Immobilien zum Kaufen in Villingen-Schwenningen

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Das Wichtigste zum Kaufen in Villingen-Schwenningen

Beim Kauf in Villingen-Schwenningen fallen in Baden-Württemberg 5,0 % Grunderwerbsteuer an — plus typischerweise Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz sowie ggf. Maklercourtage. Beim Mieten gilt vor Ort keine Mietpreisbremse; die Kappungsgrenze bleibt bei 20 % in drei Jahren.

Quelle: Service-BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land BW; Mietpreisbremse

Wie funktioniert die neue Grundsteuer vor Ort?

Nach der Reform (ab 2025) gelten Hebesätze A und B von 422 %. Baden-Württemberg bewertet über ein Bodenwertmodell (Fläche × Bodenrichtwert); der Gebäudewert fließt nicht ein. Das Finanzamt Villingen-Schwenningen setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Amtliche Bodenrichtwerte liefert BORIS-BW.

Quelle: Stadt VS; Grundsteuer HebesatzQuelle: BORIS-BW; Bodenrichtwerte

Welches Grundbuchamt ist zuständig?

Grundbucheintragungen für Villingen-Schwenningen führt das Amtsgericht Villingen-Schwenningen — Grundbuchamt (Carlo-Schmid-Straße 7/9). Die Stelle führt zudem die Grundbücher zahlreicher umliegender Bezirke; Post für Frist- und Rangwahrung muss dort eingehen. Einsicht nur mit berechtigtem Interesse und Termin.

Quelle: Amtsgericht VS; Grundbuchamt

Was sagt der kommunale Wärmeplan?

Die Stadt hat einen kommunalen Wärmeplan mit Bericht, Energieplan und Fokusgebietskarten veröffentlicht. Er zeigt, wo netzgebundene oder dezentrale Lösungen strategisch im Vordergrund stehen — Orientierung für Heizungsentscheidungen beim Kauf, ohne Anschlusszwang für einzelne Gebäude. Ergänzend berät die Klimaschutz- und Energieagentur Schwarzwald-Baar-Kreis.

Quelle: Stadt VS; Wärmeplanung

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen für Käuferinnen und Käufer in Villingen-Schwenningen

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Villingen-Schwenningen?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Baden-Württemberg für VS?
  • Wie viel Prozent Grunderwerbsteuer zahle ich in VS?

In Baden-Württemberg — und damit in Villingen-Schwenningen — beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundbucheintragung aus.

Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kosten Notar und Grundbuch in VS?
  • Muss ich neben der Grunderwerbsteuer noch Makler zahlen?

Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer von 5,0 % kalkulieren Sie Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz sowie ggf. Maklercourtage. Die konkreten Beträge hängen vom Kaufpreis und vom Einzelfall ab; eine pauschale Euro-Summe gibt es nicht.

Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Villingen-Schwenningen?
  • Welcher Hebesatz gilt nach der Reform ab 2025?
  • Nutzt VS das baden-württembergische Bodenwertmodell?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) betragen die Hebesätze A und B 422 % (Gemeinderatsbeschluss Dezember 2024). Baden-Württemberg bewertet im Bodenwertmodell nach Fläche und Bodenrichtwert — nicht nach Gebäudeverkaufspreis. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz.

Quelle: Stadt VS; Grundsteuer Hebesatz

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Villingen-Schwenningen?
  • An welche Adresse schicke ich Grundbuchpost?
  • Kann ich ohne Termin ins Grundbuchamt?

Zuständig ist das Amtsgericht Villingen-Schwenningen — Grundbuchamt, Carlo-Schmid-Straße 7/9, 78050 Villingen-Schwenningen. Post gilt erst dort als eingegangen (wichtig für Rang und Fristen). Einsicht nur mit berechtigtem Interesse und vorheriger Terminvereinbarung.

Quelle: Amtsgericht VS; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht VS; Grundbucheinsicht

  • Wie finde ich den Bodenrichtwert in Villingen-Schwenningen?
  • Wo liegt BORIS-BW für VS?
  • Wer setzt die Bodenrichtwerte für die Grundsteuer fest?

Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss über BORIS-BW. Für die Grundsteuerbewertung ist der Stichtag 1. Januar 2022 maßgeblich. Rückfragen zu lokalen Werten beantwortet die Geschäftsstelle Gutachterausschuss nordöstlicher Schwarzwald-Baar-Kreis im Vermessungsamt der Stadt.

Quelle: BORIS-BW; BodenrichtwerteQuelle: Stadt VS; Bodenrichtwert Hinweis

  • Liegt Villingen-Schwenningen in einem Wärmeplan-Gebiet?
  • Was bedeutet der kommunale Wärmeplan für Käufer?
  • Gibt es Fokusgebiete für netzgebundene Wärme in VS?

Ja. Die Stadt stellt den kommunalen Wärmeplan mit Bericht, Energieplan und Fokusgebietskarten bereit. Er zeigt strategisch, wo netzgebundene oder dezentrale Lösungen im Vordergrund stehen — als Orientierung für Heizungs- und Sanierungsentscheidungen beim Kauf, ohne Anschlusszwang für einzelne Gebäude.

Quelle: Stadt VS; Wärmeplanung

  • Fallen in Villingen-Schwenningen Erschließungsbeiträge an?
  • Gibt es eine Erschließungsbeitragssatzung in VS?
  • Worauf achten Käufer bei Bauland und Erschließung?

Die Stadt hat eine Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Ob und in welcher Höhe Beiträge für ein konkretes Grundstück anfallen, hängt von Lage, Erschließungsstand und Einzelfall ab — prüfen Sie Kaufvertrag und Bebauungsplan und fragen Sie bei der Stadtverwaltung nach.

Quelle: Stadt VS; Erschließungsbeitragssatzung

  • Was gilt für Kita-Beiträge, wenn Sie mit Kindern nach VS ziehen?
  • Ändern sich die Elternbeiträge ab September 2026?

Bis 31. August 2026 gilt die bisherige Gebührensatzung; ab dem 1. September 2026 entfällt die Einkommensstaffelung zugunsten von Alter, Zeitkorridor und Geschwisterzahl (kindergeldberechtigt). Bei Bedürftigkeit ist eine Übernahme über das Kreisjugendamt möglich.

Quelle: Stadt VS; Kita Gebührensatzungen

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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