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In Wasserburg a.Inn gibt es 1 Wohnung zur Miete. Stand: 09.08.2026.
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Seit dem 1. Januar 2026 begrenzt die Mietpreisbremse in Wasserburg a.Inn Neuverträge im Bestand: Die Nettokaltmiete darf die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Im laufenden Vertrag gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren (MiSchuV bis 31. Dezember 2029). Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Stadt nicht. Die neue Grundsteuer (Reform ab 2025, Hebesatz B 380 v. H.) darf über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz 2026Quelle: Stadt Wasserburg a.Inn; Hebesatzsatzung
Das Liegenschaftsamt im Rathaus (Marienplatz 2) verwaltet rund 200 städtische Wohneinheiten sowie Wohnungen der Heiliggeist-Spitalstiftung. Angebote gehen nur an Bewerber mit schriftlicher Wohnungsbewerbung; die Vormerkung gilt ein Jahr. Bewertet werden unter anderem Familien-, Wohnort- und Arbeitsplatzbezug zu Wasserburg. Den Wohnberechtigungsschein für öffentlich geförderte Wohnungen beantragen Sie beim Landratsamt Rosenheim (Wohnsitz im Landkreis, Einkommensgrenzen) — nicht im Rathaus. Online geht der Antrag über die E-Services des Landkreises.
Quelle: Stadt Wasserburg a.Inn; LiegenschaftsamtQuelle: Landratsamt Rosenheim; Wohnberechtigungsschein
Einen klassischen Anwohnerparkausweis gibt es nicht. In den Gassen der Altstadt gilt Kurzparken: 1,70 € je Stunde, Höchstparkdauer 2 Stunden (Mo–Fr 9–18 Uhr, Sa 9–14 Uhr). Die Parkhäuser Kellerstraße und Überfuhrstraße sowie der Parkplatz Unter der Rampe sind bis 4 Stunden gebührenfrei, danach 2,50 € Tagespauschale; Monatskarte 25 €. Monatskarten gelten nicht in den Altstadtgassen und am Parkplatz Am Gries.
Quelle: Stadt Wasserburg a.Inn; Parken AltstadtQuelle: Stadt Wasserburg a.Inn; Parkgebühren
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Ja, seit dem 1. Januar 2026 (bis 31. Dezember 2029). Wasserburg a.Inn steht in der Anlage zur MiSchuV (Landkreis Rosenheim, Nr. 1.17.24). Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen (unter anderem erstmalige Vermietung nach dem 1. Oktober 2014) prüft die Vertragsakte — keine Rechtsberatung.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz 2026
Im gelisteten Gebiet gilt die abgesenkte Kappung: Erhöhungen nach der ortsüblichen Vergleichsmiete dürfen 15 % in drei Jahren nicht überschreiten (statt 20 %). Das folgt aus derselben MiSchuV wie die Bremse.
Die Stadt veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Eine Erhöhung nach § 558a BGB muss der Vermieter dann anders begründen (Vergleichswohnungen, Gutachten oder ein Mietspiegel der Umgebung). Portal-Preisübersichten ersetzen das nicht.
Den Wohnberechtigungsschein stellt das Landratsamt Rosenheim aus, nicht die Stadt. Voraussetzung ist unter anderem Wohnsitz im Landkreis und Einhaltung der Einkommensgrenzen; ab 16 Jahren braucht jede Person eine Einkommenserklärung. Der Online-Antrag liegt in den E-Services des Landkreises.
Quelle: Landratsamt Rosenheim; WohnberechtigungsscheinQuelle: Landratsamt Rosenheim; E-Services WBS
Schriftlich beim Liegenschaftsamt (Rathaus Marienplatz 2). Die Stadt verwaltet rund 200 Wohnungen plus Bestände der Heiliggeist-Spitalstiftung. Ohne Bewerbung gibt es kein Angebot. Die Vormerkung endet nach einem Jahr und muss dann erneuert werden. Bei der Vergabe zählen soziale Kriterien (Familien-, Wohnort-, Arbeitsplatzbezug, Wohnungsnotstand, Schwerbehinderung), nicht die Reihenfolge der Anmeldung.
Die Gebührensatzung gilt ab 1. September 2025. Für das erste Kind bis 3 Jahre liegen die Monatsbeiträge je nach Buchungszeit bei 240 bis 360 €, ab 3 Jahren bei 145 bis 205 € (Spiel- und Getränkegeld 11 € enthalten). Gebühren laufen über zwölf Monate; in der Krippe ist Mittagessen Pflicht. Der WasserburgPass ermöglicht beim Träger eine Ermäßigung bis 100 €/Monat, wenn das Kind nach dem 1. Januar 2025 geboren wurde, kein staatlicher Zuschuss greift und das Jugendamt die Übernahme abgelehnt hat. Den landesweiten Kindergarten-Zuschuss siehe Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Wasserburg a.Inn; Kita-GebührensatzungQuelle: Stadt Wasserburg a.Inn; WasserburgPass
Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Maßgeblich ist die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025). Die Stadt setzt Hebesatz B auf 380 v. H.; das Finanzamt liefert den Messbetrag. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Das Landesmodell steht im Bundesland-Block.
Nein — es gibt keinen Bewohnerparkausweis. In den Gassen zahlen Sie 1,70 € je Stunde bei maximal 2 Stunden. Länger parken Sie günstiger in den Parkhäusern (4 Stunden frei, danach 2,50 €/Tag). Monatskarten gelten nicht in den Altstadtstraßen.
Quelle: Stadt Wasserburg a.Inn; Parken AltstadtQuelle: Stadt Wasserburg a.Inn; Parkgebühren
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden