Immobilien zum Mieten in Braunfels

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Das Wichtigste zum Mieten in Braunfels

Neuverträge in Braunfels unterliegen keiner Mietpreisbremse. Die Stadt fehlt in der hessischen Mieterschutzverordnung; die abgesenkte Kappung von 15 % gilt hier ebenfalls nicht. Bestandsmieten dürfen innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 % bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen. Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht Braunfels nicht. Landesweite Kaufsteuern stehen im Block „Bundesland Hessen“.

Quelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung

Vergleichsmiete ohne amtlichen Spiegel

Ohne qualifizierten Mietspiegel muss eine Mieterhöhung nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs begründet werden — typischerweise mit Vergleichswohnungen oder einem Gutachten. Die Grundsteuer dürfen Vermieter über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Reform (ab 2025) liegt der Hebesatz der Grundsteuer B 2026 bei 385 %; das Finanzamt Wetzlar setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer.

Quelle: IHK Gießen-Friedberg; Hebesatz B 2026Quelle: Stadt Braunfels; Grundsteuer Finanzamt Wetzlar

Wohnberechtigungsschein im Rathaus, nicht beim Kreis

Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Zuständig ist die Stadt Braunfels (Hüttenweg 3) — nicht die Kreisverwaltung. Der Schein gilt in der Regel ein Jahr und ist keine Wohnungszuweisung. Anträge und Nachweise (Ausweis, Einkommen, bei Bedarf Geburts- oder Schwerbehindertenunterlagen) nimmt die Stadt entgegen.

Quelle: Stadt Braunfels; Wohnberechtigungsschein

Parkausweis und Bus nach Wetzlar

Einen Bewohnerparkausweis beantragen Sie beim Bürger- und Ordnungsamt (Fachdienst 1.3). Anspruch hat, wer im Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung seinen Hauptwohnsitz hat. Die Gebühr nennt die Behörde vor Ort. Pendeln nach Wetzlar: RMV-Linie 185 (Baustellenfahrplan bis 12. Dezember 2026); der Bahnhof Leun/Braunfels liegt in Leun, Anbindung mit Linie 180.

Quelle: Stadt Braunfels; AnwohnerparkausweisQuelle: VLDW; Linien 180 und 185

Bundesland Hessen:

  • Grunderwerbsteuer: 6 %
  • Hessengeld: Landesförderung Eigentum (Erstkauf selbstgenutzt) — siehe Quelle
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Verordnungskulisse; Verlängerung streitig
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:

Häufige Fragen zum Mieten in Braunfels

  • Gilt in Braunfels die Mietpreisbremse?
  • Steht Braunfels auf der hessischen MiSchuV-Liste?
  • Ist die Wiedervermietungsmiete gedeckelt?

Nein. Braunfels gehört nicht zu den 49 Gemeinden der hessischen Mieterschutzverordnung. Die Mietpreisbremse begrenzt die Wiedervermietungsmiete daher hier nicht. Landesweite Listen und Streit um die Verlängerung: siehe Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.

Quelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Braunfels?
  • Sind 15 Prozent in drei Jahren vorgeschrieben?
  • Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?

Es gilt die bundesübliche Kappung: höchstens 20 % in drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze der MiSchuV greift nur in den gelisteten Gemeinden — Braunfels gehört nicht dazu.

Quelle: Land Hessen; Kappungsgrenze MiSchuV

  • Gibt es in Braunfels einen amtlichen Mietspiegel?
  • Hat der Lahn-Dill-Kreis einen qualifizierten Mietspiegel?
  • Womit begründet der Vermieter eine Erhöhung?

Die Stadt veröffentlicht keinen amtlichen oder qualifizierten Mietspiegel. Portal-„Mietspiegel“ mit Angebotsmieten sind keine behördliche Grundlage. Eine Erhöhung muss der Vermieter nach den allgemeinen BGB-Wegen begründen (etwa Vergleichswohnungen oder Gutachten).

  • Wo beantrage ich in Braunfels einen Wohnberechtigungsschein?
  • Ist der Kreis für den WBS zuständig?
  • Wie lange gilt der WBS?

Beim Rathaus der Stadt Braunfels (Hüttenweg 3), nicht bei der Kreisverwaltung. Der Schein gilt in der Regel ein Jahr, berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug geförderter Wohnungen und ist keine Zuweisung. Mitbringen: Ausweis, Einkommensnachweise, bei Bedarf weitere Urkunden.

Quelle: Stadt Braunfels; Wohnberechtigungsschein

  • Brauche ich in Braunfels einen Anwohnerparkausweis?
  • Wo beantrage ich den Bewohnerparkausweis?
  • Wer ist im Ordnungsamt zuständig?

Nur wenn Sie in einem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung wohnen. Den Ausweis beantragen Sie beim Bürger- und Ordnungsamt (Fachdienst 1.3). Jede Person erhält in der Regel nur einen Ausweis für ein dauerhaft genutztes Fahrzeug. Die Gebühr nennt die Behörde.

Quelle: Stadt Braunfels; Anwohnerparkausweis

  • Darf der Vermieter die Grundsteuer auf die Nebenkosten umlegen?
  • Welcher Hebesatz gilt 2026 in Braunfels?
  • Wer setzt den Messbetrag fest?

Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Fehlt die Klausel, trägt der Eigentümer die Steuer. Nach der Reform (ab 2025) liegt der Hebesatz der Grundsteuer B 2026 bei 385 %. Das Finanzamt Wetzlar setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Das Landesmodell steht im Bundesland-Block.

Quelle: IHK Gießen-Friedberg; Hebesatz B 2026Quelle: Stadt Braunfels; Grundsteuer Finanzamt

  • Wie pendelt man als Mieter nach Wetzlar?
  • Fährt die 185 noch mit Baustellenfahrplan?
  • Gilt der RMV-Tarif?

Ja — Linie 185 nach Wetzlar, aktuell Baustellenfahrplan bis 12. Dezember 2026. Der Bahnhof Leun/Braunfels liegt in Leun; Linie 180 bindet ihn an. Es gilt der RMV-Tarif.

Quelle: VLDW; Fahrpläne nach Wetzlar

  • Was zahlen Familien in Braunfels für die Kita?
  • Ist der Kindergarten beitragsfrei?
  • Wo liegt die Gebührensatzung?

Kindergarten ab dem vollendeten dritten Lebensjahr: landesweit bis sechs Stunden täglich beitragsfrei (siehe Bundesland-Block). Krippe, Mehrstunden und Verpflegung bleiben nach der Kindergartengebührensatzung der Stadt zahlbar. Vormerkung über das Anmeldeportal, Kontakt kita@braunfels.de.

Quelle: Hessen Sozial; Kita-BeitragsfreiheitQuelle: Stadt Braunfels; Kinderbetreuung

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