Immobilien zum Kaufen in Weilheim an der Teck
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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Weilheim an der Teck – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Kaufen in Weilheim an der Teck
Das Grundbuch für Weilheim an der Teck führt das Amtsgericht Böblingen. Das Amtsgericht Kirchheim unter Teck führt es für diesen Bezirk nicht. Die Anschrift ist Otto-Lilienthal-Straße 24 in Böblingen. Einsicht bekommen Sie nur mit berechtigtem Interesse, etwa als Eigentümer oder mit Vollmacht. Die Einsicht selbst ist gebührenfrei. Ein unbeglaubigter Ausdruck kostet 10 €, ein beglaubigter 20 €.
Quelle: Amtsgericht Kirchheim; GrundbuchzuständigkeitQuelle: Amtsgericht Böblingen; GrundbuchausdruckQuelle: Justiz BW; Grundbuchamtsbezirk
Hebesatz B 270 für 2026
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Weilheim an der Teck für 2026 der Hebesatz der Grundsteuer B mit 270 v. H. Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe liegt bei 320 v. H. Der Gemeinderat hat die Hebesatzsatzung am 18. November 2025 beschlossen. Sie gilt ab dem 1. Januar 2026. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest. Die Stadt setzt den Hebesatz darauf an. Die Jahressteuer steht im Bescheid der Stadt. Der Hebesatz ist kein Verkaufspreis.
Quelle: Stadt Weilheim an der Teck; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Stadt Weilheim an der Teck; Steuern und Gebühren
Wärmeplan ohne Anschlusszwang
Wer ein Haus kauft, sollte den Wärmeplan vom 14. Mai 2024 kennen. Der Gemeinderat hat ihn an diesem Tag verabschiedet und fünf Maßnahmen für die folgenden fünf Jahre beschlossen. Zwei Studien prüfen Wärmenetze: im Westen Abwärme der Kläranlage plus Erdkollektoren, am Gewerbegebiet Rosenloh Abwärme aus dem Gebiet. Ein Anschlusszwang folgt daraus nicht. Die Studien klären die Machbarkeit. Sie ersetzen keinen Bescheid für Ihr Haus.
Quelle: Stadt Weilheim an der Teck; Wärmeplan Kauf
Bodenrichtwert und Förderung im Kreis
Bodenrichtwerte lesen Sie in BORIS-BW. Der Richtwert beschreibt eine Zone. Er ist nicht der Preis, den Sie mit dem Verkäufer vereinbaren. Für ein Förderdarlehen zum selbst genutzten Eigentum ist das Landratsamt Esslingen zuständig, als Wohnraumförderstelle für alle 44 Kommunen des Kreises. Den Antrag stellen Sie im Portal der L-Bank. Das Landratsamt prüft die Voraussetzungen und gibt den Vorgang an die L-Bank weiter.
Quelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BWQuelle: Landkreis Esslingen; Wohnbauförderung
Wasser und Abwasser im Bescheid
Wasser und Abwasser setzt die Stadt gesondert an. Auf der städtischen Übersicht stehen ein Grundpreis Wasser von 26,19 € inklusive 7 % Mehrwertsteuer, Trinkwasser mit 2,56 € je Kubikmeter zuzüglich Mehrwertsteuer, Schmutzwasser mit 3,57 € je Kubikmeter und Niederschlagswasser mit 0,46 € je Quadratmeter. Den Betrag für Ihr Grundstück lesen Sie im Bescheid nach.
Quelle: Stadt Weilheim an der Teck; Wasser und Abwasser
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen zum Kaufen in Weilheim an der Teck
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Weilheim an der Teck?
- Welcher Hebesatz B gilt 2026?
- Ist das der Verkaufspreis meines Grundstücks?
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt ab dem Kalenderjahr 2026 der Hebesatz Grundsteuer B von 270 v. H. und Grundsteuer A von 320 v. H. Die Satzung stammt vom 18. November 2025. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Das ist kein Verkaufspreis. Das Landesmodell steht im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Weilheim an der Teck; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Stadt Weilheim an der Teck; Steuern und Gebühren
- Wo ist das Grundbuchamt für Weilheim an der Teck?
- Macht das Amtsgericht Kirchheim das Grundbuch?
- Was kostet ein Grundbuchausdruck?
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Böblingen, Otto-Lilienthal-Straße 24. Das Amtsgericht Kirchheim unter Teck führt das Grundbuch nicht. Einsicht nur bei berechtigtem Interesse und gebührenfrei. Unbeglaubigter Ausdruck 10 €, beglaubigt 20 €.
Quelle: Amtsgericht Kirchheim; GrundbuchzuständigkeitQuelle: Amtsgericht Böblingen; Grundbuchamt
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf?
- Welche Kaufnebenkosten kommen dazu?
- Steht der Satz im Bundesland-Block?
Der Satz ist im Land einheitlich. Sie finden ihn im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Dazu kommen Notar- und Grundbuchgebühren. Ein Maklerhonorar nur, wenn Sie einen Makler beauftragen.
- Wo finde ich Bodenrichtwerte für Weilheim?
- Was ist BORIS-BW?
- Ist der Bodenrichtwert der Kaufpreis?
Öffentliche Bodenrichtwerte liefert BORIS-BW. Der Wert ist eine zonale Orientierung und kein vereinbarter Kaufpreis.
- Wo beantrage ich Landesförderung für selbst genutztes Eigentum?
- Ist das Landratsamt Esslingen zuständig?
- Läuft der Antrag über die L-Bank?
Das Landratsamt Esslingen ist Wohnraumförderstelle für alle 44 Kommunen des Kreises. Den Antrag auf Eigentumsförderung stellen Sie im Portal der L-Bank. Das Landratsamt prüft die Voraussetzungen und leitet den Vorgang weiter.
- Muss ich mein Haus an ein Wärmenetz anschließen?
- Was steht im Wärmeplan vom Mai 2024?
- Was prüfen die Studien an Kläranlage und Rosenloh?
Nein. Der am 14. Mai 2024 beschlossene Wärmeplan ist ein Plan der Stadt, kein Anschlusszwang. Geplant sind unter anderem Machbarkeitsstudien für ein Netz Weilheim West (Abwärme der Kläranlage, Erdkollektoren) und für Rosenloh.
- Ist ein Grundstück in Weilheim hochwassergefährdet?
- Wo prüfe ich die Lage meines Flurstücks?
- Gibt es Hochwassergefahrenkarten?
Das hängt vom Flurstück ab, nicht von der Stadtgrenze. Prüfen Sie die Lage in den Hochwassergefahrenkarten des Landes.
- Wie hoch sind Wasser- und Abwassergebühren?
- Was kostet der Kubikmeter Schmutzwasser?
- Gibt es eine Niederschlagswassergebühr?
Auf der städtischen Übersicht: Grundpreis Wasser 26,19 € inklusive 7 % Mehrwertsteuer, Trinkwasser 2,56 € je Kubikmeter zuzüglich Mehrwertsteuer, Schmutzwasser 3,57 € je Kubikmeter, Niederschlagswasser 0,46 € je Quadratmeter. Den Betrag für Ihr Grundstück lesen Sie im Bescheid.
- Gilt die Mietpreisbremse, wenn ich später vermiete?
- Unterscheidet sich Kirchheim beim späteren Vermieten?
- Welche Kappung gilt dann im Bestand?
Bei einer späteren Vermietung in Weilheim gilt keine Mietpreisbremse. Kirchheim unter Teck steht in der Gebietskulisse, Weilheim an der Teck nicht. Im Bestand bleibt hier die Kappung bei 20 % in drei Jahren.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden