Immobilien zum Mieten in Schweinfurt

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Das Wichtigste zum Mieten in Schweinfurt

Beim Mieten in Schweinfurt greift keine Mietpreisbremse. In der Anlage der bayerischen Mieterschutzverordnung (MiSchuV, ab 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029) fehlt die kreisfreie Stadt; in Unterfranken stehen dort als kreisfreie Städte nur Aschaffenburg und Würzburg. Neuvertragsmieten sind deshalb nicht auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 % begrenzt. Im Bestand bleibt die Kappung bei höchstens 20 % in drei Jahren — nicht bei den abgesenkten 15 % der MiSchuV-Kommunen. Die Verordnung gilt nicht automatisch für ganz Bayern, sondern nur für die gelisteten Gemeinden.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: BayernPortal; Mieterschutz

Woran messen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?

Orientierung liefert der einfache Mietspiegel der Stadt (Stand 1. Februar 2025). Das Amt für soziale Leistungen hat ihn mit dem Mieterverein und dem Haus- und Grundbesitzerverein erstellt; beide Vereine erkennen ihn an und beraten ihre Mitglieder. Die Tabelle gilt für das gesamte Stadtgebiet und für freifinanzierten Wohnraum — nicht für Sozialwohnungen, solange Bindungen nach dem Bayerischen Wohnungsbindungsgesetz laufen. Erfüllt sind die Anforderungen an einen qualifizierten Mietspiegel nicht; eine gesetzliche Vermutungswirkung wie bei einem qualifizierten Spiegel gibt es deshalb nicht. Das PDF steht kostenlos bereit, die Papierfassung kostet 5 € im Bürgerservice im Rathaus.

Quelle: Stadt Schweinfurt; MietspiegelQuelle: Stadt Schweinfurt; Mietspiegel PDF

Wo beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein?

Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) — den Nachweis, dass Haushaltseinkommen, Vermögen und Wohnungsgröße die gesetzlichen Grenzen einhalten. Zuständig ist das Amt für soziale Leistungen (Markt 1); den Antrag schicken Sie per Post oder als PDF an die Wohnungsbindung. Die Gebühr beträgt in der Regel 15 €, bei Bürgergeld oder Sozialhilfe 12,50 €; Bargeld nicht beilegen, Sie erhalten eine Rechnung. Den allgemeinen WBS stellt die Stelle aus, in deren Gebiet Sie derzeit wohnen; mit ihm können Sie sich grundsätzlich in Bayern um geförderte Wohnungen bewerben. Den gezielten WBS erteilt die Stadt nur für eine bestimmte geförderte Wohnung in Schweinfurt. Angebote führen unter anderem die Stadt- und Wohnbau GmbH und weitere örtliche Gesellschaften.

Quelle: Stadt Schweinfurt; Wohnberechtigungsschein

Was gilt fürs Parken vor der Mietwohnung?

In den ausgewiesenen Bewohnerparkzonen brauchen Sie einen Ausweis, wenn Sie ohne eigenen Stellplatz dauerhaft parken wollen. Steht eine Garage oder ein privater Platz zur Verfügung, lehnt die Stadt den Ausweis ab. In den Zonen D und O führt sie eine Warteliste und gibt höchstens einen Ausweis je Haushalt aus; die Laufzeit von zwei Jahren ist dort nicht wählbar. Die Jahresgebühr liegt bei 30,70 €, drei Monate kosten 10,20 €. Den Antrag stellen Sie im Bürgerservice oder an der Dienststelle Sennfelder Bahnhof 2. Für Wege ohne Auto gilt seit dem 1. Januar 2025 der NVM-Verbundtarif: Stadtbus und Bahn nach Würzburg mit einem Ticket.

Quelle: Stadt Schweinfurt; BewohnerparkausweisQuelle: NVM; Tarif Schweinfurt

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Mieten in Schweinfurt

  • Gilt in Schweinfurt die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete unbegrenzt steigen?
  • MiSchuV Bayern und Schweinfurt?

Nein — Schweinfurt steht nicht in der Anlage der Mieterschutzverordnung Bayern (gültig ab 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029). Die Begrenzung auf Vergleichsmiete plus 10 % greift hier nicht. Die Verordnung gilt nur in den gelisteten Gemeinden, nicht automatisch im ganzen Freistaat.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: BayernPortal; Mieterschutz

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
  • 15 oder 20 Prozent Kappung in Schweinfurt?
  • Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?

Weil Schweinfurt kein MiSchuV-Gebiet ist, gilt die bundesübliche Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren — nicht die abgesenkten 15 %. Voraussetzung bleiben unter anderem die ortsübliche Vergleichsmiete und die Wartefrist von 15 Monaten.

Quelle: BayernPortal; Kappungsgrenze

  • Gibt es einen Mietspiegel für Schweinfurt?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Ist der Mietspiegel Schweinfurt qualifiziert?

Ja: Die Stadt veröffentlicht einen einfachen Mietspiegel (Stand 1. Februar 2025) als Orientierung für freifinanzierten Wohnraum. Er erfüllt nicht die Anforderungen an einen qualifizierten Mietspiegel. Download kostenlos; Papier im Bürgerservice für 5 €. Sozialwohnungen mit Bindung nach dem Bayerischen Wohnungsbindungsgesetz sind ausgenommen.

Quelle: Stadt Schweinfurt; Mietspiegel

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Schweinfurt?
  • WBS Amt für soziale Leistungen?
  • Was kostet der WBS in Schweinfurt?

Beim Amt für soziale Leistungen der Stadt (Markt 1). Der WBS ist Voraussetzung für viele öffentlich geförderte Wohnungen. Gebühr: in der Regel 15 €, bei Bürgergeld oder Sozialhilfe 12,50 €. Den allgemeinen Schein stellt die Stelle aus, in der Sie wohnen; den gezielten Schein erteilt die Stadt nur für eine bestimmte Wohnung in Schweinfurt.

Quelle: Stadt Schweinfurt; Wohnberechtigungsschein

  • Was gilt für Kita-Beiträge als Mieterfamilie?
  • Welche Buchungszeit übernimmt das Jugendamt?
  • Bayern 100 Euro Kita-Zuschuss?

Elternbeiträge fallen üblich an und sind nach Buchungszeit gestaffelt. Der Freistaat mindert Kindergartenbeiträge um 100 € monatlich. Bei geringem Einkommen übernimmt das Stadtjugendamt einkommensabhängig typischerweise 4–5 Stunden (Ein- bis Dreijährige) bzw. 6–7 Stunden (ab drei Jahren bis zur Einschulung); die Leistung beginnt erst ab Antragstellung.

Quelle: Stadt Schweinfurt; Kita KostenübernahmeQuelle: StMAS Bayern; Kita Beitragszuschuss

  • Brauche ich als Mieter einen Bewohnerparkausweis?
  • Parken ohne Stellplatz in der Innenstadt?

Ja, wenn Ihre Wohnung in einer Bewohnerparkzone liegt und kein privater Stellplatz vorhanden ist. Steht eine Garage zur Verfügung, lehnt die Stadt den Ausweis ab. In den Zonen D und O kann die Warteliste den Start verzögern. Die Jahresgebühr beträgt 30,70 €.

Quelle: Stadt Schweinfurt; Bewohnerparkausweis

  • Hilft der NVM-Tarif beim Pendeln aus der Mietwohnung?
  • Ein Ticket Bus und Bahn Mainfranken?

Ja: Seit 1. Januar 2025 gilt der Verbundtarif NVM auch für Schweinfurt. Stadtbus, Regionalzüge und Verbindungen zum Beispiel nach Würzburg lassen sich mit einem Ticket nutzen — relevant für Mieter ohne eigenen Pkw.

Quelle: NVM; Tarif Schweinfurt

  • Betrifft mich die neue Grundsteuer als Mieter?
  • Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?

Die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) zahlt der Eigentümer an die Stadt. Ab 2026 gilt in Schweinfurt der Hebesatz der Grundsteuer B von 540 %. Ob und wie die Steuer über die Betriebskostenabrechnung umgelegt wird, richtet sich nach Ihrem Mietvertrag — prüfen Sie die Klauseln.

Quelle: Stadt Schweinfurt; Grundsteuer Hebesätze

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