Immobilien zum Mieten in Weilheim i.OB
0 Immobilien werden in Weilheim i.OB zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Weilheim i.OB – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Weilheim i.OB
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Weilheim i.OB die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Parallel ist die Kappungsgrenze auf 15 % in drei Jahren abgesenkt (MiSchuV bis 31. Dezember 2029). Wer später kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer.
Quelle: Freistaat Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz RegelnQuelle: Finanzamt München; Grunderwerbsteuer
Was begrenzt Mieterhöhungen im laufenden Vertrag?
Die abgesenkte Kappungsgrenze begrenzt Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete: Innerhalb von drei Jahren höchstens 15 % statt der allgemeinen 20 %. Nach Umwandlung einer vermieteten Wohnung in Eigentum und Verkauf gilt eine Kündigungssperrfrist von zehn Jahren. Ausnahmen der Mietpreisbremse (etwa bestimmter Neubau) richten sich nach Bundesrecht — prüfen Sie den Einzelfall.
Quelle: Justiz Bayern; KappungsgrenzeQuelle: Freistaat Bayern; MiSchuV Anlage
Wie komme ich an eine Sozialwohnung?
Für geförderten Wohnraum brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Formulare und Einreichung laufen über das Amt für soziale Angelegenheiten der Stadt Weilheim i.OB; die Prüfung und Ausstellung übernimmt das Landratsamt Weilheim-Schongau. Mit gültigem Schein melden Sie sich wieder beim Sozialamt — die Stadt vermittelt Kontakte zu Bauherren und Investoren.
Quelle: Stadt Weilheim i.OB; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Weilheim i.OB; Bezahlbarer Wohnraum
Was kosten städtische Kita-Plätze?
Für städtische Kindertageseinrichtungen gelten gestaffelte Benutzungsgebühren nach Buchungszeit (Satzung, Staffel ab 1. September 2025, weitere Stufe ab 1. September 2026). Kindergartenbeiträge ermäßigen sich um den staatlichen Elternbeitragszuschuss nach BayKiBiG; Verpflegung wird getrennt abgerechnet. Anmeldung läuft über das zentrale Kitaboard der Stadt.
Quelle: Stadt Weilheim i.OB; Kita BeiträgeQuelle: STMAS Bayern; Elternbeitragszuschuss
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zum Mieten in Weilheim i.OB
- Gilt in Weilheim i.OB die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvertragsmiete in Weilheim unbegrenzt steigen?
- Seit wann greift der Mieterschutz in Weilheim i.OB?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die bayerische Mieterschutzverordnung (MiSchuV) bis zum 31. Dezember 2029. Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Im Landkreis Weilheim-Schongau stehen nur Weilheim i.OB, Penzberg und Bernried auf der Verordnungsliste.
Quelle: Freistaat Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Freistaat Bayern; MiSchuV Gemeindeliste
- Welche Kappungsgrenze gilt in Weilheim i.OB?
- Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?
- Gilt in Weilheim 15 oder 20 Prozent Kappung?
Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren — statt der allgemeinen 20 %. Erhöhungen müssen sich weiterhin an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Zusätzlich gilt nach Umwandlung in Eigentum eine Kündigungssperrfrist von zehn Jahren.
Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz RegelnQuelle: Freistaat Bayern; Mieterschutzverordnung
- Gibt es in Weilheim i.OB einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete für Weilheim?
- Hat die Stadt Weilheim einen qualifizierten Mietspiegel?
Ein öffentlich ausgewiesener qualifizierter Mietspiegel der Stadt Weilheim i.OB ist derzeit nicht belegt. Für die Mietpreisbremse und Mieterhöhungen bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich — im Zweifel über Vergleichswohnungen, Auskünfte von Mietvereinen oder gerichtliche Prüfung.
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Weilheim i.OB?
- Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen in Weilheim?
- Wer stellt den WBS für Weilheim aus?
Formulare und Einreichung laufen über das Amt für soziale Angelegenheiten der Stadt Weilheim i.OB (Admiral-Hipper-Straße 20). Das Landratsamt Weilheim-Schongau prüft und stellt den Wohnberechtigungsschein aus. Mit gültigem Schein melden Sie sich wieder beim Sozialamt für die Vermittlung zu gefördertem Wohnraum.
Quelle: Stadt Weilheim i.OB; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Weilheim i.OB; Bezahlbarer Wohnraum
- Was zahlen Mieter-Familien für städtische Kita-Betreuung?
- Wie hoch sind die Elternbeiträge nach Stundenbuchung?
- Ist Verpflegung im Kita-Beitrag enthalten?
Die monatliche Gebühr richtet sich nach der gebuchten Tagesdauer (Staffel ab 1. September 2025). Kindergartenbeiträge ermäßigen sich um den staatlichen Elternbeitragszuschuss; Verpflegung ist nicht enthalten und wird separat abgerechnet (Verpflegungsbeitrag je Essen ab 01.09.2025: 4,25 €).
Quelle: Stadt Weilheim i.OB; Kita BeiträgeQuelle: Stadt Weilheim i.OB; Kita Gebührensatzung
- Lohnt sich Wohnen in Weilheim trotz Pendeln nach München?
- Wie ist die ÖPNV-Anbindung für Münchner Pendler?
- Reicht ein MVV-Ticket für den Arbeitsweg?
Seit dem 1. Januar 2025 gilt der MVV-Tarif im gesamten Landkreis — Regionalzug und Umstieg in München mit einem Verbundticket. Ob sich der Umzug lohnt, hängt von Ihrer Fahrzeit und Ihrem Ticketmodell ab; prüfen Sie konkrete Verbindungen in der MVV-Auskunft.
Quelle: Landkreis Weilheim-Schongau; MVV-BeitrittQuelle: Landkreis Weilheim-Schongau; MVV Presse
- Betrifft mich als Mieter die Grundsteuer in Weilheim?
- Kann der Vermieter die Grundsteuer umlegen?
- Wie hoch ist der Hebesatz B in Weilheim i.OB?
Die Grundsteuer trägt der Eigentümer; in der Nebenkostenabrechnung darf sie nur umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt bei 400 % für 2025 und Folgejahre (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025, bayerisches Flächenmodell).
Quelle: Stadt Weilheim i.OB; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Freistaat Bayern; Grundsteuer Flächenmodell
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden