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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Schongau – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Schongau kauft, plant vor allem mit laufenden Lasten: Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gelten Hebesatz A und B einheitlich 400 v. H. (Stadtratsbeschluss 21.10.2025, Hebesatzsatzung vom 05.11.2025). Die Mietpreisbremse greift hier nicht — bei späterer Vermietung bleibt die allgemeine Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren maßgeblich. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an.
Quelle: Stadt Schongau; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage
Zuständig ist das Amtsgericht Weilheim i. OB, Grundbuchamt, Alpenstraße 16. Einsicht und Auszug setzen ein berechtigtes Interesse voraus; bloße Kaufinteressenten ohne Nachweis gelten nach der Justizhinweislage regelmäßig nicht als berechtigt. Ein einfacher Ausdruck kostet 10 €, ein amtlicher 20 €. Anträge nur schriftlich (Post oder Briefkasten am Haupteingang) mit Ausweiskopie — nicht per Telefon oder E-Mail.
Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt Weilheim
Für die historische Altstadt gilt eine eigene Solaranlagensatzung: Photovoltaik und Solarthermie sind möglich, aber an Einsehbarkeit vom Straßenraum und an die Fernwirkung des Ensembles gebunden. Standardmodule sind nach der Stadt nur auf nicht einsehbaren Dachflächen vorgesehen; sichtbare Lagen unterliegen strengeren Gestaltungsvorgaben. Vor einem Kauf in der Altstadt prüfen Sie Satzung, Übersichtsplan und — wo Denkmalschutz greift — die Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz.
Quelle: Stadt Schongau; Solaranlagensatzung Altstadt
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) setzt die Hebesatzsatzung vom 05.11.2025 Hebesatz A und B auf 400 v. H. für 2026 und Folgejahre (Stadtratsbeschluss 21.10.2025). Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an. Das ist kein Verkaufspreis.
Beim Amtsgericht Weilheim i. OB, Grundbuchamt, Alpenstraße 16. Einsicht nur mit berechtigtem Interesse. Einfacher Ausdruck 10 €, amtlicher 20 €. Antrag schriftlich mit Ausweiskopie (Post oder Briefkasten am Haupteingang) — nicht per E-Mail oder Telefon.
Beim Gutachterausschuss des Landkreises Weilheim-Schongau (Landratsamt). Online über das Portal der bayerischen Gutachterausschüsse; die Geschäftsstelle erteilt Auskünfte nach Termin (Tel. 0881 681-1300). Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert, kein Verkehrswert Ihres Grundstücks.
Quelle: Landkreis Weilheim-Schongau; BodenrichtwerteQuelle: Bodenrichtwerte Bayern; Kartenauskunft
Ja, aber nach der Solaranlagensatzung der Stadt: Standardmodule vor allem auf nicht einsehbaren Dachflächen; sichtbare Lagen unterliegen strengeren Gestaltungsregeln (Einsehbarkeit und Fernwirkung des Ensembles). Zusätzlich kann Denkmalschutz greifen. Den Übersichtsplan und die Satzung sollten Sie vor dem Kauf prüfen.
Es gibt bereits Fernwärme, die laut Energienutzungsplan unter anderem UPM-Abwärme (früher Haindl) nutzt; nicht jedes Quartier ist herkömmlich erschließbar. Der kommunale Wärmeplan ist noch in Arbeit (Frist 30.06.2028); die Stadtwerke planen den Netzumbau separat. Anschlussfragen klären Sie objektbezogen bei den Stadtwerken — der laufende Plan ist kein Anschlusszwang.
Quelle: Stadt Schongau; EnergienutzungsplanQuelle: Stadt Schongau; Kommunale Wärmeplanung
Die Stadt hat eine Erschließungsbeitragssatzung (EBS) im Ortsrecht. Ob für Ihr Grundstück noch erstmalige Erschließung (Straße, Entwässerung) nacherhoben wird, hängt vom Einzelfall ab — das klären Sie vor dem Kauf bei der Stadtverwaltung, nicht über den Bodenrichtwert allein.
Flurstückgenau im UmweltAtlas Bayern (Naturgefahren) bzw. über die Standortauskunft Wassergefahren des LfU. Schongau liegt am Lech — eine pauschale Ja/Nein-Aussage für die ganze Stadt ersetzt die Karte nicht.
Nein — Schongau steht nicht in der MiSchuV. Bei Vermietung gilt die allgemeine Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren, nicht die abgesenkte 15-Prozent-Regel. Landesweite Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer) stehen im Bundesland-Block.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden