Immobilien zum Mieten in Weil am Rhein
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Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Weil am Rhein – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Weil am Rhein
Seit der Verlängerung der Landes-Gebietskulisse gilt in Weil am Rhein ab 2026 weiterhin die Mietpreisbremse: Neuvertragsmieten höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete, befristet bis Ende 2026. Im Bestand greift die Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren. Wer später kauft, plant in Baden-Württemberg mit 5 % Grunderwerbsteuer.
Quelle: Land BW; MietpreisbremseQuelle: Land BW; KappungsgrenzeQuelle: Finanzamt BW; Grunderwerbsteuer
Was begrenzt Neuvertrag und Bestandsmiete?
Die Bremse schneidet Preisspitzen bei Neuvermietung ab; sie gilt nicht pauschal für alle Wohnungen (u. a. bestimmte Neubauten und umfassende Modernisierungen). Im laufenden Vertrag sind Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren gekappt — maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Modernisierungserhöhungen nach Bundesrecht bleiben davon getrennt.
Quelle: Land BW; Bremse Regeln
Wie komme ich an Sozialwohnungen und WBS?
Für gebundene Sozial- oder Seniorenmietwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Den beantragen Sie bei der Stadt (Wohngeldbehörde); er gilt höchstens ein Jahr und begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung — Sie bewerben sich selbst beim Vermieter.
Quelle: Stadt Weil am Rhein; Wohnberechtigungsschein
Was zahlen Familien für Kita — und wie pendeln Mieter?
Kita-Beiträge sind in Weil am Rhein nicht landesweit beitragsfrei; die Gebühren richten sich nach der Satzung des Trägers. Mit dem Weiler Familienpass kann die Stadt den Beitrag für das zweite Kind übernehmen; bei finanzieller Überlastung hilft das Landratsamt (Wirtschaftliche Jugendhilfe). Zur Arbeit nach Basel: Tram 8 mit triregio-Ticket über die Grenze.
Quelle: Stadt Weil am Rhein; Kita-BeiträgeQuelle: Stadt Weil am Rhein; Tramlinie 8
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Weil am Rhein
- Gilt in Weil am Rhein die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvertragsmiete unbegrenzt steigen?
- Bis wann gilt die Bremse in Weil?
Ja. Weil am Rhein steht in der Landes-Gebietskulisse mit angespanntem Wohnungsmarkt. Ab 2026 gilt die Mietpreisbremse weiterhin bis Ende 2026: Die Nettokaltmiete bei Neuabschluss darf die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Ausnahmen u. a. für bestimmte Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Weil am Rhein?
- Um wie viel darf die Bestandsmiete in drei Jahren steigen?
- Gilt 15 oder 20 Prozent Kappung?
Es gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren höchstens 15 % Erhöhung der Nettokaltmiete — und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Regelung folgt derselben Gebietskulisse wie die Mietpreisbremse und ist mit dieser bis Ende 2026 verlängert.
- Gibt es in Weil am Rhein einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich den Mietspiegel der Stadt?
- Wie ermittle ich die Vergleichsmiete ohne Mietspiegel?
Ein städtisch veröffentlichter Mietspiegel ist auf den Seiten der Stadt derzeit nicht als eigener Service ausgewiesen. Die ortsübliche Vergleichsmiete können Sie dennoch über Vergleichswohnungen, Auskünfte oder Sachverständige ermitteln — die Mietpreisbremse gilt unabhängig davon, ob ein Mietspiegel vorliegt.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn?
- Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein in Weil?
- Wie lange gilt der WBS?
Für geförderte Sozial- oder Seniorenmietwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Haushaltseinkommen die Grenzen einhält. Antrag bei der Stadt Weil am Rhein (Wohngeldbehörde). Der Schein gilt höchstens ein Jahr und vermittelt keine Wohnung — Sie bewerben sich selbst.
- Darf die Grundsteuer über die Nebenkosten umgelegt werden?
- Zahle ich als Mieter die Grundsteuer mit?
- Welcher Hebesatz gilt nach der Reform?
Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt sie beim Eigentümer. Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Weil am Rhein der Hebesatz B von 275 % (Jahr 2025, modifiziertes Bodenwertmodell Baden-Württemberg).
- Was kosten Kita-Beiträge für Mieter-Familien?
- Übernimmt der Familienpass das Zweitkind?
- Wo beantrage ich Gebührenermäßigung?
Beiträge sind trägerabhängig und nicht landesweit frei. Mit dem Weiler Familienpass kann die Stadt den Elternbeitrag für das zweite Kind übernehmen. Bei finanzieller Überlastung hilft das Landratsamt (Wirtschaftliche Jugendhilfe) mit Ermäßigung oder Übernahme — Essensgeld tragen Eltern in der Regel selbst.
- Welches Ticket brauche ich als Mieter für die Tram nach Basel?
- Reicht ein RVL-Ticket bis Basel?
- Was ist triregio?
RVL-Tickets gelten nur auf dem deutschen Abschnitt der Tram 8. Für die Fahrt über die Grenze lösen Sie triregio-Fahrausweise (z. B. Einzelfahrschein oder Tageskarte Ticket triregio mini). Die BahnCard der DB gilt auf der Tram nicht.
- Wo finde ich Sozialwohnungen in Weil am Rhein?
- Vermittelt die Stadt Sozialwohnungen?
- Reicht der WBS allein?
Der WBS ist die Zugangsberechtigung, keine Wohnungsvermittlung. Sie suchen und bewerben sich selbst auf gebundene Wohnungen; der Schein geht an den Vermieter. Formulare und Hinweise stellt die Stadt unter Wohnberechtigung bereit.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden