle: VVS; Fahrplan und TarifQuelle: Stadtwerke Böblingen; Pendeln Stuttgart
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Ja. Der Gemeinderat hat am 5. Juni 2024 den kommunalen Wärmeplan beschlossen (Ziel klimaneutrale Wärme bis 2035). Es gibt zwei Fernwärmenetze (SWBB und FTG). Der Plan ist Orientierung ohne Anschlusszwang; eine Ausweisung nach Wärmeplanungsgesetz, die GEG-Pflichten auslösen würde, liegt derzeit nicht vor.
Quelle: Stadt Böblingen; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Böblingen; Fernwärme
Böblingen liegt im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS). Vom Bahnhof verkehren die S-Bahn-Linien S1 und S60 Richtung Stuttgart bzw. Renningen; Busse dienen als Zubringer. Fahrpläne und Tickets finden Sie beim VVS.
Quelle: VVS; Fahrplan und TarifQuelle: Stadtwerke Böblingen; Pendeln Stuttgart
Ja, die Stadt erhebt Betreuungsgebühren und eine Verpflegungspauschale nach eigener Satzung (gültig ab 1. Januar 2026). Die Höhe hängt von Alter und gebuchter Betreuungszeit ab. Eine landesweite Beitragsfreiheit gibt es in Baden-Württemberg nicht; bei Überlastung ist eine Ermäßigung über das Jugendamt möglich.
Quelle: Stadt Böblingen; Kita-SatzungQuelle: Stadt Böblingen; Kita-Ermäßigung
Die Versorgung ist adressabhängig unterschiedlich. Vor dem Umzug prüfen Sie den Standort im Breitbandatlas / Gigabit-Grundbuch des Bundes — dort sehen Sie verfügbare Technologien und ungefähre Bandbreiten.
Ja, die Stadt kann Erschließungs-, Kanal- und Wasserversorgungsbeiträge nach kommunalen Satzungen erheben — vor allem bei neu erschlossenen oder ausgebauten Straßen. Ob und wann Beiträge für Ihr Grundstück anfallen, hängt vom konkreten Vorhaben ab; Satzungen und Ansprechpartner finden Sie unter Steuern und Beiträge.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden