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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Weilburg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Weilburg eine Wohnung sucht, findet keine Mietpreisbremse: Die Stadt fehlt in der hessischen Mieterschutzverordnung (Stand bis 25. November 2026). Neuvertragsmieten sind damit nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt; Bestandserhöhungen folgen der allgemeinen Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren.
Quelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung
Die Landes-Beitragsfreistellung (siehe Bundesland-Block) gilt auch hier. Darüber erhebt die Stadt laut Satzung ab 1. Mai 2025 anteilige Beiträge, etwa 22 € für sieben Stunden beim ersten Kind. Unter drei Jahren kostet die 6-Stunden-Buchung 132 €; das dritte Kind ist beitragsfrei. Zukaufstunden: 5 € je 60 Minuten. Anmeldung schriftlich bei der Stadtverwaltung.
Quelle: Stadt Weilburg; Kita-Kostenbeitragssatzung
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Zuständig ist die Wohnungsbehörde der Gemeinde; im Verwaltungsportal Hessen ist die Weilburger Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH, Ahäuser Weg 4a, als Ansprechpartnerin genannt. Die Ausstellung ist in Hessen kostenfrei; ein WBS allein begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung.
Quelle: Verwaltungsportal Hessen; WGW WeilburgQuelle: Verwaltungsportal Hessen; Wohnberechtigungsschein
Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt 2026 der Hebesatz Grundsteuer B von 370 % (Grundsteuer A: 220 %). In der Innenstadt brauchen Sie ohne Stellplatz oft den Bewohnerparkausweis (Zonen A/B/C, 15 € im Jahr).
Quelle: IHK Limburg-Weilburg; Hebesätze 2026Quelle: Stadt Weilburg; Bewohnerparkausweis
Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:
Nein. Weilburg steht nicht auf der Gemeindeliste der hessischen Mieterschutzverordnung. Die Mietpreisbremse (höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Wiedervermietung) greift hier nicht. Die Verordnung gilt in den gelisteten Kommunen bis 25. November 2026.
Weil Weilburg nicht unter die Mieterschutzverordnung fällt, gilt die allgemeine Kappungsgrenze: maximal 20 % innerhalb von drei Jahren (bezogen auf die ortsübliche Vergleichsmiete), sofern der Mietvertrag keine günstigere Regelung vorsieht. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze gilt nur in den gelisteten Kommunen.
Ein von der Stadt Weilburg veröffentlichter Mietspiegel ist nicht bekannt. Private Portal-Auswertungen ersetzen keinen amtlichen Spiegel. Für eine Mieterhöhung nach Vergleichsmiete bleiben andere Begründungswege (etwa Vergleichswohnungen oder Gutachten) — im Zweifel Fachstelle prüfen.
Den Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei der Wohnungsbehörde. Im Verwaltungsportal ist die Weilburger Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH, Ahäuser Weg 4a, als Ansprechpartnerin genannt. Die Ausstellung ist in Hessen kostenfrei. Ein WBS begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung.
Quelle: Verwaltungsportal Hessen; WGW WeilburgQuelle: Verwaltungsportal Hessen; Wohnberechtigungsschein
Ja, die Grundsteuer darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt 2026 der Hebesatz Grundsteuer B von 370 %. Ohne Umlageklausel bleibt die Steuer beim Eigentümer.
Wenn Sie in den Zonen A, B oder C ohne eigenen Stellplatz wohnen, beantragen Sie den Bewohnerparkausweis (15 €/Jahr, ein Fahrzeug). Innenstadt-Bewohner können ein Dauerparkticket für Parkdecks und Parkhaus Innenstadt für 24 €/Jahr kaufen. Der Ausweis reserviert keinen konkreten Platz.
Quelle: Stadt Weilburg; BewohnerparkausweisQuelle: Stadt Weilburg; Parkgebührenordnung
Bis zu sechs Stunden täglich ist der Kindergarten ab dem vollendeten dritten Lebensjahr landesweit beitragsfrei (siehe Bundesland-Block). Längere Module sind satzungsweise kostenpflichtig, etwa 22 € für 7 Stunden beim ersten Kind. Unter drei Jahren fällt der volle Beitrag an (6 Stunden: 132 €). Anmeldung schriftlich bei der Stadt; Satzung ab 1. Mai 2025.
Über den Bahnhof Weilburg im RMV: RB 45, RE 24 und RE 25 (Tabelle G 45, Limburg–Weilburg–Gießen). Fahrplanstand 14. Dezember 2025 bis 12. Dezember 2026; aktuelle Verbindungen in der RMV-Auskunft.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden