Immobilien zum Mieten in Wenden

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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Wenden – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste zum Mieten in Wenden

Wenden steht nicht auf der Kommunenliste der MietSchVO NRW — es gilt keine Mietpreisbremse und die reguläre Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Beim Kauf in NRW fallen trotzdem 6,5 % Grunderwerbsteuer an (für Eigentümerwechsel, nicht für Ihren Mietvertrag).

Quelle: Land NRW; Mieterschutz KommunenlisteQuelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer

Welcher Mietspiegel gilt für Neuvertrag und Erhöhung?

Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete liefert der Mietspiegel Kreis Olpe 2025 (Netto-Kaltmiete). Ohne Mietpreisbremse dürfen Neuvertragsmieten grundsätzlich frei vereinbart werden — Überhöhung und Wucher bleiben bundesrechtlich untersagt. Für Bestandserhöhungen bis zur Vergleichsmiete gilt die gesetzliche Kappung von 20 % in drei Jahren.

Quelle: Gutachterausschuss Olpe; Mietspiegel 2025

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für öffentlich geförderte Wohnungen in Wenden stellt der Kreis Olpe den Wohnberechtigungsschein (WBS) aus — nicht die Gemeindeverwaltung. Ansprechpartner ist die Wohnraumförderung der Kreisverwaltung (Westfälische Straße 75, Olpe). Ohne gültigen WBS dürfen geförderte Wohnungen in der Regel nicht vermietet werden.

Quelle: Kreis Olpe; Wohnberechtigungsschein

Was belasten Kita und OGS das Familienbudget?

Kita- und Tagespflegebeiträge zahlt das Jugendamt Kreis Olpe nach Bruttojahreseinkommen und Wochenstunden; bis 37.000 € Jahreseinkommen liegt der Beitrag bei 0 € (Tabelle seit 01.01.2024). Die beiden letzten Kitajahre vor der Einschulung sind in NRW beitragsfrei. Für die Offene Ganztagsschule erhebt die Gemeinde Wenden eigene, einkommensgestaffelte Elternbeiträge.

Quelle: Kreis Olpe; Kita-BeitragsstufenQuelle: Gemeinde Wenden; OGS-Beiträge

Bundesland Nordrhein-Westfalen:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung

Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Wenden

  • Gilt in Wenden die Mietpreisbremse?
  • Steht Wenden in der MietSchVO NRW?
  • Darf die Neuvertragsmiete frei vereinbart werden?

Nein. Die Gemeinde Wenden gehört nicht zu den 57 Kommunen der MietSchVO NRW. Es gilt deshalb keine Mietpreisbremse; Neuvertragsmieten dürfen grundsätzlich frei vereinbart werden. Bundesregeln zu Mietpreisüberhöhung und Mietwucher bleiben anwendbar.

Quelle: Land NRW; Mieterschutz Kommunenliste

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen in Wenden?
  • Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze?

Weil Wenden nicht unter die MietSchVO fällt, gilt die gesetzliche Regelkappung: höchstens 20 % Erhöhung innerhalb von drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete — nicht die abgesenkten 15 % der Verordnungskommunen.

Quelle: Land NRW; Kappungsgrenze Hintergrund

  • Gibt es einen Mietspiegel für Wenden?
  • Welcher Mietspiegel gilt im Kreis Olpe?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?

Ja — der Mietspiegel Kreis Olpe 2025 deckt auch Wenden ab und zeigt Netto-Kaltmieten als Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Er gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum in einem definierten Wohnflächenbereich; Details stehen im PDF des Gutachterausschusses.

Quelle: Gutachterausschuss Olpe; Mietspiegel 2025

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein für Wenden?
  • Ist die Gemeinde oder der Kreis zuständig?
  • Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?

Für Wenden ist der Kreis Olpe zuständig (Wohnungsaufsicht / Wohnraumförderung), nicht die Gemeindeverwaltung. Mit dem WBS dürfen Sie eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen; ohne Zustimmung ist die Belegung in der Regel unzulässig.

Quelle: Kreis Olpe; Wohnberechtigungsschein

  • Wie hoch sind die Kita-Elternbeiträge für Mieterfamilien in Wenden?
  • Ab welchem Einkommen ist die Kita kostenlos?
  • Gelten die Kreis-Olpe-Tabellen?

Ja — das Jugendamt Kreis Olpe setzt die Beiträge nach Einkommen und Wochenstunden fest. Bis 37.000 € Bruttojahreseinkommen liegt der Beitrag bei 0 €. Zusätzlich sind die beiden letzten Kitajahre vor der Einschulung in NRW beitragsfrei.

Quelle: Kreis Olpe; Kita-ElternbeiträgeQuelle: Familienportal NRW; Beitragsfreiheit

  • Betrifft mich als Mieter der Grundsteuer-Hebesatz in Wenden?
  • Ist die Grundsteuer umlagefähig?
  • Welcher Hebesatz gilt nach der Reform?

Die neue Grundsteuer (ab 2025) zahlt der Eigentümer; Hebesatz B beträgt 469 %. Ob und wie sie über die Betriebskosten umgelegt wird, hängt vom Mietvertrag und der Betriebskostenverordnung ab — prüfen Sie Ihre Abrechnung. NRW nutzt das wertabhängige Bundesmodell (Grundsteuerwert), nicht den aktuellen Verkaufspreis.

Quelle: Gemeinde Wenden; Grundsteuer Hebesätze

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto aus Wenden zur Arbeit?
  • Welche Buslinien helfen beim Pendeln?
  • Gibt es einen Bahnhof im Ort?

Ohne Bahnhof sind Sie auf Buslinien im WestfalenTarif angewiesen (u. a. nach Olpe, Kreuztal, Siegen). Für Mietinteressierte ohne Pkw lohnt der Blick auf Haltestellenähe und Takt im VGWS-Minifahrplan Ihres Ortsteils.

Quelle: VGWS; Minifahrplan Wenden

  • Wo finde ich Hinweise zu gefördertem Wohnraum im Kreis Olpe?
  • Wer informiert über Sozialwohnungen?
  • Gibt es Wohnraumförderung für Mieter?

Auskunft zu WBS, Belegung und Wohnraumförderung gibt die Kreisverwaltung Olpe (Bauordnung und Wohnbauförderung). Die Städte Olpe und Lennestadt führen die Wohnungsaufsicht selbst; für Wenden bleibt der Kreis Ansprechpartner.

Quelle: Kreis Olpe; WohnraumförderungQuelle: Kreis Olpe; Wohnungsaufsicht

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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