Immobilien in Weilheim i.OB

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Das Wichtigste über Weilheim i.OB

Wer in Weilheim i.OB mietet oder kauft, trifft vor allem auf zwei feste Rahmenbedingungen: Seit dem 1. Januar 2026 gelten hier die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren (MiSchuV Bayern, bis 31. Dezember 2029). Beim Kauf fallen in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer an.

Quelle: Freistaat Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Justiz Bayern; MiSchuV PresseQuelle: Finanzamt München; Grunderwerbsteuer

Welche Mieterschutz-Regeln greifen hier — und wo nicht?

Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Im laufenden Vertrag sind Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren gekappt; nach Umwandlung in Eigentum gilt eine Kündigungssperrfrist von zehn Jahren. Im Landkreis Weilheim-Schongau stehen laut Verordnung nur drei Gemeinden auf der Liste: Weilheim i.OB, Penzberg und Bernried — Nachbargemeinden ohne Eintrag fallen nicht unter diese Kulisse.

Quelle: Freistaat Bayern; MiSchuV Gemeindeliste

Wie kommen Sie mit dem MVV nach München?

Seit dem 1. Januar 2025 gehört der Landkreis Weilheim-Schongau zum Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV). Vom Bahnhof Weilheim fahren Regionalzüge (u. a. RB 6 / RB 60) Richtung München; Stadt- und Regionalbusse laufen unter dem gemeinsamen MVV-Tarif. Ein Verbundticket gilt damit ohne Tarifbruch über die frühere Verbundgrenze hinaus.

Quelle: Landkreis Weilheim-Schongau; MVV-BeitrittQuelle: Verkündungsplattform Bayern; MVV-Erweiterung

Was zahlen Eigentümer an Grundsteuer — und was sagt der Wärmeplan?

Für Grundstücke (Grundsteuer B) gilt der Hebesatz 400 % für das Haushaltsjahr 2025 und die Folgejahre (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025; bayerisches Flächenmodell). Der kommunale Wärmeplan liegt als Abschlussbericht vor und zeigt Orientierungen zur künftigen Wärmeversorgung — ohne Anschlusszwang für Bestandsgebäude.

Quelle: Stadt Weilheim i.OB; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Freistaat Bayern; Grundsteuer FlächenmodellQuelle: Stadt Weilheim i.OB; Wärmeplanung

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zu Wohnen in Weilheim i.OB

  • Gehört Weilheim i.OB zum MVV — und seit wann?
  • Kann ich mit einem MVV-Ticket von Weilheim nach München fahren?
  • Seit wann gilt der MVV-Tarif im Landkreis Weilheim-Schongau?

Ja. Der Landkreis Weilheim-Schongau ist seit dem 1. Januar 2025 Verbundpartner des Münchner Verkehrs- und Tarifverbunds (MVV). Regionalzüge und Busse im Landkreis laufen im gemeinsamen Tarif; vom Bahnhof Weilheim erreichen Sie München ohne Tarifbruch an der früheren Verbundgrenze.

Quelle: Landkreis Weilheim-Schongau; MVV-BeitrittQuelle: Verkündungsplattform Bayern; MVV-Erweiterung

  • Wie komme ich mit dem Zug von Weilheim nach München?
  • Gibt es eine Direktverbindung Weilheim–München?
  • Welche Regionalzüge halten in Weilheim i.OB?

Vom Bahnhof Weilheim fahren Regionalzüge (u. a. RB 6 / RB 60 über Tutzing) Richtung München Hauptbahnhof. Für den Stadtverkehr in München steigen Sie dort in S- und U-Bahn um. Aktuelle Fahrpläne und Tickets finden Sie in der MVV-Auskunft.

Quelle: Landkreis Weilheim-Schongau; MVV-FahrplanQuelle: MVV München; Verbundportal

  • Was kosten Kita-Plätze in städtischen Einrichtungen in Weilheim i.OB?
  • Gibt es in Weilheim Beitragsfreiheit für den Kindergarten?
  • Wie sind die Elternbeiträge nach Buchungszeit gestaffelt?

Nein — eine allgemeine Beitragsfreiheit gibt es nicht. Die Stadt erhebt gestaffelte Benutzungsgebühren nach täglicher Buchungszeit (aktuelle Staffel ab 1. September 2025, weitere Stufe ab 1. September 2026). Kindergartenbeiträge ermäßigen sich um den staatlichen Elternbeitragszuschuss nach BayKiBiG; Essen wird getrennt abgerechnet.

Quelle: Stadt Weilheim i.OB; Kita BeiträgeQuelle: STMAS Bayern; Kita-Finanzierung

  • Wo melde ich mein Kind für einen Betreuungsplatz an?
  • Gibt es in Weilheim ein zentrales Kita-Anmeldeportal?
  • Wie funktioniert Kitaboard in Weilheim i.OB?

Die Anmeldung läuft online über das Kitaboard der Stadt Weilheim i.OB. Sie wählen bis zu fünf Wunsch-Einrichtungen; die Vormerkung ist keine Platzzusage. Bei Fragen berät die städtische Kinderbetreuung im Rathaus (Admiral-Hipper-Straße 20).

Quelle: Stadt Weilheim i.OB; Kitaboard AnmeldungQuelle: Stadt Weilheim i.OB; Kinderbetreuung

  • Gibt es in Weilheim i.OB eine kommunale Wärmeplanung?
  • Liegt ein Wärmeplan für Weilheim vor?
  • Muss ich wegen des Wärmeplans die Heizung tauschen?

Ja. Der Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung liegt vor und wurde dem Stadtrat vorgestellt. Er zeigt Orientierungen für Netze und dezentrale Lösungen bis 2045, begründet aber keine vorgezogene Anschlusspflicht für Bestandsgebäude.

Quelle: Stadt Weilheim i.OB; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Weilheim; Wärmeplanung

  • Wie ist der Stadtbus in Weilheim organisiert?
  • Fahren Stadtbusse in Weilheim im MVV-Tarif?
  • Wo finde ich den Liniennetzplan Weilheim?

Der Stadtbus Weilheim ist in den MVV integriert (Zonen-/Kurzstreckentarif). Liniennetz und Fahrpläne veröffentlicht die Stadt bzw. der Landkreis; aktuelle Verbindungen prüfen Sie am besten in der MVV-Auskunft.

Quelle: Stadt Weilheim i.OB; Stadtbus NetzplanQuelle: Landkreis Weilheim-Schongau; ÖPNV

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden