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In Zweibrücken gibt es 1 Haus zum Kaufen. Stand: 31.05.2026.
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Wer in Zweibrücken kauft, zahlt in Rheinland-Pfalz 5 % Grunderwerbsteuer. Beim Mieten gilt vor Ort keine Mietpreisbremse — für Kapitalanleger relevant bei Neuvermietung. Die laufende Grundsteuer B folgt nach der Reform (ab 2025) gesplitteten Hebesätzen.
Quelle: Finanzministerium RLP; GrunderwerbsteuerQuelle: Deutscher Mieterbund; Mietpreisbremse Liste
Seit dem Ratsbeschluss vom 30. April 2025: bebaute Wohngrundstücke 630 %, unbebaute Grundstücke und bebaute Nichtwohngrundstücke 1.260 % (neue Grundsteuer, wertabhängiges Bundesmodell). Prüfen Sie im Bescheid die Grundstücksart; Mischobjekte können anders eingestuft sein.
Quelle: Stadt Zweibrücken; SteuerhebesätzeQuelle: Stadt Zweibrücken; Hebesatz-Split Beschluss
Zuständig für Eintragungen ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Zweibrücken. Die Umschreibung setzt die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Zahlung der Grunderwerbsteuer voraus; Notar- und Grundbuchkosten kommen typischerweise hinzu (bundesweit nach Gebührenordnung, oft grob rund 1,5–2 % zusammen — ohne Makler).
Quelle: Amtsgericht Zweibrücken; GrundbuchamtQuelle: Finanzministerium RLP; Unbedenklichkeit
Im April 2026 hat die Stadt vorläufige Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung vorgestellt (Bürgerinfo 23. April 2026); der finale Plan geht dem Stadtrat zur Abstimmung zu. Für selbst genutztes Wohneigentum stellt die Stadt Förderbestätigungen für ISB-Darlehen aus (Einkommensgrenzen und Wohnflächenobergrenzen beachten).
Quelle: Stadt Zweibrücken; Wärmeplanung ErgebnisseQuelle: Stadt Zweibrücken; ISB Wohneigentum
In Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer seit dem 1. März 2012 unverändert 5 % der Gegenleistung (meist Kaufpreis). Das Finanzamt setzt die Steuer fest; die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Zahlung ist Voraussetzung für die Grundbucheintragung.
Neben der 5- %-Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchkosten nach bundesweiter Gebührenordnung an (oft grob rund 1,5–2 % zusammen). Eine Maklerprovision kommt nur hinzu, wenn ein Makler beauftragt wurde und das Bestellerprinzip bzw. die Vereinbarung das vorsehen.
Quelle: Finanzministerium RLP; GrunderwerbsteuerQuelle: Amtsgericht Zweibrücken; Grundbuchamt
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) sind die Hebesätze der Grundsteuer B gesplittet: bebaute Wohngrundstücke 630 %, unbebaute Grundstücke und bebaute Nichtwohngrundstücke 1.260 % (Beschluss 30. April 2025, wertabhängiges Bundesmodell). Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag; die Stadt setzt den Hebesatz.
Quelle: Stadt Zweibrücken; SteuerhebesätzeQuelle: Stadt Zweibrücken; Hebesatz-Split Beschluss
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Zweibrücken. Die Eigentumsumschreibung setzt voraus, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorliegt.
Quelle: Amtsgericht Zweibrücken; GrundbuchamtQuelle: Finanzministerium RLP; Unbedenklichkeit
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) fördert selbst genutztes Wohneigentum unter Einkommens- und Wohnflächengrenzen. Die Stadtverwaltung Zweibrücken (Stadtbauamt) stellt die benötigte Förderbestätigung aus; Konditionen und Anträge liegen bei der ISB.
Im April 2026 wurden vorläufige Ergebnisse veröffentlicht; der finale Plan steht noch zur Stadtratsabstimmung aus. Nutzen Sie die Planung als Orientierung für Heizung und Sanierung — sie ersetzt keine Einzelfallprüfung und begründet keinen automatischen Anschlusszwang.
Ja, die Reaktivierung Homburg–Zweibrücken ist vertraglich besiegelt. Geplant ist die Inbetriebnahme Ende 2028 mit umsteigefreier S-Bahn-Verbindung u. a. nach Kaiserslautern und besserem Anschluss Richtung Rhein-Neckar — relevant für Lage und Pendlerwert einer Immobilie.
Nein, keine Mietpreisbremse; im Bestand gilt die Kappungsgrenze 20 % in drei Jahren. Orientierung für Vergleichsmieten liefert der qualifizierte Mietspiegel 2024 (bis 28. Februar 2026) mit Online-Rechner der Stadt.
Quelle: Deutscher Mieterbund; Mietpreisbremse ListeQuelle: Stadt Zweibrücken; Mietspiegel
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