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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Peißenberg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Peißenberg kauft, zahlt die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) mit Hebesatz A 325 v. H. und Hebesatz B 380 v. H. Das Finanzamt Weilheim-Schongau setzt den Messbetrag, der Markt stellt den Grundsteuerbescheid. Eine Mietpreisbremse gilt nicht (im Landkreis nur Bernried, Penzberg und Weilheim i. OB). Den Grunderwerbsteuer-Satz finden Sie im Bundesland-Block.
Quelle: Markt Peißenberg; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage
Das Grundbuchamt im Amtsgericht Weilheim i. OB (Alpenstraße 16) führt die Grundbücher im Gerichtsbezirk. Einsicht und Auszug nur mit berechtigtem Interesse; Kaufinteressierte ohne Vollmacht des Eigentümers haben nach der Rechtsprechung in der Regel kein Einsichtsrecht. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Eintragung kommt vom Finanzamt über den Notar.
Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt Weilheim
Die kommunale Wärmeplanung führt das EWO-Kompetenzzentrum Energie EKO e. V. für den Markt als in Bearbeitung. Kommunen unter 100.000 Einwohnern müssen den Plan bis 30. Juni 2028 vorlegen. Einen Energienutzungsplan (Beschluss 2015, Vorstellung im Marktgemeinderat) gibt es bereits; daraus folgt keine Anschluss- oder Heizungspflicht.
Quelle: EKO Kompetenzzentrum; Wärmeplanung PeißenbergQuelle: Markt Peißenberg; Energienutzungsplan
Das Landratsamt führt das Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets am Wörthersbach und Fendter Bach (HQ100) auf dem Gebiet von Peißenberg und Polling. Auslegung der Unterlagen: 1. September bis 1. Oktober 2026. Ob Ihr Flurstück betroffen ist, prüfen Sie in den Karten des Landratsamts bzw. im Informationsdienst überschwemmungsgefährdete Gebiete. Es gibt eine Erschließungs- und eine Ausbaubeitragssatzung.
Quelle: Landratsamt Weilheim-Schongau; ÜberschwemmungsgebietQuelle: LfU Bayern; Hochwasser-KartenQuelle: Markt Peißenberg; Beitrags-Satzungen
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Es gilt der landesweite Satz von 3,5 % der Gegenleistung — ohne kommunalen Zuschlag. Kurzüberblick im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung; Bescheid und Unbedenklichkeit kommen vom Finanzamt.
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) veröffentlicht der Markt Hebesatz A 325 v. H. und Hebesatz B 380 v. H. Das Finanzamt Weilheim-Schongau setzt den Messbetrag, der Markt den Hebesatz. Das ist kein Verkaufspreis; das bayerische Flächenmodell steht im Bundesland-Block.
Das Amtsgericht Weilheim i. OB (Grundbuchamt, Alpenstraße 16). Einsicht nur mit berechtigtem Interesse; Kaufinteressierte ohne Vollmacht des Eigentümers haben in der Regel keines. Auszüge schriftlich beantragen, nicht per E-Mail.
Kostenfrei über bodenrichtwerte.bayern.de (Gutachterausschüsse). Im bayerischen Flächenmodell der neuen Grundsteuer spielt der Bodenrichtwert für die Steuerhöhe keine Rolle — er bleibt aber ein Orientierungswert beim Kauf.
Quelle: Bodenrichtwerte Bayern; KartenauskunftQuelle: Markt Peißenberg; Grundsteuerbescheid
Die kommunale Wärmeplanung ist in Bearbeitung (Frist 30. Juni 2028). Ein Energienutzungsplan von 2015 existiert, begründet aber keine Anschluss- oder Sanierungspflicht. Prüfen Sie Heizung und Netzlage am konkreten Gebäude.
Quelle: EKO Kompetenzzentrum; Wärmeplanung PeißenbergQuelle: Markt Peißenberg; Energienutzungsplan
Das Landratsamt setzt 2026 das HQ100-Gebiet am Wörthersbach und Fendter Bach fest (Peißenberg/Polling); Auslegung 1. September bis 1. Oktober 2026. Prüfen Sie Flurstück und Karten — nicht den Ortsnamen pauschal.
Quelle: Landratsamt Weilheim-Schongau; ÜberschwemmungsgebietQuelle: LfU Bayern; Hochwasser-Karten
Ja, der Markt hat eine Erschließungsbeitragssatzung und eine Ausbaubeitragssatzung (ABS). Ob und wann ein Beitrag für Ihr Grundstück entsteht, hängt von der konkreten Maßnahme ab — Details im Ortsrecht, nicht pauschal.
Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm (BayernLabo) gilt landesweit mit Einkommensgrenzen. Den Antrag stellen Sie vor Kauf oder Baubeginn bei der Bewilligungsstelle Landratsamt Weilheim-Schongau. Überblick im Bundesland-Block.
Das Finanzamt Weilheim-Schongau (u. a. Hofstraße 23, Weilheim). Es setzt den Messbetrag; der Markt wendet den Hebesatz an. Nachfragen zur Bewertung gehen an das Finanzamt, nicht an die Gemeinde.
Quelle: Finanzamt Bayern; Weilheim-SchongauQuelle: Markt Peißenberg; Grundsteuerbescheid
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden