Immobilien zum Mieten in Steinen - Kreis Lörrach
0 Immobilien werden in Steinen - Kreis Lörrach zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Steinen - Kreis Lörrach – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Steinen - Kreis Lörrach
Die Mietpreisbremse gilt in Steinen - Kreis Lörrach nicht (Kulisse ab 1. Januar 2026). Bestandserhöhungen folgen der bundesweiten Kappung von 20 % in drei Jahren, höchstens bis zur Vergleichsmiete. Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für geförderte Sozialmietwohnungen beantragen Sie mit den Rathausvordrucken der Gemeinde. Ein qualifizierter Mietspiegel ist auf der Gemeindewebsite nicht ausgewiesen. Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Land Baden-Württemberg; KappungsgrenzeQuelle: Gemeinde Steinen; WBS-VordruckeQuelle: Gemeinde Steinen; Website ohne Mietspiegel
WBS im Rathaus — Grundsteuer nur bei Umlage
Zuständig ist die Wohnortgemeinde. Formulare liegen unter den Rathausvordrucken (Antrag plus Verdienstbescheinigung). Der Schein berechtigt zur Anmietung einer gebundenen Wohnung, gibt aber keinen Anspruch auf ein konkretes Objekt. Die neue Grundsteuer (ab 2025) kann in der Nebenkostenabrechnung erscheinen, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht: Hebesatz B 270 %, A 280 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Gemeinde den Hebesatz.
Quelle: Gemeinde Steinen; WohnberechtigungsscheinQuelle: Land Baden-Württemberg; WohnberechtigungQuelle: Gemeinde Steinen; Grundsteuer Hebesätze
Kita: Wohnsitz in Steinen, Anmeldung über KIVAN
Landesweite Beitragsfreiheit gibt es nicht. In kommunalen Einrichtungen decken Elternbeiträge 20 % der Kosten bei Regel- und VÖ-Plätzen und 25 % bei Ganztags- und Krippenplätzen; Beiträge werden 12 Monate im Betreuungsjahr erhoben. Die Essensgeldpauschale für Krippe und Ganztag beträgt 87 € im Monat. Vor dem dritten Geburtstag gilt der doppelte Elternbeitrag. Geschwisterermäßigung; ab dem dritten Kind entfällt der günstigere Beitrag. Grundsätzlich nur Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde. Anmeldung über das Portal KIVAN (Link auf der Kita-Seite der Gemeinde).
Quelle: Gemeinde Steinen; KindertageseinrichtungenQuelle: Gemeinde Steinen; Kindergartensatzung
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen zum Mieten in Steinen - Kreis Lörrach
- Gilt in Steinen - Kreis Lörrach die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvertragsmiete 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen?
- Steht Steinen auf der Landesliste ab 2026?
Nein. Steinen ist in der Gebietskulisse ab 1. Januar 2026nicht enthalten. Die landesweite 10-Prozent-Grenze für Neuverträge gilt hier also nicht. Details zur Kulisse im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
- Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen im Bestand?
- Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
- Gilt die abgesenkte Kappung wie in Lörrach?
Weil Steinen nicht in der angespannten Gebietskulisse steht, gilt die bundesweite Kappung: höchstens 20 % in drei Jahren, und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze gilt nur in den 130 Kulisse-Kommunen. Modernisierungserhöhungen bleiben ein eigener Fall.
- Gibt es in Steinen einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Führt die Gemeinde einen Mietspiegel?
Auf der Website der Gemeinde Steinen ist kein Mietspiegel hinterlegt. Die ortsübliche Vergleichsmiete können Sie gleichwohl über Vergleichswohnungen oder andere anerkannte Übersichten belegen — das Land weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Spiegel nicht Voraussetzung für die Vergleichsmiete ist. Portal-Durchschnittspreise ersetzen keinen amtlichen Spiegel.
Quelle: Gemeinde Steinen; Website ohne MietspiegelQuelle: Land Baden-Württemberg; Vergleichsmiete Hinweis
- Wo beantrage ich in Steinen einen Wohnberechtigungsschein?
- Reicht ein WBS für eine Sozialwohnung?
- Welche Formulare braucht der WBS?
Beim Bürgermeisteramt Steinen. Antrag und Verdienstbescheinigung stehen unter den Rathausvordrucken. Der Schein gilt in der Regel ein Jahr und gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung. Zuständig ist die Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthalts.
Quelle: Gemeinde Steinen; WohnberechtigungsscheinQuelle: Land Baden-Württemberg; Wohnberechtigung
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz — und landet das in den Nebenkosten?
- Was gilt nach der Grundsteuerreform ab 2025?
- Hebesatz B in Steinen?
Nach der Reform ab 2025: Hebesatz B 270 %, A 280 % (Gemeindeangabe). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Gemeinde den Hebesatz. Vermieter dürfen die Steuer über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Das ist kein Verkaufspreis.
Quelle: Gemeinde Steinen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Finanzministerium BW; Bodenwertmodell
- Wie funktioniert die Kita-Anmeldung für Umziehende?
- Gilt die Wohnsitzpflicht auch für Mieter?
- Was ist KIVAN?
Anmeldung über KIVAN (Kita-Seite der Gemeinde). Kommunale Plätze stehen grundsätzlich Kindern mit Wohnsitz in Steinen offen. Beiträge: Kostendeckung 20 % (Regel/VÖ) bzw. 25 % (Ganztag/Krippe), Essensgeld 87 €, zwölf Monate. Unter drei Jahren doppelter Beitrag.
Quelle: Gemeinde Steinen; KindertageseinrichtungenQuelle: Gemeinde Steinen; Kindergartensatzung
- Kann ich von Steinen mit dem Deutschland-Ticket nach Basel pendeln?
- Reicht das D-Ticket für die S6?
- Welcher Takt gilt nach Lörrach?
Ja, bis Basel SBB. Die S6 fährt umstiegfrei; zwischen Steinen und Stetten verdichtet sich das Angebot zeitweise auf 15 Minuten. Weiter in den Schweizer Stadtzonen gilt das D-Ticket nicht — dort RVL-Abo mit TNW-Gültigkeit prüfen.
Quelle: RVL; Deutschland-TicketQuelle: SBB Deutschland; trinationale S-Bahn
- Was kostet die Grundschulbetreuung in Steinen?
- Gibt es Sozialermäßigung?
- Welche Standorte gibt es?
Kernzeitenbetreuung an den Standorten Steinen, Höllstein und Weitenau. Beispiel Steinen/Höllstein: erstes Kind 27 € (1 Tag/Woche) bis 73 € (5 Tage). Weitenau etwas höher. Geschwister- und Sozialermäßigung (Bürgerbüro, Zimmer 9); ab dem dritten Kind entfällt die Beitragspflicht. Anmeldung bei der Gemeinde.
Quelle: Gemeinde Steinen; GrundschulbetreuungQuelle: Gemeinde Steinen; Betreuungsgebühren
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden