PFAFF Immobilien - Zuhause ankommen! bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Immobilien zum Kaufen in Schramberg
0 Immobilien werden in Schramberg zum Kaufen angeboten.
Wählen Sie genauer aus: Was suchen Sie genau?
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Schramberg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
beliebte Anbieter
...alle anzeigenDas Wichtigste zum Kaufen in Schramberg
Wer in Schramberg kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer. Die Stadt steht nicht unter der Mietpreisbremse — für vermietete Objekte gilt die gesetzliche Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren.
Quelle: Finanzämter BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land BW; Mietpreisbremse Kulisse
Wie wirkt die neue Grundsteuer ab 2025?
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell: Grundstücksfläche und Bodenrichtwert bestimmen den Grundsteuerwert — nicht der aktuelle Verkaufspreis. Der Gemeinderat hat am 12. Dezember 2024 den Hebesatz der Grundsteuer B auf 470 % festgesetzt (Grundsteuer A: 430 %). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest; die Stadt wendet den Hebesatz an.
Quelle: Stadt Schramberg; GrundsteuerreformQuelle: Stadt Schramberg; Hebesatzsatzung
Was sagt der Wärmeplan zu Netzen und Heizung?
Am 11. Dezember 2025 hat der Gemeinderat den kommunalen Wärmeplan beschlossen. Er weist Eignungsgebiete aus und priorisiert u. a. die Dekarbonisierung des Wärmenetzes Wittum sowie das Prüfgebiet Schramberg – Zentral. Der Plan ist strategisch und begründet allein noch keine Anschlusspflicht.
Quelle: Stadt Schramberg; Wärmeplanung
Welches Grundbuchamt führt Schramberg?
Für Grundbuchangelegenheiten der Gemarkung Schramberg ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Sigmaringen zuständig (Fidelis-Graf-Straße 2, 72488 Sigmaringen). Eintragungen und Auszüge laufen in der Praxis meist über den Notar; Online-Anträge auf Grundbuchausdrucke bietet die Justiz Baden-Württemberg an.
Quelle: Amtsgericht Sigmaringen; GrundbuchamtQuelle: Justiz BW; Grundbuchbezirke
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen zum Kaufen in Schramberg
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Schramberg?
- Welcher GrESt-Satz gilt in Baden-Württemberg?
- Fallen beim Hauskauf 5 Prozent Steuer an?
In Baden-Württemberg — und damit in Schramberg — beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Dazu kommen typischerweise Notar- und Grundbuchkosten sowie ggf. Maklerprovision nach Vereinbarung.
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schramberg?
- Welcher Hebesatz gilt nach der Reform 2025?
- Ist die Grundsteuer ein Marktwert-Modell?
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) liegt der Hebesatz der Grundsteuer B bei 470 %, der der Grundsteuer A bei 430 % (Beschluss vom 12. Dezember 2024). Baden-Württemberg nutzt das modifizierte Bodenwertmodell (Fläche und Bodenrichtwert) — ausdrücklich kein Verkaufspreis-/Marktwert-Modell. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest; die Stadt wendet den Hebesatz an.
Quelle: Stadt Schramberg; GrundsteuerreformQuelle: Stadt Schramberg; Hebesatzsatzung
- Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Schramberg?
- Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
- Kann ich den Grundbuchauszug online beantragen?
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Sigmaringen (Fidelis-Graf-Straße 2, 72488 Sigmaringen). Die Gemarkung Schramberg gehört zu dessen Grundbuchamtsbezirken. Auszüge und Eintragungen laufen in Kaufvorgängen meist über den Notar; Online-Anträge auf Grundbuchausdrucke bietet die Justiz Baden-Württemberg an.
Quelle: Amtsgericht Sigmaringen; GrundbuchamtQuelle: Justiz BW; Grundbuchbezirke
- Was bedeutet der kommunale Wärmeplan für Käufer?
- Gibt es Fernwärme im Wittum?
- Muss ich beim Kauf die Heizung tauschen?
Der Gemeinderat hat den Wärmeplan am 11. Dezember 2025 beschlossen. Er weist Eignungsgebiete aus und priorisiert u. a. die Dekarbonisierung des Wärmenetzes Wittum sowie das Prüfgebiet Schramberg – Zentral. Der Plan ist strategisch und begründet allein noch keine Anschlusspflicht — für Kaufentscheidungen lohnt der Blick in die Steckbriefe Ihres Gebiets.
- Gilt in Schramberg die Mietpreisbremse für vermietete Kaufobjekte?
- Welche Mietregeln gelten als Vermieter?
- Gibt es einen Mietspiegel für Eigentümer?
Nein — Schramberg steht nicht in der Mietpreisbremse-Kulisse. Für Bestandserhöhungen gilt die Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Seit dem 1. Juni 2026 liefert der gemeinsame qualifizierte Mietspiegel (mit Schiltach, Aichhalden, Hardt, Lauterbach) die ortsübliche Vergleichsmiete.
Quelle: Land BW; MietpreisbremseQuelle: Stadt Schramberg; Mietspiegel
- Wie ist die Anbindung für Pendler ohne Bahnhof vor der Tür?
- Komme ich per Bus zur Gäubahn?
- Welche Linie fährt nach Rottweil?
Der Regiobus Linie 40 verbindet Schramberg mit Rottweil Bahnhof (Stundentakt, HVZ auch halbstündlich) und dem Anschluss an die Gäubahn. Die Linie 50 führt nach Schiltach zur Kinzigtalbahn. Tickets und Fahrpläne liegen im Verbund MOVE.
- Was kosten Kita und Krippe für Eigentümer-Familien?
- Gibt es Beitragsfreiheit ab drei Jahren?
- Wann ist August beitragsfrei?
Kita und Krippe sind beitragspflichtig; eine allgemeine Beitragsfreiheit gibt es nicht. Ab dem 1. September 2025 kostet der Regelkindergarten Ü3 für ein Kind 174 € monatlich (Staffeln nach Betreuungszeit und Geschwistern). Beiträge laufen über 11 Monate — im August fällt keiner an.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden