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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Villingen-Schwenningen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Beim Kauf in Villingen-Schwenningen fallen in Baden-Württemberg 5,0 % Grunderwerbsteuer an — plus typischerweise Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz sowie ggf. Maklercourtage. Beim Mieten gilt vor Ort keine Mietpreisbremse; die Kappungsgrenze bleibt bei 20 % in drei Jahren.
Quelle: Service-BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land BW; Mietpreisbremse
Nach der Reform (ab 2025) gelten Hebesätze A und B von 422 %. Baden-Württemberg bewertet über ein Bodenwertmodell (Fläche × Bodenrichtwert); der Gebäudewert fließt nicht ein. Das Finanzamt Villingen-Schwenningen setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Amtliche Bodenrichtwerte liefert BORIS-BW.
Quelle: Stadt VS; Grundsteuer HebesatzQuelle: BORIS-BW; Bodenrichtwerte
Grundbucheintragungen für Villingen-Schwenningen führt das Amtsgericht Villingen-Schwenningen — Grundbuchamt (Carlo-Schmid-Straße 7/9). Die Stelle führt zudem die Grundbücher zahlreicher umliegender Bezirke; Post für Frist- und Rangwahrung muss dort eingehen. Einsicht nur mit berechtigtem Interesse und Termin.
Quelle: Amtsgericht VS; Grundbuchamt
Die Stadt hat einen kommunalen Wärmeplan mit Bericht, Energieplan und Fokusgebietskarten veröffentlicht. Er zeigt, wo netzgebundene oder dezentrale Lösungen strategisch im Vordergrund stehen — Orientierung für Heizungsentscheidungen beim Kauf, ohne Anschlusszwang für einzelne Gebäude. Ergänzend berät die Klimaschutz- und Energieagentur Schwarzwald-Baar-Kreis.
Quelle: Stadt VS; Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg — und damit in Villingen-Schwenningen — beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundbucheintragung aus.
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer von 5,0 % kalkulieren Sie Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz sowie ggf. Maklercourtage. Die konkreten Beträge hängen vom Kaufpreis und vom Einzelfall ab; eine pauschale Euro-Summe gibt es nicht.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) betragen die Hebesätze A und B 422 % (Gemeinderatsbeschluss Dezember 2024). Baden-Württemberg bewertet im Bodenwertmodell nach Fläche und Bodenrichtwert — nicht nach Gebäudeverkaufspreis. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz.
Zuständig ist das Amtsgericht Villingen-Schwenningen — Grundbuchamt, Carlo-Schmid-Straße 7/9, 78050 Villingen-Schwenningen. Post gilt erst dort als eingegangen (wichtig für Rang und Fristen). Einsicht nur mit berechtigtem Interesse und vorheriger Terminvereinbarung.
Quelle: Amtsgericht VS; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht VS; Grundbucheinsicht
Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss über BORIS-BW. Für die Grundsteuerbewertung ist der Stichtag 1. Januar 2022 maßgeblich. Rückfragen zu lokalen Werten beantwortet die Geschäftsstelle Gutachterausschuss nordöstlicher Schwarzwald-Baar-Kreis im Vermessungsamt der Stadt.
Quelle: BORIS-BW; BodenrichtwerteQuelle: Stadt VS; Bodenrichtwert Hinweis
Ja. Die Stadt stellt den kommunalen Wärmeplan mit Bericht, Energieplan und Fokusgebietskarten bereit. Er zeigt strategisch, wo netzgebundene oder dezentrale Lösungen im Vordergrund stehen — als Orientierung für Heizungs- und Sanierungsentscheidungen beim Kauf, ohne Anschlusszwang für einzelne Gebäude.
Die Stadt hat eine Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Ob und in welcher Höhe Beiträge für ein konkretes Grundstück anfallen, hängt von Lage, Erschließungsstand und Einzelfall ab — prüfen Sie Kaufvertrag und Bebauungsplan und fragen Sie bei der Stadtverwaltung nach.
Bis 31. August 2026 gilt die bisherige Gebührensatzung; ab dem 1. September 2026 entfällt die Einkommensstaffelung zugunsten von Alter, Zeitkorridor und Geschwisterzahl (kindergeldberechtigt). Bei Bedürftigkeit ist eine Übernahme über das Kreisjugendamt möglich.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden