Immobilien zum Kaufen in Titisee-Neustadt

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Das Wichtigste zum Kaufen in Titisee-Neustadt

Wer in Titisee-Neustadt kauft, plant mit der landesweiten Grunderwerbsteuer (siehe Bundesland-Block) plus Notar und Grundbuch. Für die laufende neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) setzt die Stadt die Hebesätze A und B jeweils auf 460 v. H. (Hebesatzsatzung vom 17. Dezember 2024, erstmals ab Kalenderjahr 2025). Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag; die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse.

Quelle: Stadt Titisee-Neustadt; HebesatzsatzungQuelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse

Grundbuchamt sitzt in Emmendingen

Das kommunale Grundbuchamt vor Ort wurde am 31. Juli 2017 aufgehoben. Zuständig ist das Amtsgericht Emmendingen (Liebensteinstraße 2). Im Rathaus bleibt eine Grundbucheinsichtsstelle; Auszüge und Eintragungen laufen über das Amtsgericht bzw. den Notar. Bodenrichtwerte für Lage und Landes-Grundsteuermodell rufen Sie kostenfrei über BORIS-BW ab.

Quelle: Stadt Titisee-Neustadt; GrundbucheinsichtsstelleQuelle: Amtsgericht Emmendingen; GrundbuchamtQuelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BW

Wärmeplan 2040 — und Zonen für Ferienwohnungen

Der kommunale Wärmeplan (endura kommunal, Vorlage an den Gemeinderat März 2026) beschreibt den Bestand: rund 77 % der Wärme aus fossilen Energieträgern, 23 % erneuerbar. Zielszenario ist 2040 mit Sanierung und lokalen Wärmenetzen; der Plan ist eine Richtschnur ohne Anschlusszwang. Wer im Ortskern Titisee kauft, sollte zusätzlich das Ferienwohnungskonzept prüfen: in der roten Zone sollen neue Ferienwohnungen künftig nicht mehr zulässig sein (Beschluss 30. Juni 2026, Umsetzung über B-Pläne/Satzungen folgt).

Quelle: Stadt Titisee-Neustadt; WärmeplanungQuelle: Stadt Titisee-Neustadt; Ferienwohnungskonzept

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Kaufen in Titisee-Neustadt

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Titisee-Neustadt?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Baden-Württemberg?
  • Kommen Notar und Grundbuch extra?

Es gilt der landesweite Satz von 5 % (siehe Bundesland-Block in den Ortsbeschreibungen). Zusätzlich kalkulieren Sie Notar- und Grundbuchkosten nach GNotKG sowie ggf. Maklerprovision nach Vereinbarung.

Quelle: Finanzamt BW; Grunderwerbsteuer

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Titisee-Neustadt?
  • Was gilt nach der Grundsteuerreform ab 2025?
  • Unterscheiden sich Grundsteuer A und B?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gelten Hebesätze A und B jeweils 460 v. H. (Satzung vom 17. Dezember 2024, erstmals Kalenderjahr 2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem baden-württembergischen Bodenwertmodell; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz. Der Messbetrag ist kein aktueller Verkaufspreis.

Quelle: Stadt Titisee-Neustadt; HebesatzsatzungQuelle: Finanzministerium BW; Bodenwertmodell

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Titisee-Neustadt?
  • Führt das Amtsgericht Titisee-Neustadt noch das Grundbuch?
  • Gibt es eine Einsichtsstelle im Rathaus?

Nein — das kommunale Grundbuchamt wurde am 31. Juli 2017 aufgehoben. Zuständig ist das Amtsgericht Emmendingen. Im Rathaus bleibt eine Grundbucheinsichtsstelle; Eintragungen nach Kauf laufen in der Regel über den Notar.

Quelle: Stadt Titisee-Neustadt; GrundbucheinsichtsstelleQuelle: Amtsgericht Titisee-Neustadt; Zuständigkeit

  • Wo finde ich Bodenrichtwerte für Titisee-Neustadt?
  • Was ist BORIS-BW?
  • Fließt der Bodenrichtwert in die Grundsteuer ein?

Öffentliche Bodenrichtwerte rufen Sie kostenfrei über BORIS-BW der Gutachterausschüsse ab. Im Landesmodell der neuen Grundsteuer gehen Fläche und Bodenrichtwert in die Bewertung ein — der kommunale Hebesatz bleibt Sache der Stadt.

Quelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BW

  • Welche Eigentumsförderung gibt es in Baden-Württemberg?
  • Was ist das Z15-Darlehen der L-Bank?
  • Wer prüft den Antrag vor Ort?

Über Wohnungsbau BW fördert das Land selbst genutztes Eigentum, typischerweise über das zinsverbilligte Z15-Darlehen der L-Bank (u. a. Familien mit minderjährigem Kind, Einkommensgrenzen). Die Wohnraumförderungsstelle des Landkreises prüft; die L-Bank sagt das Darlehen zu. Details und aktuelle Höchstbeträge stehen beim Ministerium und der L-Bank.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Wohnungsbau BWQuelle: L-Bank; Z15-Darlehen

  • Was bedeutet der Wärmeplan für Käuferinnen und Käufer?
  • Gibt es Fernwärme-Eignungsgebiete?
  • Muss ich 2026 die Heizung tauschen?

Der Plan (fertig März 2026) zeigt: Heute rund 77 % fossile Wärme, Zielszenario 2040 mit Sanierung und lokalen Netzen. Er verpflichtet Sie nicht zu einem bestimmten Heizsystem, hilft aber bei der Einschätzung, ob ein Wärmenetz in Ihrer Lage realistisch wird. Aktualisierung alle fünf Jahre.

Quelle: Stadt Titisee-Neustadt; Wärmeplanung

  • Darf ich eine Wohnung in Titisee als Ferienwohnung nutzen?
  • Was gilt in der roten Zone?
  • Ist das Konzept schon Satzung?

Für den Innenbereich Titisee hat der Gemeinderat am 30. Juni 2026 Zonen beschlossen: neue Ferienwohnungen in der grünen Zone zulässig, in der roten Zone künftig nicht. Das Konzept ist noch informell. Vor einem Kauf mit Feriennutzung klären Sie den Stand von Bebauungsplan und Satzungen beim Stadtbauamt.

Quelle: Stadt Titisee-Neustadt; Ferienwohnungskonzept

  • Ist mein Grundstück hochwassergefährdet?
  • Wo sehe ich die Hochwassergefahrenkarte?
  • Gilt das für die Gutach in Neustadt?

Baden-Württemberg veröffentlicht Hochwassergefahrenkarten (u. a. HQ100) im Dienst UDO der LUBW. Ob Ihr Flurstück betroffen ist, prüfen Sie punktgenau dort — pauschal für die ganze Stadt lässt sich das nicht sagen. Bei Kauf entlang von Gewässern (z. B. Gutach) gehört die Karte zur Due Diligence.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Hochwassergefahrenkarten

  • Fallen Erschließungsbeiträge an?
  • Gibt es eine Erschließungsbeitragssatzung?
  • Wen frage ich vor dem Kauf?

Ja, die Stadt hat eine Erschließungsbeitragssatzung. Ob für ein konkretes Grundstück Beiträge offen sind, hängt von der Erschließung und älteren Bescheiden ab. Klären Sie das vor dem Kauf beim Stadtbauamt bzw. über den Notar — nicht erst nach der Auflassung.

Quelle: Stadt Titisee-Neustadt; Satzungen

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