Immobilien zum Mieten in Efringen-Kirchen
0 Immobilien werden in Efringen-Kirchen zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Efringen-Kirchen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Efringen-Kirchen
In Efringen-Kirchen gilt die Mietpreisbremse nicht. Die Gemeinde steht nicht in der Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (gültig zunächst bis Ende 2026). Nachbarn wie Lörrach, Weil am Rhein und Bad Bellingen sind darin aufgeführt — dieser Ort nicht. Es gibt auch keinen kommunalen Mietspiegel. Im laufenden Vertrag greift deshalb die bundesweite Kappung: höchstens 20 % in drei Jahren, zusätzlich nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Wer neu mietet, vergleicht Angebote ohne die 10-Prozent-Deckelung der Bremse.
Quelle: Land BW; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land BW; Verordnung 2025-144Quelle: Land BW; Kappungsgrenze Kulisse
Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie für eine geförderte, gebundene Sozialmietwohnung. Zuständig ist die Gemeindeverwaltung am Ort, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten — hier das Rathaus Hauptstraße 26. Der Schein berechtigt zum Abschluss eines Mietvertrags für Sozialwohnraum, begründet aber keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Einkommensgrenzen und Nachweise richten sich nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz; die Gemeinde empfiehlt die persönliche Antragstellung, damit die Unterlagen (Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheid) vollständig sind. Die Gebühr folgt der Verwaltungsgebührensatzung.
Quelle: Gemeinde Efringen-Kirchen; Wohnberechtigungsschein
Wie ordnen Sie die Miete ohne Mietspiegel ein?
Ohne gemeindlichen Spiegel müssen Vermieterinnen und Vermieter eine Erhöhung der Bestandsmiete anders begründen: typisch über Vergleichswohnungen, ein Gutachten oder eine Mietdatenbank. Die ortsübliche Vergleichsmiete bleibt die Obergrenze; die Kappung von 20 % in drei Jahren gilt zusätzlich. Modernisierung folgt eigenen Regeln und fällt nicht unter diese Kappung. Weil die Bremse hier nicht greift, kann die Neuvertragsmiete über dem liegen, was in Lörrach oder Weil am Rhein zulässig wäre — prüfen Sie das Angebot deshalb besonders gegen vergleichbare Wohnungen in den Ortsteilen, nicht gegen die Nachbarstädte mit Bremse.
Quelle: Land BW; Kappungsgrenze 20 %Quelle: Land BW; KappVO 2025-145
Was bedeutet Mieten mit Kind — Kita und Schulweg?
Familien im Mietverhältnis zahlen dieselben Elternbeiträge wie Eigentümer: Die Gemeinde erhebt Gebühren nach Betreuungsform, das erste Kind in der Regelgruppe kostet ab September 2025 176 € im Monat (August frei). Das Kinderhaus, die Kindergärten in Istein, Wintersweiler und Huttingen sowie der evangelische Kindergarten Egringen nehmen über die zentrale Vormerkung auf. Grundschulkinder wechseln je nach Ortsteil zwischen Schulzentrum, Istein und Egringen; die Schulbetreuung ist ein freiwilliges Angebot mit eigenen Gebühren. Für den Arbeitsweg ohne Auto bleibt der Bahnhof an der Rheintalbahn der Anker — Tickets im RVL, über die Verbundgrenze im bwtarif.
Quelle: Gemeinde Efringen-Kirchen; Kita-GebührenQuelle: Gemeinde Efringen-Kirchen; SchulbetreuungQuelle: RVL; Pendler-Tarif
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Efringen-Kirchen
- Gilt in Efringen-Kirchen die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvertragsmiete 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen?
- Steht der Ort in der Gebietskulisse?
Nein. Efringen-Kirchen ist in der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg nicht genannt. Die 10-Prozent-Grenze über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Mietbeginn gilt hier also nicht. Nachbargemeinden wie Lörrach, Weil am Rhein und Bad Bellingen stehen in der Kulisse — das überträgt sich nicht automatisch auf diesen Ort. Die aktuelle Verordnung gilt zunächst bis Ende 2026.
Quelle: Land BW; MietpreisbremseQuelle: Land BW; Verordnung 2025-144
- Welche Kappungsgrenze gilt bei einer Mieterhöhung?
- Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
- Gilt die abgesenkte Kappung wie in Lörrach?
Die abgesenkte Kappung von 15 % gilt in Baden-Württemberg nur in derselben Gebietskulisse wie die Mietpreisbremse. Efringen-Kirchen gehört nicht dazu. Im Bestand dürfen Erhöhungen deshalb höchstens 20 % in drei Jahren betragen — und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Modernisierung nach § 559 BGB fällt nicht unter diese Kappung.
Quelle: Land BW; KappungsgrenzeQuelle: Land BW; KappVO 2025-145
- Gibt es einen Mietspiegel der Gemeinde?
- Wo steht die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Reichen Internet-Mietspiegel?
Die Gemeinde veröffentlicht keinen eigenen Mietspiegel. Private Internet-Übersichten sind keine amtliche Vergleichsmiete. Bei einer Erhöhung kommen Vergleichswohnungen, ein Sachverständigengutachten oder eine Mietdatenbank in Betracht. Fragen Sie im Zweifel bei der Gemeindeverwaltung nach, ob ein Spiegel nachgereicht wurde.
Quelle: Gemeinde Efringen-Kirchen; BürgerserviceQuelle: Land BW; Vergleichsmiete
- Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
- Reicht der WBS für eine konkrete Sozialwohnung?
- Was muss ich an Unterlagen mitbringen?
Beim Rathaus in der Hauptstraße 26, zuständig für den gewöhnlichen Aufenthalt. Der WBS erlaubt den Abschluss für gebundenen Sozialmietwohnraum, gibt aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung. Typische Unterlagen: Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheid, bei Selbständigen die Einnahmen-Überschussrechnung. Die Gemeinde empfiehlt die persönliche Abgabe.
- Zahlen Mieter dieselben Kita-Beiträge wie Eigentümer?
- Was kostet die Regelgruppe 2025?
- Ist August beitragsfrei?
Ja — die Gebühren hängen an der Betreuungsform, nicht am Wohnstatus. Die Regelgruppe für das erste Kind kostet ab September 2025 176 € monatlich, ab September 2026 184 €; August bleibt frei. Das zweite Kind zahlt die Hälfte. Zusätzlich fallen Essensgebühren an, im Kinderhaus pauschal, in Wintersweiler taggenau.
- Wie begründe ich oder prüfe ich eine Mieterhöhung ohne Spiegel?
- Reichen drei Vergleichswohnungen?
- Zählt ein Online-Mietpreis?
Ohne Mietspiegel bleiben Vergleichswohnungen, Gutachten oder eine Mietdatenbank die üblichen Wege zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Online-Inseratsmittel sind dafür nicht vorgesehen. Die Erhöhung darf die Vergleichsmiete nicht überschreiten und in drei Jahren nicht mehr als 20 % betragen. Lassen Sie das Schreiben gegenrechnen, wenn die Begründung fehlt.
- Brauche ich für den Arbeitsweg ein RVL-Abo?
- Gilt das Deutschland-Ticket im RVL?
- Wie komme ich ohne Auto nach Lörrach?
Viele Mietwohnungen liegen fußläufig oder per Bus zum Bahnhof. Im RVL-Gebiet gelten Verbundfahrscheine; das Deutschland-Ticket wird über den RVL mitvertrieben. Nach Lörrach und Weil am Rhein fahren Bus und Bahn im Verbund, nach Freiburg oft mit bwtarif, sobald Sie die Verbundgrenze überschreiten.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden