Immobilien zum Mieten in Wehr - Baden

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Das Wichtigste zum Mieten in Wehr - Baden

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Wehr - Baden keine Mietpreisbremse: Die Stadt steht nicht in der Landes-Kulisse — im Gegensatz zu Lörrach und Weil am Rhein. Neuvertragsmieten sind landesrechtlich nicht auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 % begrenzt. Im laufenden Vertrag bleibt die bundesübliche Kappung von 20 % in drei Jahren.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

Wohnberechtigung bei der Stadt — ohne Wohnungsanspruch

Wer eine öffentlich geförderte Sozialmietwohnung sucht, braucht einen Wohnberechtigungsschein (WBS): die Bescheinigung, dass der Haushalt die Einkommensgrenzen einhält. Den Antrag stellen Sie bei der Gemeinde, in der Sie sich gewöhnlich aufhalten — in Wehr bei der Stadtverwaltung. Der Schein begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung; Sie bewerben sich selbst beim Vermieter.

Quelle: Land Baden-Württemberg; WohnberechtigungQuelle: Stadt Wehr; Bürgerservice Leistungen

Kita nach Satzung — Parken ohne Gebühr

Eine landesweite Beitragsfreiheit gibt es nicht. Die Satzung vom 1. Juli 2025 (in Kraft 1. September 2025) staffelt nach Alter und Betreuungszeit. Im Kindergartenjahr 2025/26 liegen für das erste Kind in der verlängerten Öffnungszeit (ab 6 Stunden) 193 Euro (über drei Jahre) bzw. 414 Euro (unter drei Jahren) im Monat an. Das dritte Kind, das gleichzeitig eine städtische Einrichtung besucht, ist beitragsfrei. Ganztagsplätze setzen einen gemeinsamen Beschäftigungsumfang von mindestens 150 % voraus (Alleinerziehende: 50 %). Rund 560 stadtnahe Parkplätze sind laut Stadt kostenlos.

Quelle: Stadt Wehr; Kita-Satzung GebührenQuelle: Stadt Wehr; KindertageseinrichtungenQuelle: Stadt Wehr; Parken kostenlos

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Wehr - Baden

  • Gilt in Wehr die Mietpreisbremse?
  • Ist Wehr in der Gebietskulisse ab 2026?
  • Gilt die Bremse in Lörrach, aber nicht in Wehr?

Nein. Wehr - Baden steht nicht in der Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung ab dem 1. Januar 2026. Nachbarn wie Lörrach und Weil am Rhein gehören zur Kulisse, Wehr nicht. Die Neuvertragsmiete ist hier landesrechtlich nicht auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 % begrenzt. Landesweite Details stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse Kulisse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Wehr bei einer Mieterhöhung?
  • Gilt in Wehr 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Ist die Kappungsgrenze in Wehr abgesenkt?

Die abgesenkte Grenze von 15 % in drei Jahren gilt nur in derselben Gebietskulisse wie die Mietpreisbremse. Wehr gehört nicht dazu. Im laufenden Vertrag bleibt es bei der bundesüblichen Kappung von höchstens 20 % in drei Jahren — höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Modernisierungserhöhungen nach anderen Vorschriften bleiben davon unberührt.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

  • Wo beantrage ich in Wehr einen Wohnberechtigungsschein?
  • Brauche ich einen WBS für eine Sozialwohnung?
  • Gibt der WBS Anspruch auf eine Wohnung?

Den Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei der Gemeinde, in der Sie sich gewöhnlich aufhalten — in Wehr bei der Stadtverwaltung. Er ist nötig, um eine öffentlich geförderte Sozialmietwohnung anmieten zu dürfen, begründet aber keinen Anspruch auf ein konkretes Objekt. Rechtsgrundlage ist das Landeswohnraumförderungsgesetz. Formulare und Onlineweg beschreibt das Landesministerium; die Stadt bündelt Leistungen im Bürgerservice.

Quelle: Land Baden-Württemberg; WohnberechtigungQuelle: Stadt Wehr; Bürgerservice

  • Was zahlen Familien in Wehr für die Kita?
  • Welche Voraussetzung gilt für einen Ganztagsplatz?
  • Was kostet das Mittagessen in der Ganztageskita?

Elternbeiträge sind kommunal, nicht landesweit frei. Im Kindergartenjahr 2025/26 liegt die verlängerte Öffnungszeit für das erste Kind bei 193 Euro (über drei Jahre) bzw. 414 Euro (unter drei Jahren) im Monat. Das dritte Kind in einer städtischen Einrichtung gleichzeitig ist frei. Ganztag (ab 8 Stunden) setzt 150 % gemeinsamen Beschäftigungsumfang voraus (Alleinerziehende 50 %) und erhebt zusätzlich ein Essensgeld von derzeit 84 Euro im Monat (Pauschale für 12 Monate).

Quelle: Stadt Wehr; Kita-Satzung

  • Ist die Grundsteuer in Wehr auf Mieter umlegbar?
  • Welcher Hebesatz gilt 2026 in Wehr?
  • Steht die Grundsteuer in den Nebenkosten?

Die Grundsteuer dürfen Vermieter über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt sie beim Eigentümer. Nach der Reform (ab 2025) gilt in Wehr 2026 der Hebesatz der Grundsteuer B von 400 % (A: 320 %). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Der Jahresbetrag steht im Bescheid — ohne Rechenbeispiel hier.

Quelle: Stadt Wehr; Hebesätze 2026

  • Was kostet Parken, wenn ich in Wehr zur Miete wohne?
  • Gibt es Bewohnerparken in Wehr?
  • Sind die Innenstadt-Parkplätze gebührenpflichtig?

Die Stadt hält rund 560 kostenlose Parkplätze in Stadtnähe vor. Eine Bewohnerparkzone mit Ausweis beschreibt sie auf der Parkenseite nicht. Für Mieter ohne Stellplatz ist das kostenfreie Angebot der praktische Alltagshinweis.

Quelle: Stadt Wehr; Parken

  • Hilft der BürgerBus im Alltag ohne Auto?
  • Fährt der BürgerBus am Wochenende?
  • Kostet die BürgerBus-Fahrt etwas?

Ja, an Werktagen zu den genannten Zeiten: vormittags Montag, Mittwoch, Freitag und nachmittags Dienstag und Donnerstag — nicht am Wochenende und nicht an Feiertagen. Das Angebot ist laut Stadt kostenlos und deckt Wehr und Öflingen mit über 60 Haltestellen ab. Für den Weg zum Halt Wehr-Brennet oder nach Schopfheim bleibt die Linie 7335 (WTV) maßgeblich.

Quelle: Stadt Wehr; BürgerBusQuelle: Waldshuter Tarifverbund; Linie 7335

  • Wie hoch sind Wasser und Abwasser in Wehr — relevant für die Nebenkosten?
  • Was kostet der Kubikmeter Trinkwasser?
  • Wer macht die Müllgebühren?

Die Stadt nennt als Wassergebühr 2,40 Euro je Kubikmeter zuzüglich 7 % Umsatzsteuer. Schmutzwasser: Kanal 0,33 Euro und Klärgebühr 1,70 Euro je Kubikmeter; Niederschlagswasser 0,28 Euro je Quadratmeter. Die Müllabfuhr liegt beim Landratsamt Waldshut, nicht bei der Stadt.

Quelle: Stadt Wehr; Gebühren Wasser Abwasser

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