Immobilien zum Kaufen in St. Georgen im Schwarzwald

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Das Wichtigste zum Kaufen in St. Georgen im Schwarzwald

Wer in St. Georgen im Schwarzwald kauft, zahlt nach der Grundsteuerreform (ab 2025) mit dem Hebesatz der Grundsteuer B 2026 von 510 v.H. die kommunale Jahressteuer auf den Messbetrag des Finanzamts (Grundsteuer A: 500 v.H.). Am Mietmarkt gilt keine Mietpreisbremse. Den landesweiten Grunderwerbsteuer-Satz und das Bodenwertmodell finden Sie im Bundesland-Block.

Quelle: Stadt St. Georgen; Haushaltssatzung 2026Quelle: Stadt St. Georgen; GrundsteuerreformQuelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse

Grundbuch in VS — Bodenwerte über den Nordost-Ausschuss

Das Grundbuch führt das Amtsgericht Villingen-Schwenningen, Carlo-Schmid-Straße 7/9. In St. Georgen gibt es zusätzlich eine kommunale Grundbucheinsichtsstelle. Bodenrichtwerte ermittelt der gemeinsame Gutachterausschuss Nordöstlicher Schwarzwald-Baar-Kreis mit Sitz in Villingen-Schwenningen (Stichtag der letzten Beschlüsse: 1. Januar 2025); Auskunft über BORIS-BW. Für neue Anbaustraßen gilt die städtische Erschließungsbeitragssatzung.

Quelle: Amtsgericht VS; Grundbuchamt ZuständigkeitQuelle: Stadt VS; Gutachterausschuss NordostQuelle: Stadt St. Georgen; Erschließungsbeitragssatzung

Wärmeplan ohne Anschlusszwang — Brigach-Karten prüfen

Die kommunale Wärmeplanung läuft im Konvoi mit Deißlingen und Niedereschach (Ausschreibung 29. Januar 2025); beschlossene Netz-Eignungsgebiete fehlten noch. Entlang der Brigach gelten die Hochwassergefahrenkarten des Landes: Flächen des statistischen HQ100 sind festgesetzte Überschwemmungsgebiete mit Bauverboten. Prüfen Sie Flurstück und Lage in den Karten von Landkreis und LUBW.

Quelle: Stadt St. Georgen; Wärmeplanung KonvoiQuelle: Stadt St. Georgen; Hochwasser LandkreisQuelle: Landratsamt SBK; Hochwassergefahrenkarten

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Kaufen in St. Georgen im Schwarzwald

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in St. Georgen?
  • Was gilt nach der Reform ab 2025?
  • Wer setzt Messbetrag und Hebesatz fest?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B im Haushaltsjahr 2026 510 v.H., der der Grundsteuer A 500 v.H. (Haushaltssatzung vom 10. Dezember 2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an. Das ist kein Gebäude-Verkaufspreis.

Quelle: Stadt St. Georgen; Haushaltssatzung 2026Quelle: Stadt St. Georgen; Grundsteuerreform

  • Welche Kaufnebenkosten kommen außer der Landessteuer dazu?
  • Was kosten Notar und Grundbuch?
  • Wo steht der Grunderwerbsteuer-Satz?

Den landesweiten Grunderwerbsteuer-Satz finden Sie im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Zusätzlich fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Eine Maklerprovision nur, wenn Sie einen Makler beauftragen. Nach Zahlung der Steuer stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Eintragung aus.

Quelle: Finanzamt BW; Grunderwerbsteuer

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für St. Georgen?
  • Führt die Stadt noch ein eigenes Grundbuchamt?
  • Wo kann ich das Grundbuch einsehen?

Zuständig ist das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen, Carlo-Schmid-Straße 7/9, 78050 Villingen-Schwenningen. St. Georgen steht in der Zuständigkeitsliste. Zusätzlich gibt es in der Stadt eine kommunale Grundbucheinsichtsstelle.

Quelle: Amtsgericht VS; Grundbuchamt ZuständigkeitQuelle: Justiz BW; Grundbucheinsichtsstelle

  • Wo finde ich Bodenrichtwerte für St. Georgen?
  • Wer ist der Gutachterausschuss?
  • Kann ich BORIS-BW nutzen?

Zuständig ist der gemeinsame Gutachterausschuss Nordöstlicher Schwarzwald-Baar-Kreis mit Geschäftsstelle in Villingen-Schwenningen (nicht Donaueschingen). Die Werte zum Stichtag 1. Januar 2025 stehen in BORIS-BW. Für die Grundsteuer gelten die Bodenrichtwerte zum Stichtag der Reform, nicht automatisch der neueste städtebauliche Wert.

Quelle: Stadt VS; Gutachterausschuss NordostQuelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BW

  • Was bedeutet die Wärmeplanung für Käufer?
  • Gibt es schon Eignungsgebiete für ein Wärmenetz?
  • Besteht ein Anschlusszwang?

Die Planung läuft im Konvoi mit Deißlingen und Niedereschach (Ausschreibung 29. Januar 2025). Beschlossene Eignungsgebiete fehlten bei Redaktionsschluss; der Plan erzeugt keinen Anschlusszwang. Die Stadtwerke betreiben kein Fernwärmenetz — Heizung und Energieträger prüfen Sie objektbezogen.

Quelle: Stadt St. Georgen; Wärmeplanung KonvoiQuelle: Stadt St. Georgen; Stadtwerke

  • Fallen in St. Georgen Erschließungsbeiträge an?
  • Gibt es eine Erschließungsbeitragssatzung?
  • Wofür werden Beiträge erhoben?

Ja — die Stadt erhebt Erschließungsbeiträge nach ihrer Erschließungsbeitragssatzung für Anbaustraßen, Plätze und Wohnwege. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, hängt von der konkreten Erschließung ab; klären Sie das vor dem Kauf bei Planen und Bauen im Rathaus.

Quelle: Stadt St. Georgen; Erschließungsbeitragssatzung

  • Liegt mein Kaufobjekt in einem Überschwemmungsgebiet?
  • Welche Karte gilt für die Brigach?
  • Ist Bauen im HQ100 erlaubt?

Entlang der Brigach gelten die Hochwassergefahrenkarten; HQ100-Flächen sind festgesetzte Überschwemmungsgebiete mit weitreichenden Bauverboten. Starkregen ist eine eigene Kartenlage. Prüfen Sie das Flurstück vor dem Notartermin in den Karten des Landkreises und der LUBW.

Quelle: Landratsamt SBK; HochwassergefahrenkartenQuelle: Stadt St. Georgen; Hochwasserhinweis

  • Welche Eigentumsförderung gilt für einen Kauf in St. Georgen?
  • Was ist das Z15-Darlehen der L-Bank?
  • Wo stelle ich den Antrag?

Die landesweiten Programme (Wohnungsbau BW, L-Bank Z15 für Familien mit Kind, Einkommensgrenzen) stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Anträge auf selbst genutztes Eigentum laufen über das L-Bank-Portal; die Wohnraumförderungsstelle prüft.

Quelle: L-Bank; Z15-DarlehenQuelle: Land Baden-Württemberg; Wohnungsbau BW

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