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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Weil im Schönbuch – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt ab dem Kalenderjahr 2026 der Hebesatz B mit 150 % (Wohn- und Geschäftsgrundstücke) und A mit 360 % (Land- und Forstwirtschaft). Der Gemeinderat hat die Hebesatzsatzung am 21. Oktober 2025 beschlossen. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz — das ist kein Verkaufspreis. Beim Mieten gilt keine Mietpreisbremse; die Grunderwerbsteuer ist landeseinheitlich (Bundesland-Block).
Quelle: Gemeinde Weil im Schönbuch; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Gemeinde Weil im Schönbuch; Ortsrecht HebesatzQuelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse
Weil im Schönbuch muss den kommunalen Wärmeplan bis zum 30. Juni 2028 aufstellen (KlimaG BW / Wärmeplanungsgesetz). Eignungsprüfung (Auswertung EnBW) sowie Bestands- und Potenzialanalyse sind veröffentlicht. Der Plan ist ein strategisches Instrument ohne unmittelbare Pflichten für Eigentümerinnen und Eigentümer. Hinweise können Sie über den Netzmonitor auf der Gemeinde-Seite zur Wärmeplanung abgeben.
Quelle: Gemeinde Weil im Schönbuch; Kommunale WärmeplanungQuelle: Gemeinde Weil im Schönbuch; Wärmeplan Veröffentlichungen
Zuständig ist das Amtsgericht Böblingen — Grundbuchamt, Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen. Ob ein Flurstück in einer Überflutungsfläche liegt, zeigen die Hochwassergefahrenkarten der Landesanstalt für Umwelt — nicht die Ortslage allein. Für die erstmalige endgültige Herstellung von Anbaustraßen und Wohnwegen erhebt die Gemeinde Erschließungsbeiträge nach ihrer Satzung.
Quelle: Gemeinde Weil im Schönbuch; Grundbuchamt BöblingenQuelle: Amtsgericht Böblingen; GrundbuchamtQuelle: Gemeinde Weil im Schönbuch; HochwassergefahrenkartenQuelle: Gemeinde Weil im Schönbuch; Erschließungsbeiträge
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Ab Kalenderjahr 2026 gilt für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) der Hebesatz B 150 % und A 360 % (Hebesatzsatzung vom 21. Oktober 2025). Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag nach dem Landesmodell; die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Das ist kein Verkaufspreis. Verbindlich bleibt der Bescheid.
Quelle: Gemeinde Weil im Schönbuch; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Finanzministerium BW; Bodenwertmodell
Zuständig ist das Amtsgericht Böblingen — Grundbuchamt, Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen. Die Gemeindeverwaltung führt kein Grundbuch. Auszüge beantragen Sie beim Gericht (berechtigtes Interesse) oder über das Justizportal Baden-Württemberg; den Kauf trägt in der Regel der Notar ein.
Quelle: Gemeinde Weil im Schönbuch; Grundbuchamt BöblingenQuelle: Amtsgericht Böblingen; Grundbuchamt
Ein fertiger Wärmeplan mit festgelegten Netzgebieten liegt noch nicht vor; die Gemeinde muss ihn bis zum 30. Juni 2028 erstellen. Eignungsprüfung (EnBW) und Potenzialanalyse sind veröffentlicht. Daraus folgt kein automatischer Anschlusszwang. Orientierung: Gemeinde-Wärmeplanung und Netzmonitor.
Quelle: Gemeinde Weil im Schönbuch; Kommunale WärmeplanungQuelle: Gemeinde Weil im Schönbuch; Wärmeplan Veröffentlichungen
Öffentliche Bodenrichtwerte stellt das Portal BORIS-BW der Gutachterausschüsse Baden-Württemberg bereit. Der Richtwert ist eine zonenbezogene Orientierung, kein vereinbarter Kaufpreis und kein Grundsteuer-Messbetrag.
Die Gemeinde erhebt Erschließungsbeiträge für die erstmalige endgültige Herstellung von Anbaustraßen und Wohnwegen (Erschließungsbeitragssatzung im Ortsrecht). Ob Ihr Grundstück betroffen ist, hängt vom konkreten Ausbau ab; die Gemeinde setzt den Beitrag per Bescheid fest.
Quelle: Gemeinde Weil im Schönbuch; ErschließungsbeiträgeQuelle: Gemeinde Weil im Schönbuch; Ortsrecht Erschließung
Ja, flurstückbezogen. Die Gemeinde verweist auf die landesweiten Hochwassergefahrenkarten (Ausdehnung und Tiefen). Einsicht über den Bürgerservice und den Kartendienst der LUBW — die Ortslage allein reicht nicht.
Quelle: Gemeinde Weil im Schönbuch; Hochwassergefahrenkarten
Die Gemeinschaftsschule Weil im Schönbuch führt Klassen 1 bis 10. Zusätzlich gibt es die Grundschule Neuweiler (Klassen 1 und 2) und die selbstständige Grundschule Breitenstein (Klassen 1 und 2). Hort und Kernzeit sind an den Standorten eingerichtet.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden