Immobilien zum Mieten in Steinen - Kreis Lörrach

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Das Wichtigste zum Mieten in Steinen - Kreis Lörrach

In Steinen gilt die Mietpreisbremse nicht. Die Verordnung vom 16. Dezember 2025 listet die Gemeinde nicht. Sie gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026. Bei einem neuen Vertrag fehlt damit die Grenze von 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Lörrach und Weil am Rhein stehen auf der Liste, Steinen nicht.

Quelle: Landtag BW; MietpreisbegrenzungsverordnungQuelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse

Im laufenden Vertrag dürfen Bestandsmieten in drei Jahren um höchstens 20 % steigen, und nicht über die Vergleichsmiete hinaus. Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt nur in den 130 Gemeinden der Gebietskulisse. Modernisierungszuschläge sind ein eigener Fall. Einen Mietspiegel veröffentlicht die Gemeinde auf ihrer Website nicht. Die Vergleichsmiete lässt sich auch ohne Spiegel belegen.

Quelle: Land Baden-Württemberg; KappungsgrenzeQuelle: Gemeinde Steinen; Website ohne MietspiegelQuelle: Land Baden-Württemberg; Vergleichsmiete ohne Spiegel

Wohnberechtigungsschein im Rathaus, nicht als Wohnungszusage

Einen Wohnberechtigungsschein für geförderte Sozialmietwohnungen beantragen Sie bei der Gemeinde Steinen. Antrag und Verdienstbescheinigung stehen bei den Rathausvordrucken, Formularstand 23. Dezember 2025. Das Rathaus liegt in der Eisenbahnstraße 31.

Quelle: Gemeinde Steinen; WBS-Vordrucke

Der Schein gilt höchstens ein Jahr und in ganz Baden-Württemberg. Er weist nach, dass die Einkommensgrenze eingehalten ist. Eine bestimmte Wohnung bekommen Sie damit nicht. Wer noch nicht im Land wohnt, stellt den Antrag bei der Gemeinde, in die der Haushalt ziehen will. Bei einem späteren Umzug in eine andere Sozialmietwohnung brauchen Sie einen neuen Schein.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Wohnberechtigung

Grundsteuer in den Nebenkosten nur mit Vertragsklausel

Die neue Grundsteuer (ab 2025) darf der Vermieter über die Nebenkosten abrechnen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer. In Steinen liegt Hebesatz B bei 270 % und Hebesatz A bei 280 %.

Quelle: Gemeinde Steinen; Grundsteuer Hebesätze

Das Finanzamt setzt den Messbetrag. Die Gemeinde setzt den Hebesatz. Daraus folgt die Jahressteuer. Der Hebesatz ist kein Mietpreis und kein Verkaufspreis. Den konkreten Betrag lesen Sie im Bescheid, nicht aus einer Beispielrechnung.

Quelle: Finanzministerium BW; Grundsteuer FAQ

Kita nach dem Zuzug: Wohnsitz, KIVAN, zwölf Monate Beitrag

Kommunale Kita-Plätze stehen grundsätzlich Kindern mit Wohnsitz in Steinen offen. Die Anmeldung läuft über KIVAN. Einen Anspruch auf eine bestimmte Einrichtung gibt es nicht. Ziehen Sie weg, können bereits erteilte Platzzusagen entfallen.

Quelle: Gemeinde Steinen; KIVAN-Anmeldung

Die Satzung, zuletzt geändert am 22. Oktober 2024, setzt die Kostendeckung auf 20 % bei Regelplätzen und verlängerter Öffnung und auf 25 % bei Ganztag und Krippe. Die Essensgeldpauschale für Krippe und Ganztag beträgt 87 € im Monat. Beiträge laufen zwölf Monate, vom 1. September bis zum 31. August. Vor dem dritten Geburtstag gilt der doppelte Elternbeitrag.

Quelle: Gemeinde Steinen; Kindergartensatzung

Grundschulbetreuung an drei Standorten

Die Gemeinde betreibt Betreuung an den Grundschulen in Steinen, Höllstein und Weitenau. Für das erste Kind kosten Steinen und Höllstein nach dem Anmeldeformular 27 € bei einem Tag pro Woche bis 73 € bei fünf Tagen. In Weitenau sind es 28 € bis 78 €. Ab dem dritten Kind entfällt der Beitrag.

Quelle: Gemeinde Steinen; BetreuungsgebührenQuelle: Gemeinde Steinen; Betreuungssatzung

Geschwisterermäßigung bekommt das Kind mit den wenigsten Stunden. Sozialermäßigung beantragen Sie im Bürgerbüro, Zimmer 9, wenn kein Rechtsanspruch über die Jugendhilfe besteht. Eine Änderungssatzung gilt ab dem 1. September 2026. Sie regelt unter anderem die Nachmittagsbetreuung in Höllstein. Das warme Mittagessen dort bestellen Eltern direkt beim Lieferanten.

Quelle: Gemeinde Steinen; Betreuung ab September 2026Quelle: Gemeinde Steinen; Schulen

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Mieten in Steinen - Kreis Lörrach

  • Gilt in Steinen - Kreis Lörrach die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen?
  • Steht Steinen auf der Landesliste 2026?

Nein. Die Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 16. Dezember 2025 nennt Steinen nicht. Sie gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026. Die Grenze von 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei neu abgeschlossenen Verträgen gilt hier also nicht. Lörrach und Weil am Rhein stehen auf der Liste, Steinen nicht.

Quelle: Landtag BW; MietpreisbegrenzungsverordnungQuelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen im Bestand?
  • Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Gilt in Steinen dieselbe Grenze wie in Lörrach?

Höchstens 20 % in drei Jahren, und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus. Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt nur in derselben Gebietskulisse wie die Mietpreisbremse. Steinen steht dort nicht. Zuschläge nach einer Modernisierung sind ein eigener Fall.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Steinen einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Veröffentlicht die Gemeinde einen Mietspiegel?

Auf der Website der Gemeinde Steinen ist kein Mietspiegel veröffentlicht. Die ortsübliche Vergleichsmiete lässt sich auch ohne Spiegel belegen, etwa über vergleichbare Wohnungen. Das Land weist darauf hin, dass ein Spiegel dafür keine Voraussetzung ist.

Quelle: Gemeinde Steinen; Website ohne MietspiegelQuelle: Land Baden-Württemberg; Vergleichsmiete ohne Spiegel

  • Wo beantrage ich in Steinen einen Wohnberechtigungsschein?
  • Wie lange gilt der Schein?
  • Bekomme ich damit eine Sozialwohnung?

Beim Bürgermeisteramt Steinen, Eisenbahnstraße 31. Antrag und Verdienstbescheinigung stehen unter den Rathausvordrucken. Der Schein gilt höchstens ein Jahr und in ganz Baden-Württemberg. Er gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung. Wer noch nicht im Land wohnt, kann den Antrag schon an die künftige Gemeinde richten.

Quelle: Gemeinde Steinen; WohnberechtigungsscheinQuelle: Land Baden-Württemberg; Wohnberechtigung

  • Landet die Grundsteuer in den Nebenkosten?
  • Wie hoch ist Hebesatz B nach der Reform?
  • Was gilt in Steinen ab 2025?

Nur wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Nach der Reform ab 2025 liegt Hebesatz B bei 270 % und Hebesatz A bei 280 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz. Das ist kein Mietpreis. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer.

Quelle: Gemeinde Steinen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Finanzministerium BW; Grundsteuer FAQ

  • Was kostet die Kita in Steinen für zugezogene Familien?
  • Gibt es Beitragsfreiheit?
  • Wie hoch ist das Essensgeld?

Die kommunale Satzung kennt keine Beitragsfreiheit. Eltern decken 20 % der Kosten bei Regelplätzen und verlängerter Öffnung und 25 % bei Ganztag und Krippe. Die Essensgeldpauschale für Krippe und Ganztag beträgt 87 € im Monat, zwölf Monate im Betreuungsjahr. Vor dem dritten Geburtstag gilt der doppelte Beitrag. Aufnahme grundsätzlich nur mit Wohnsitz in Steinen, Anmeldung über KIVAN.

Quelle: Gemeinde Steinen; KindergartensatzungQuelle: Gemeinde Steinen; KIVAN-Anmeldung

  • Kann ich von Steinen mit dem Deutschland-Ticket nach Basel pendeln?
  • Reicht das Ticket für die S6?
  • Was gilt in der Basler Innenstadt?

Ja, bis Basel SBB. Die S6 fährt umstiegfrei. Das Deutschland-Ticket gilt auf dieser Linie. Weiter mit Bus und Tram in den Schweizer Zonen 10 und 40 prüfen Sie ein RVL-Abo mit Grenzgültigkeit. Die S5 nach Weil am Rhein fährt nur im RVL.

Quelle: RVL; Deutschland-TicketQuelle: SBB Deutschland; trinationale S-Bahn

  • Was kostet die Betreuung vor und nach der Grundschule?
  • Welche Standorte kann ich buchen?
  • Entfällt der Beitrag ab dem dritten Kind?

An den Standorten Steinen, Höllstein und Weitenau. Erstes Kind in Steinen und Höllstein: 27 € (ein Tag) bis 73 € (fünf Tage). Weitenau: 28 € bis 78 €. Ab dem dritten Kind entfällt die Beitragspflicht. Sozialermäßigung im Bürgerbüro, Zimmer 9. Ab 1. September 2026 gilt eine Änderungssatzung zur Nachmittagsbetreuung in Höllstein.

Quelle: Gemeinde Steinen; BetreuungsgebührenQuelle: Gemeinde Steinen; Grundschulbetreuung

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