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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Weilheim i.OB – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Weilheim i.OB kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer — bundesweit einer der niedrigsten Sätze. Beim Mieten gilt seit dem 1. Januar 2026 die Mietpreisbremse mit Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren (MiSchuV bis Ende 2029); das betrifft Sie als Vermieter nach dem Kauf direkt.
Quelle: Finanzamt München; GrunderwerbsteuerQuelle: Freistaat Bayern; Mieterschutzverordnung
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer rechnen Sie typischerweise Notar- und Grundbuchkosten sowie — falls vermittelt — Maklercourtagen nach Bestellerprinzip ein. Die Eintragung ins Grundbuch und Auszüge beantragen Sie beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Weilheim i.OB; Einsicht setzt ein berechtigtes Interesse voraus.
Quelle: Amtsgericht Weilheim; GrundbuchamtQuelle: BayernPortal; Grundbuchausdruck
Bayern bewertet Grundstücke wertunabhängig nach dem Flächenmodell (Flächen von Grund und Gebäude, keine Verkaufspreis-Bewertung). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz. Für die Grundsteuer B gilt in Weilheim i.OB 400 % für 2025 und Folgejahre (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025).
Quelle: Freistaat Bayern; Grundsteuer FlächenmodellQuelle: Stadt Weilheim i.OB; Hebesatzsatzung 2025
Der Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung liegt vor und wurde dem Stadtrat vorgestellt. Er ordnet Versorgungsoptionen (Netze, dezentrale Lösungen) und dient als strategische Orientierung — ohne vorgezogene Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden nach dem Gebäudeenergiegesetz. Planen Sie Sanierungen und Heizungswechsel daher mit dem Plan und Ihrem Energieberater.
Quelle: Stadt Weilheim i.OB; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Weilheim; Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
In Bayern — und damit in Weilheim i.OB — beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % der Bemessungsgrundlage (regelmäßig der Kaufpreis). Das ist bundesweit der niedrigste Ländersatz.
Typisch zusätzlich: Notar- und Grundbuchgebühren sowie — falls ein Makler eingeschaltet ist — Courtage nach dem Bestellerprinzip. Planen Sie die Nebenkosten als Eigenkapitalbedarf ein; ohne bezahlte Grunderwerbsteuer erfolgt in der Regel keine Eigentumsumschreibung.
Quelle: Finanzamt München; GrunderwerbsteuerQuelle: Amtsgericht Weilheim; Grundbuchamt
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Weilheim i.OB. Ausdrucke und Einsicht erhalten Sie bei berechtigtem Interesse; einen Ausdruck können Sie auch über das BayernPortal beantragen.
Quelle: Amtsgericht Weilheim; GrundbuchamtQuelle: BayernPortal; Grundbuchausdruck
Für die Grundsteuer B gilt der Hebesatz 400 % für das Haushaltsjahr 2025 und die Folgejahre (Hebesatzsatzung vom 21. Oktober 2024). Bayern berechnet die Steuer wertunabhängig nach dem Flächenmodell — nicht nach dem aktuellen Verkaufspreis. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz.
Quelle: Stadt Weilheim i.OB; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Freistaat Bayern; Grundsteuer Flächenmodell
Ja. Weilheim i.OB steht in der MiSchuV-Liste: Seit dem 1. Januar 2026 gelten Mietpreisbremse, Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren und eine Kündigungssperrfrist von zehn Jahren nach Umwandlung — befristet bis 31. Dezember 2029.
Quelle: Freistaat Bayern; MiSchuV GemeindelisteQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz Regeln
Der kommunale Wärmeplan liegt als Abschlussbericht vor und dient als Orientierung für künftige Versorgungsoptionen. Er begründet keine vorgezogene Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden; konkrete Heizungsentscheidungen bleiben Einzelfall (Gebäudeenergiegesetz, Energieberatung).
Quelle: Stadt Weilheim i.OB; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Weilheim; Wärmeplanung
Seit dem 1. Januar 2025 gehört der Landkreis zum MVV. Regionalzüge vom Bahnhof Weilheim und der Stadtbus laufen im Verbundtarif — ein Plus für den Speckgürtel-Kauf mit Arbeitsort München.
Quelle: Landkreis Weilheim-Schongau; MVV-BeitrittQuelle: Verkündungsplattform Bayern; MVV-Erweiterung
Städtische Einrichtungen erheben gestaffelte Gebühren nach Buchungszeit (Staffel ab 1. September 2025). Keine allgemeine Beitragsfreiheit; Kindergartenbeiträge werden um den staatlichen Elternbeitragszuschuss ermäßigt. Anmeldung über Kitaboard.
Quelle: Stadt Weilheim i.OB; Kita BeiträgeQuelle: Stadt Weilheim i.OB; Kitaboard
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden